Bei der Airline direkt, wie und warum kannst du schon auf der letzten Seite und den Seiten zuvor nachlesen.
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
-
geschrieben 1433257380000Life is too short to limit your vision ... indeed
-
geschrieben 1433269923000
Sorry, frieslein - aber wenn du "nichts Konkretes gefunden" hast kannst du eigentlich nur nicht gesucht haben ...
Konkreter als hier lassen sich die relevanten Infos für Verbraucher wohl kaum nachlesen!?
Wie schon bernhard schrieb ist die Beschwerde gem. VO(EG)261/04 direkt bei der Airline zu führen, verlangen kannst du € 400 pro Ticket - ausgenommen Infants ohne eigenen Sitzplatz.
Falls du lieber delegierst kannst du flightright oder ein vergleichbares Unternehmen mit der Durchsetzung beauftragen. Im Erfolgsfall werden allerdings 30% des Erstattungsbetrages einbehalten.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1433285862000
flightright ist meiner Meinung für unerfahrene User die beste Lösung, einfach die Daten in die Maske eingeben, die melden sich sofort bei Aussicht auf Erfolg nehmen sie alles in die Hand, habe die bis jetzt 3 x in Anspruch genommen, immer mit Erfolg, da zahle ich gern die Gebühr für eine gute Leistung.
Gabi 2001 ( Franz )
man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein. -
geschrieben 1433296611000Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
-
geschrieben 1433862068000
Wir hatten letzten Jahr auch ein Flugverspätung von mehreren Stunden.
Wir haben uns dann quer durch die Foren gelesen und ein Musterbrief
per Einwurfeinschreiben an die Air Line geschickt.
KontoNr. mitgeteilt Zahlziel gesetzt und 600,-€ pro Person erhalten.
das ganze hat Ca. 8 Wochen gedauert.
gruss
simone
-
geschrieben 1433864486000
Der BGH in Karlsruhe verhandelt heute über Ausgleichsansprüche bei Flugvorverlegungen. Nähere Infos gibt´s hier:
Mein Vater hat nicht den Zweiten Weltkrieg überlebt, damit ich meine Kinder auf den Dritten vorbereite! -
geschrieben 1433925942000
...und hat nun auch entschieden!
Bevor aber die Verbraucher-Robin-Hoods nun in (unbegründete) Freudentränen ausbrechen, sollte das Urteil sehr genau gelesen und noch besser verstanden werden.
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1434234583000
Nope, es musste zur Sache nicht entscheiden da die Beklagte den Anspruch überraschend anerkannt hat.
Lediglich wurde bekanntgeben:
"Nach einer vorläufigen Bewertung des Sachverhalts könne eine "mehr als nur geringfügige Vorverlegung" unter bestimmten Voraussetzungen jedoch einer Annullierung gleichkommen".
Wichtig ist hier die Unterscheidung wie es zur Verlegung der Reisezeit kommt.
Betroffen von einem möglichen Anspruch gem. VO(EG)261/04 sind nur Änderungen der selbigen Fluggesellschaft. Bucht einen hingegen der Veranstalter auf einen anderen Flug kann man Forderungen auch nur an ihn richten (bei erheblicher Beeinträchtigung der Nachtruhe beispielsweise auf etwa 50% eines Tagessatzes der Reise).
Logischerweise hat man keinen Anspruch an die Fluglinie, wenn der ursprünglich zugesagte Flug zwar planmäßig abhebt, man aber dank RV leider nicht dran teilnimmt.
Ebenfalls zu beachten ist die Auswirkung eines solchen Urteils - wenn es denn eines Tages ergeht:
Die Entscheidung gälte nur inter partes - also für Kläger und Beklagte - i.e. evtl. Betroffene anderer Airlines können sich nicht darauf berufen und erwarten, dass eine andere Fluggesellschaft sie vor einer streitigen Fallbewertung automatisch entschädigt. Zwar gibt es gewisse Grundsätzlichkeiten, welche dann zu berücksichtigen sind, jedoch bleibt eine individuelle Entscheidung von Fall zu Fall weitestgehend unberührt.
Gewöhnlich wird einem BGH Urteil mehr als nur eine gewisse Breitenwirkung beigemessen, das ist aber nicht unbedingt gesetzt, auch wenn es von den Medien oft als entscheidender Durchbruch - beispielsweise für den Verbraucherschutz - gefeiert wird.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1435155369000
Hallo,
ich brauche mal Rat, aber zunächst unsere Geschichte:
Antalya nach Paderborn am 21.06.2015
Geplanter abflug war 12:20 Uhr, boardhin war dann um ca. 13:15 Uhr nachdem wir die ganze Zeit keine Informationen bekommen haben.
Um 13:55 Uhr sahsen wir im Flugzeug und standen noch immer in Antalya, hier hat man uns mitgeteilt dass wir zunächst nach Frankfurt fliegen und von dort aus weiter nach Paderborn. (Bei der Landung in Antalya hätte ein Bremsassitent (??) nicht funktioniert, weshalb man nicht in Paderborn auf einer kurzen und nassen Landebahn landen könnte.
Nun gut, in Frankfurt sind wir dann gegen 16:30 Uhr gelandet mussten einmal alle durch den Sicherheitscheck, danach wurde uns dann mitgeteilt die Koffer würden nicht mitkommen sondern nachträglich per LKW zu uns nach Hause geliefert. Am Flugzeug angekommen konnte man dann sehen wie die Koffer beladen wurden.
So gegen 18:20 Uhr sind wir dann weiter nach Paderborn, wo wir um ca. 19:05 gelandet sind. Also 3:55 Std. verspätet.
Ich hatte schon die ganzen Daten an flightrigh gegeben, aber nun schon widerrufen irgendwie ist mir die ganze Sache ziemlich heikel mit diesen Firmen.
Laut meiner Recherche, steht uns aber pro Kopf ca. 400,00 € zu. richtig?
Wie soll ich vorgehen? Fluggesellschaft war übrigens Condor
-
geschrieben 1435169748000
Hier klicken und Beschwerdeformular benutzen ...
Mutmaßlicher Anspruch sind 400€ pro vollwertigem Ticket.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.