... richtig, und zwar mit ziemlich geringem Aufwand.
Einige Airlines providen schon auf ihrer Website Formulare zu Beschwerde, ansonsten kann man einen 3-Zeiler verfassen mit Angabe der Flugnummer, Start und Ziel und geplante ./. tatsächliche Ankunftszeit.
Die ganzen Arien drumherum kann man sich sparen, weder interessieren diverse Zwischenergebnisse noch hysterische Fluggäste mit Heulkrämpfen oder schmallippiges Bodenpersonal.
Wenn man hier im Forum in epischer Breite berichten will ist das eine andere Sache, bei der tatsächlichen Beschwerdeführung gegenüber der Fluggesellschaft lässt man es am besten weg.
Ebenfalls völliger Mumpitz sind pauschale Statements der Art: bei Albatros Airlines geht´s nur mit Anwalt voran", die weit überwiegende Zahl direkter Entschädigungsforderungen wird inzwischen nonchalant und relativ zeitnah befriedigt.
@vitusstadtmg
Herzlich willkommen bei den HC-Foris!
Voraussetzung ist ein Nichtverschulden des Flughafens (ein Traffic-Problem mit Slotverschiebungen ist gerade in AYT keine Seltenheit!) oder wetterbedingte Erwägungen. Von solchen muss man am Airport selbst noch nicht einmal etwas merken, trotzdem können sie zu Abflugverspätungen führen.
Maßgeblich ist die tatsächliche Verspätung bei Ankunft in FRA, wann ihr abgeflogen seid spielt an sich keine Rolle.
Mein Rat: Versuche es zuerst selbst mit der oben erwähnten Methode - und spar dir die 240 Schleifen für die Inkassonummer Marke flightright, fairplane und Konsorten!
Edit: Die Rechtsprechung hinsichtlich Ausweichens infolge von Nachtflugverboten ist uneinheitlich. Ggf. wird die Ankunftszeit in Hahn zugrundegelegt, vermutlich weniger als 3h verspätet und somit ein klassischer Streitfall ...