• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1436805190000

    Natürlich kannst du den Auftrag wiederholen, flighright hat einen guten Ruf - und im Prinzip arbeiten alle gleich.

    Du kannst dich alternativ auch an die SÖP Schlichtungsstelle wenden - dort wird keine "Provision" erhoben und könnte sie deinem Freund evtl. besser behagen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Heiko_Schmitz
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    geschrieben 1436816023000

    Vielleicht kann mir hier jemand helfen, da ich zu dem speziellen Fall keine Infos finden kann:

    Ich habe im Januar für meine Familie und mich eine Reise nach Kos gebucht. 

    Hotel und Flug separat, also keine Pauschalreise!

    Reisedaten:  5.-12.10.2015  München-Kos-München  

    Als Rückflugzeit war Abflug in Kos um 21.25h angegeben!

    Heute kam ein Schreiben, dass der Rückflug auf 11:15 Uhr vorverlegt. 

    Somit geht uns defacto bei sieben Reisetagen ein kompletter Tag verloren. 

    Wer kann mir sagen, welche Rechte wir jetzt haben? Stehen uns auch die 400 € Entschädigung bei Reisen über 1500 km zu? Oder nur eine kostenlose Umbuchung?

    Danke schonmal für eure Infos

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1436818133000

    Dir steht gar nichts zu, weil Du rechtzeitig informiert wurdest.

  • Heiko_Schmitz
    Dabei seit: 1212364800000
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    geschrieben 1436818803000

    Und welche Möglichkeiten habe ich nun? Kostenlose Umbuchung oder Stornierung?

  • omali
    Dabei seit: 1243814400000
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    geschrieben 1436821166000

    In solchen Fällen stellte mir die Airline zur Auswahl, eine kostenlose Stornierung oder kostenlose Umbuchung.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1436821362000

    @Heiko_Schmitz

    Ich bezweifle, dass es am selben Tag ein weiteres Operating gibt - insofern könntest du nur auf einen anderen umbuchen - das dann allerdings kostenlos.

    Auch eine Stornierung mit Erstattung des gesamten Betrages wäre ein Option.

    Alles in allem ist das eine rahmentlich zumutbare Änderung, zudem rechtzeitig bekannt gegeben. Wie du also auf die Idee kommst du könntest Ausgleichsleistungen gem. EU Fluggastrechteverordnung erhalten ist mir schleierhaft ... 

    :frowning:

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  • Gabi2001
    Dabei seit: 1181260800000
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    geschrieben 1436822365000

    @ Kimyylein,

    wie ich schon gesagt habe, Condor ohne Anwalt oder flighright bringt keine Punkte die wimmeln alles ab,

    Wenn Du stressfrei und ohne viel Zeit zu investieren zu Deinem Recht kommen willst, dann gib Deine Daten bei Flighright in die Maske ein und alles geht seinen Gang.

    Sicher bekommen die eine Provision von 25% + Mwst. dafür kannst Du alles vom heimischen Schreibtisch erledigen und brauchst keine Anwaltstermine etc. Falls Du jedoch eine Rechtsschutzversicherung hast würde sich der Gang zum Fachanwalt lohnen, denn dann zahlt diesen Deine RSV oder halt Condor wenn Sie im Verzug ist und Du bekommst den vollen Betrag auf Dein Konto.

    Gabi 2001 ( Franz )

    man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1436824614000

    @Gabi2001

    Auch in der Wiederholung wird dein Vortrag nicht richtiger - ich kenne x Fälle, in welchen Condor anstandslos und nach einem einzigen direkten Anschreiben ausgeglichen hat.

    Solche pauschalen Aussagen (nach genau 3 Erfahrungen!?) gehören nicht hierher.

    Ebenso hat man mit einer Beschwerde mittels SÖP Schlichtungsstelle keine direkten Scherereien mit Anwälten und Gerichtsterminen - und sie erreichen garantierter genauso viel wie die sagenhaften Inkassounternehmen! Und es sind immernoch 25% zuzüglich 19% MWSt ...

    Warum also noch eine Lobrede auf den Verein? :frowning:

    Wie dem auch sei - ich würde folgendermaßen vorgehen:

    Weiteres Anschreiben an Condor.

    "Danke für Ihre Nachricht.

    Mit Ihrem abschlägigen Bescheid bin ich nicht einverstanden. Nach regelmäßiger Rechtsprechung steht mir im geschilderten Fall eine Ausgleichszahlung in Höhe von gem. VO(EG)261/04 zu. Ich geben Ihnen daher bis zum (Firstsetzung 1 Woche) Zeit ein passendes Angebot zu unterbreiten. Sollten Sie den Termin versäumen werde ich mich mit meiner Beschwerde an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden."

    Und genau das würde ich auch tun.

    Übrigens kann man das Larifarischreiben auch ans LBA weiterleiten - die prüfen Verstöße gegen die Verordnung zu den Fluggastrechten und können ggf. schmerzlich hohe Bussgelder verhängen, falls willkürlich ein Anspruch verweigert wird.

    Generell bin ich zwar kein Befürworter einer Entschädigung weit über den Ticketpreis hinaus - aber wenn schon denn schon!

    :?

    Im Übrigen sollte man sich nicht in der Vorstellung verstricken, diese Beschwerden würden tatsächlich von Anwälten gelesen/ beantwortet. Viel mehr klickt da ein womöglich ziemlich unmotivierter SachbearbeiterIn im Kundenservice auf ein Formschreiben 261/15 A und hofft, dass die Kimyyleins dieses Planeten ihren Mumpitz möglichst nicht hinterfragen und zerknirschr aufgeben.

    Rein formal ist es so, dass im Streitfall die Airline belastbar nachweisen muss, tatsächlich alle zumutbaren (und hier ist der Begriff wahrlich weit gefasst!) Anstrengungen zur rechtzeitigen Beförerderung unternommen hat - was zumindest in den letzten 4 Jahren sehr zuverlässig misslang.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Gabi2001
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    geschrieben 1436825108000

    @ VS, ich respektiere Deine Meinung, wer Zeit und Geduld hat, kann ja Deinen Weg gehen, mir ist der einfach zu stressig, ich gebe meine Sachen zum Fachanwalt oder an Inkassounternehmen, am Ende muß jeder selbst entscheiden was für Ihn der richtige Weg ist, aber wenn man nur positive Erfahrungen mit Flightright und Co gemacht hat,  kann man doch mitteilen, dafür sind doch solche Foren da.

    Gabi 2001 ( Franz )

    man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1436825562000

    Sicher kann man das mitteilen, ebenso wie die Alternativen - zumal sie wahrlich keine überobligatorische Herausforderung an die Geduld darstellen.

    Man sollte jedoch nicht nach 3 Erfolgen den Nimbus des "immer gelingenden Inkassoauftrages" verströmen wollen - ich kenne genügend Fälle, die über flightright ewig und 3 Tage dauerten und etliche, die nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten.

    Das ist die Kehrseite der Medaille.

    Wenn jemand Zweifel an einer Methode hat sollte man ihm Alternativen aufzählen - wie er sich entscheidet bleibt immer noch ganz und gar ihm überlassen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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