• mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1436839017000

    Bei so einem Schreiben von Condor wuerde ich antworten:

    Netter Versuch, funktioniert nur nicht.

    Deshalb Gegenvorschlag, ich bitte um Ueberweisung der mir zustehenden Entschaedigung innerhalb der naechsten 20 Kalendertage. Andernfalls sehe ich mich gezwungen meine Ansprueche gerichtlich pruefen zu lassen.

    Wobei ich davon ausgehe dass ihnen die gaengige Rechtssprechung, in vergleichbaren Faellen, bekannt ist.

    Mit freundlichen Gruessen

  • domrepfan1995
    Dabei seit: 1352764800000
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    geschrieben 1436861697000

    @ vs

    Also ich hatte privat keinen Erfolg bei Condor, sie haben sich herausgeredet und immer wieder neue Ausreden gehabt. Dann habe ich flightright eingeschaltet und ohne Stress nach ca. 6 Wochen mein Geld erhalten! Warum soll man sich also den Stress machen, mehrere Briefe an Condor oder sonst. Fluggesellschaften zu schicken? Mit Flightright hat man keinen Stress und jeder Anwalt will auch für jedes Schreiben Geld haben und das im Voraus, ob erfolgreich oder nicht ist egal. Und nicht jeder Anwalt ist im Reiserecht richtig fit. Flightright kommt auch an Daten heran, wo nicht Jeder dran kommt. Das habe ich damals festgestellt.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1436862171000

    domrepfan, @vonschmeling hat doch weder Dir noch @Gabi2001 widersprochen, sondern einzigst darauf hingewiesen, daß Flightright auch nicht "unbesiegbar" ist und keinerlei Garantie(!) auf einen Erfolg besteht, nur weil Flightright eingeschaltet wird. Im Gegenteil, die Erfolgsquote von Flightright ist längst nicht so hoch, wie viele glauben.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Alfred_Tetzlaff
    Dabei seit: 1236729600000
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    geschrieben 1436865394000

    Außerdem muss man beim Anwalt auch nicht immer in Vorleistung gehen.

    Und wenn man bedenkt, dass (ohne gerichtliche Auseinandersetzung) das eine Schreiben des Anwaltes prozentual sogar günstiger sein könnte als die Provision von Flightright, bleiben immer noch genug Optionen übrig, wie man verfahren kann(auch ohne Rechtsschutz).

    Sollte es dann tatsächlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, müsste Condor die Anwaltskosten sogar komplett übernehmen(wie in den allermeisten der geschilderten Fällen, Gerichte sind da ziemlich verbraucherfreundlich)

    Insofern würde ich den Weg von VS gehen - Antwort an Condor, um zu erklären, dass man mit dem Textbausteinschreiben nicht einverstanden ist, und dann abwarten.

    Die Fristen sind ja so großzügig gestaltet, dass man auch ein wenig warten kann.

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1436873618000

    Sorry domrepfan - aber wenn ich für jede Email 120 Schleifen bekäme, hätte ich mir längst einen Privatjet zugelegt!

    Genau das ist nämlich der Betrag, den Flightright im Erfolgsfall pro 400€ Entschädigung einbehält - aber vielleicht ist das Verfassen eines Dreizeilers nur für mich nicht irgendwie "stressig"?!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kimyylein
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    geschrieben 1436885657000

    Hallo ihr,

    ihr seid echt super!!

    Ich habe nun wie vonschmeling geraten eine Email geschickt, in der ich das ganze nicht akzeptiere und eine Frist bis Mittwoch 22.07. gesetzt bevor ich mich an Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wende.

    Mal schauen was passiert..

    vielen Dank!!

  • odin69
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    geschrieben 1436990222000

    hallo zusammen,

    hier mal ein kurzer zwischenbericht zu meinem fall von seite 273.

    condor hat meine forderungen trotz mehrerer freundlicher mails mit ihren standartmails zurückgewiesen.

    ich habe jetzt erst mal die schlichtungsstelle eingeschaltet, sollte auch da keine reaktion von condor kommen, werde ich die ganze sache einem rechtsanwalt übergeben.

    wenn ich richtig informiert bin, muss condor, vorrausgesetzt sie müssen die entschädigung zahlen, auch die rechtsanwaltskosten übernehmen oder liege ich da falsch.

    warum fordern eigentlich die inkassounternehmen die gebüren nicht auch von den fluggesellschaften?

    normal fordern die doch bei anderen mahnsachen die gebüren auch vom schuldner und nicht vom auftraggeber. oder kassieren die doppelt?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1436999771000

    @odin69

    Der Unterschied zwischen Gebühren und Kosten ist dir aber schon geläufig?

    Was die Inkassounternehmen von ihren Kunden verlangen ist eine Erfolgsprämie.

    Selbstverständlich lassen Sie sich vom Antragsgegner die Kosten erstatten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • odin69
    Dabei seit: 1310256000000
    Beiträge: 36
    geschrieben 1437025021000

    also doch doppelt,

    im schnitt ca.500€ für 2-mails..........

    ich hab den falschen beruf

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1437065363000

    Du irrst - der Antragsgegner trägt die Auslagen - also das, was die Inkassounternehmen vorveranlagen müssen. Der überwiegende Teil der Gebühren ist also durchlaufender Posten. Also verlangen Sie - wie jedes andere Inkassounternehmen auch - die Gebühren sehr wohl vom Antragsgegner!

    Zur Erfolgsprämie berechnen sie Honorare, deren Höhe an den Streitwert und die rahmentlichen Tätigkeiten gebunden ist. Wie du dabei auf "500€ für zwei Emails kommst" wissen die Götter.

    Du kannst also beruhigt weiterhin deinen Beruf ausüben ...  vermutlich auch nicht unentgeltlich, nicht wahr?

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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