Auch wenn es hier nicht so ganz hingehört, antworte ich mal hier, um keine Verwirrung auszulösen...
Auch in meinen Augen ist es korrekt, daß man seine Buchungen nicht von solchen voraussichtlichen Flugzeiten abhängig machen sollte!
Aber, wenn schon voraussichtliche Flugzeiten im Angebot ausgewiesen sind und der genannte Hinweis "Vorläufige Reisezeiten werden in der Reisebestätigung mitgeteilt." bei Buchung erfolgt, geht es m.M.n. mal gar nicht, in der Buchungsbestätigung keinerlei Daten zu Airline und Flugzeiten aufzuführen. Im Fall der Fälle würde mich schon interessieren, warum und wer die Flugzeiten geändert hat, so hat der Veranstalter einen Freibrief, der m.E. mehr oder weniger dem widerspricht, was im Karlsruher Urteil festgestellt wurde. Erst mit Flugzeiten werben und durch die AGB gedeckt diese ändern können, wie man will.
Das Urteil ist natürlich nicht 1:1 übertragbar und müsste in diesem Fall wieder selbst erstritten werden, aber der Sachverhalt ist doch sehr ähnlich, nur daß es nicht durch die AGB gedeckelt wird, sondern durch die Ausstellung der Buchungsbestätigung, die dazu noch den vorherigen Angaben widerspricht!
Habe ich so übrigens auch noch nie erlebt und hoffe nicht, daß das eine neue Masche der Verantalter ist, um auf den alten Status quo zurückzukehren. Ich persönlich würde darauf bestehen, daß mir die gebuchten Zeiten bestätigt würden, auch wenn es voraussichtliche sind, die aber ja gerade seit Karlsruhe nicht mehr ganz so voraussichtlich sind...