• vonschmeling
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    geschrieben 1440083806000

    Gratuliere - und danke für die Rückmeldung!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Britta20
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    geschrieben 1440936364000

    Hallo zusammen,

    kurze Rückmeldung zu meiner Entschädigungsforderung zu unserem Flug TXL-MUC-JFK, den ich auf Seite 284 geschildert habe:

    Nachdem wir unsere Forderungen per Email am 19.08.2015 eingereicht haben, hat die Lufthansa sich bereits am 25.08.2015 telefonisch gemeldet und uns mitgeteilt, dass sie selbstverständlich die pro Person geforderten € 600,00 zahlen werden.

    Geld soll in der ersten Septemberwoche auf unseren Konten sein.

    Fazit: Absolut schnelle und problemlose Erstattung!

  • Sokrates
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1440941219000

    Danke für die Rückmeldung, Britta20 - schön, dass das so problemlos geklappt hat! :D

    LG 

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • odin69
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    geschrieben 1440947634000

    da könnte sich condor mal ne scheibe abschneiden, dann wäre bei denen die kundenzufriedenheit trotz der vielen negativmeldungen auch wieder höher.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1440948320000

    Hierzu eine kleine Korrektur, odin:

    In einem Kundenzufriedenheitsranking vom Mai 15 hat Condor 7 andere Airlines hinter sich gelassen und vor TUIfly und Lufthansa Platz 1 belegt.

    Also immer ein bisschen recherchieren bevor man sonne Einschätzungen raushaut! ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • odin69
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    geschrieben 1440951921000

    wurde da auch gefragt, wie zufrieden die kunden mit reklamationsbearbeitung waren?

    vermutlich nicht.

    ich war bis zu meinem letzten flug auch mit condor zufrieden.

    kundenbindung mit so einer informationspolitik und bearbeitung von, wie man ja letztlich gesehen hat, berechtigten entschädigungsforderungen sieht jedenfalls anders auch.

    ich schätze deine antworten hier sehr von schmeling, aber manchmal siehts aus, als würdest du für deine antworten von condor bonusmeilen bekommen. :laughing:

  • vonschmeling
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    geschrieben 1440973229000

    @odin

    In der Tat war auch das Beschwerdemanagement ein Kriterium, und natürlich bekomme ich Bonusmeilen von DE!

    Für meine Ratschläge an dich gab´s jedoch fett Abzug und muss ich den nun mit Zuwendungen von X3 und AB irgendwie kompensieren ...

    :p ;)

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  • odin69
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    geschrieben 1441000098000

    @von schmeling.

    selber schuld, was gibst du mir auch den link von der schlichtungsstelle, ich würde dich dafür ein jahr lang bei jedem condor flug stehen lassen.  :p

    trotzdem noch mal vielen dank für den tip. :kuesse:

    lg

    odin

  • wauzih
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    Zielexperte/in für: Madeira
    geschrieben 1441013693000

    Hallöchen,

    meinereiner hätte denn auch mal 'ne Frage, betrifft nicht direkt mich selbst, sondern eine nahe Anverwandte + Begleitung (ich hatte die am vorletzten Samstag /22. August zum Flughafen Hannover gefahren und war aufgrund der sich ergebenden Umstände noch etwas länger dort geblieben).

    Erstmal der Ablauf der Geschichte:

    Gebucht wurde über HC als Reisebüro kurzfristig ca. eine Woche vor Reisebeginn eine Pauschalreise, nicht wirklich ein Last-Minute-Schnäppchen, da die Kanaren derzeit wohl ziemlich gefragt sind:

    1 Woche Fuerteventura AI, Veranstalter JT Touristik, Flug ab HAJ, Fluggesellschaft Condor.

    Der Ablauf des verspäteten Hinfluges:

    Hinflug DE6488 HAJ-FUE, Samstag mittag, Flugzeug Airbus A321 D-AIAH (wohl der derzeit neueste Flieger in der Condor-Flotte, ausgeliefert 22.Mai 15) steht pünktlich am Gate, alles bereit zum Boarding, vorgesehener Abflug 22.08. um 13:10 Uhr.

    Dann die Meldung an die am Gate wartenden Passagiere, daß das Flugzeug von einem Gepäckfahrzeug (laut späterer Info vermute ich mal, daß es ein fahrbares Kofferband -oder wie auch immer die Dinger heißen- war_) beschädigt wurde und der Flieger erstmal inspiziert werden muss.

    Um ca. 15:00 Mitteilung an die Passagiere, daß D-AIAH repariert werden muss.

    Als neuer Starttermin wird 7:00 Uhr am nächsten Tag (23.08.) bekannt gegeben, die Passagiere sollen sich am 23.08. um 5 Uhr am Flughafen einfinden.

    Handling durch Condor den Regeln entsprechend, Verpflegungsgutscheine und Hotelzimmer werden zur Verfügung gestellt (und das Zimmer im Airporthotel von meinen Leuten auch in Anspruch genommen).

    Laut Mitteilung durch Condor soll ein Ersatzflugzeug aus Frankfurt beschafft werden.

    Tja, das klappt dann wohl nicht, FRA erteilt keine Sondererlaubnis für den Start während der Nachtruhe, abends erfolgt aber keine aktualisierte Mitteilung an die Passagiere mehr.

    Jedenfalls stehen meine Anverwandten am 23.08. zeitig auf, und um 4 Uhr morgens lesen sie auf einem Clipboard im Frühstücksraums des Hotels die Mitteilung, daß der Abflugtermin um 7:00 Uhr gecancelt wurde und der Flug nun am 23.08. um 13:00 starten soll.

    Okay, die beiden legen sich erstmal wieder schlafen und frühstücken danach in Ruhe, begeben sich dann laut neuer Vorgabe um 10:30 zum Flughafen.

    So gegen 12:00 mittags kommt dann die D-ABOB/B757-300 aus FRA angeflogen.

    Start erfolgt schließlich um 14:02 CEST, Ankunft am 23.08.2015 um 17:36 WEST, ursprünglich planmäßige Ankunftszeit wäre 22.08.2015 um 17:00 WEST gewesen, Verspätung somit 24,5 Stunden.

    Soweit der Ablauf, und nu' mal meine sich daraus ergebenden Frage, wobei ich erwähnen möchte, daß wir eigentlich garnicht so klagefreudig sind, ich hab in meinem ganzen Leben erst ein einziges Mal einen RA in strittigen Rechtsfragen konsultiert-

    doch hier ist nun ja so einiges zusammen gekommen.

    Da der eigentliche Flug mit vorgesehener Startzeit am 22.08. um 13:10 Uhr ja schon bei Mitteilung der neuen Startzeit um 7:00 am 23.08. länger als 3 Stunden verspätet gewesen sein würde, wäre somit nach dem Montrealer Abkommen schon die Maximalentschädigung von 400 € pro Nase für diese Strecke 3 Stunden realisiert wurde und daraus ein neuerlicher Anspruch entstehen könnte, oder andersherum ausgedrückt:

    Flug DE 6488, Starttermin 22.08.15 ist als Ausfall zu werten, weil die Verspätung >4 Stunden ist, daher Anspruch auf maximale Entschädigung von 400 €.

    Flug DE 6488, Starttermin 23.08.15 ist ebenfalls als Ausfall zu bewerten, eben weil auch diese Verspätung > 4 Stunden ist; entsteht hier ebenfalls ein zusätzlicher Anspruch auf Entschadigung?

    Dazu denn mal als Anmerkung: sollte das nicht so sein, so könnte eine Fluggesellschaft theoretisch den Abflugtermin nach einer schon vorhandenen Verspätung von mehr als 3 Stunden immer weiter hinausverlegen, ohne daß ihr dadurch weitere Verpflichtungen zur Entschädigung entstehen würden, mal abgesehen von weiteren Leistungen fü Unterkunft und Verpflegung.

    Noch zur Ergänzung, falls relevant:

    die Flugnummer blieb immer die Gleiche, DE6488.

    Es steht für uns außer Frage, daß Condor hier das Möglichste versucht hat, die Verspätung in Grenzen zu halten, wobei man noch darüber fabulieren könnte, ob es realistisch war anzunehmen, eine Startgenehmigung für die Ersatzmaschine zur Nachtruhezeit in Frankfurt erwirken zu können,

    oder ob nicht auch möglich gewesen wäre, diese Ersatzmaschine bereits in aller Frühe von FRA nach HAJ zu bringen.

    Jedoch denke ich auch, daß ich nicht in der Annahme fehl liege, daß Condor die Versicherung des Groundhandlers eh für alle daraus entstehenden Nachteile und Kosten zur Kasse bitten wird, insofern denen wohl auch Schadensersatzleistungen an Passagiere in Rechnung stellen kann.

    Okay, das wäre es denn erstmal, und nu’ hoffe ich auf konstruktive Ratschläge.

    *tschaui*

    Das wauzih

    Nbb: flightright oder fairplane sind mir ein Begriff.

    Da man dort aber in die Onlinemaske nur standardmäßige Fakten eingeben kann, vertraue ich mal hinsichtlich der tiefer gehenden Thematik auf die Erfahrungen hier im Forum.

    Es liegt mir daran, zunächst mal Meinungen einzuholen, um zu entscheiden, ob wir standardmäßig versuchen, eine Standardentschädigung von voraussichtlich 400 € brutto pro Nase zu bekommen oder ob es ggf. Sinn macht, sich kostenintensiver an einen Anwalt zu wenden.

    meinereiner backt mit selbst aufgeschlagenen Eiern.
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