• vonschmeling
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    geschrieben 1441018430000

    Selbstverständlich besteht kein Anspruch auf doppelte Entschädigung.

    Was Condor mit dem Groundhandler verhackstückt ist nicht Angelegenheit der Fluggäste.

    Ansonsten schließe ich mich dem Rat von mk116 an.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied1090854
    Dabei seit: 1298851200000
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    geschrieben 1441028898000

    Ich habe gestern, also ca 36 Stunden vor geplantem Abflug, vom Reiseveranstalter die Info bekommen, dass unser Hinflug nach Malle statt 5:00 erst um 17:30 Uhr startet.

    Also eine Verschiebung um zwölfeinhalb Stunden!

    Natürlich hatten wir extra so gebucht, um einen Tag mehr zur Verfügung zu haben.

    Nach meinem jetzigen Kenntnisstand habe ich wohl die Möglichkeit zum kostenlosen Rücktritt.

    Außerdem wird eine so kurzfristige Verschiebung wohl auch als Annulierung angesehen, was eine Entschädigung nach den EU Fluggastrechten möglich machen sollte.

    Kann mir jemand hier genaueres sagen?

    Müsste ich mich mit den Entschädigungsansprüchen an die Fluggesellschaft oder an den Pauschalreiseanbieter wenden?

    Danke für eure Tipps!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1441029484000

    Forderungen gem. VO(EG)261/04 sind stets direkt an die Airline zu richten.

    Du solltest allerdings nicht kündigen sondern einfach nicht zum Abflug erscheinen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • cjmddorf
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    geschrieben 1441030199000

    VS,

    eine frage, damit ich bescheid weiss, wenn mir sowas mal passieren sollte.

    wenn man dann aber keine alternative haben sollte und auf den, späteren, flug angewiesen ist und ihn nehmen muss ?

    gäbe es dann auch eine entschädigung ?

    grüsse

    Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia
  • HC-Mitglied1090854
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    geschrieben 1441032776000

    Du solltest allerdings nicht kündigen sondern einfach nicht zum Abflug erscheinen.

    Ok, wenn ich aber doch den späteren Flug nehme, steht mir die Entschädigung trotzdem zu, oder?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1441052065000

    @normi3

    In der Theorie - ja.

    @cjmddorf

    Ebenfalls ein theoretisches Ja.

    Allerdings muss sich die Ankunft am Zielort um 2,3 oder 4h (gestaffelt nach Entfernung gc) auch bei der alternativen Beförderung verspäten. Ansonsten kann der Anspruch um 50% gemindert werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
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    geschrieben 1441079365000

    wauzih:

    Dann die Meldung an die am Gate wartenden Passagiere, daß das Flugzeug von einem Gepäckfahrzeug (laut späterer Info vermute ich mal, daß es ein fahrbares Kofferband -oder wie auch immer die Dinger heißen- war_) beschädigt wurde und der Flieger erstmal inspiziert werden muss.

    ----------------------------------------------------------------------------------

    Eine Beschädigung durch einen Dritten (in dem Fall ein Gepäckfahrzeug) liegt nicht in der direkten Einflußzone der Fluggesellschaft und zählt damit vermutlich als außergewöhnlicher Umstand.

    Ich meine bezüglich Entschädigung für Verspätung wegen Beschädigung durch ein Fahrzeug gibt es sogar bereits ein Urteil. Ich habe aber keine Ahnung ob dies bereits rechtsgültig ist.

    Edit: Sorry, irgend was ging beim zietieren in die Hose.

  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • wauzih
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    Zielexperte/in für: Madeira
    geschrieben 1441096341000

    ...na, denn erstmal *thx*, und schau'n mer ma'.

    meinereiner backt mit selbst aufgeschlagenen Eiern.
  • Summerlady-2
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    geschrieben 1441128279000

    Hallo Normi 3,

    hast Du denn schon mal im Netz in Deinen eigentlichen Flieger geschaut, ob da evt. noch freie Plätze sind ?

    Uns ging es letztes Jahr so. Der Veranstalter hat uns unwissentlich von einem 4.00 Uhr-Flug  auf einen Nachmittgasflug gebucht. Und sogar auf eine andere (billigere) Fluggesellschaft. Da aber in dem von uns ausgesuchten und auch gebuchten Flieger noch freie Plätze waren, gab es dazu keine Veranlassung. Sie mußten uns auf den gewählten Flieger zurück buchen. Das hat die nette Dame in unserem Reisebüro für uns erledigt !!!

    Auf jeden Fall solltest Du vorher alles mögliche versuchen. Sonst heißt es, Du hast es ja hingenommen. Falls keine Chance besteht, auf jeden Fall im nachhinein Beschwerde einlegen.

    LG.

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