Selbstverständlich besteht kein Anspruch auf doppelte Entschädigung.
Was Condor mit dem Groundhandler verhackstückt ist nicht Angelegenheit der Fluggäste.
Ansonsten schließe ich mich dem Rat von mk116 an.
Selbstverständlich besteht kein Anspruch auf doppelte Entschädigung.
Was Condor mit dem Groundhandler verhackstückt ist nicht Angelegenheit der Fluggäste.
Ansonsten schließe ich mich dem Rat von mk116 an.
Ich habe gestern, also ca 36 Stunden vor geplantem Abflug, vom Reiseveranstalter die Info bekommen, dass unser Hinflug nach Malle statt 5:00 erst um 17:30 Uhr startet.
Also eine Verschiebung um zwölfeinhalb Stunden!
Natürlich hatten wir extra so gebucht, um einen Tag mehr zur Verfügung zu haben.
Nach meinem jetzigen Kenntnisstand habe ich wohl die Möglichkeit zum kostenlosen Rücktritt.
Außerdem wird eine so kurzfristige Verschiebung wohl auch als Annulierung angesehen, was eine Entschädigung nach den EU Fluggastrechten möglich machen sollte.
Kann mir jemand hier genaueres sagen?
Müsste ich mich mit den Entschädigungsansprüchen an die Fluggesellschaft oder an den Pauschalreiseanbieter wenden?
Danke für eure Tipps!
Forderungen gem. VO(EG)261/04 sind stets direkt an die Airline zu richten.
Du solltest allerdings nicht kündigen sondern einfach nicht zum Abflug erscheinen.
VS,
eine frage, damit ich bescheid weiss, wenn mir sowas mal passieren sollte.
wenn man dann aber keine alternative haben sollte und auf den, späteren, flug angewiesen ist und ihn nehmen muss ?
gäbe es dann auch eine entschädigung ?
grüsse
Du solltest allerdings nicht kündigen sondern einfach nicht zum Abflug erscheinen.
Ok, wenn ich aber doch den späteren Flug nehme, steht mir die Entschädigung trotzdem zu, oder?
wauzih:
Dann die Meldung an die am Gate wartenden Passagiere, daß das Flugzeug von einem Gepäckfahrzeug (laut späterer Info vermute ich mal, daß es ein fahrbares Kofferband -oder wie auch immer die Dinger heißen- war_) beschädigt wurde und der Flieger erstmal inspiziert werden muss.
----------------------------------------------------------------------------------
Eine Beschädigung durch einen Dritten (in dem Fall ein Gepäckfahrzeug) liegt nicht in der direkten Einflußzone der Fluggesellschaft und zählt damit vermutlich als außergewöhnlicher Umstand.
Ich meine bezüglich Entschädigung für Verspätung wegen Beschädigung durch ein Fahrzeug gibt es sogar bereits ein Urteil. Ich habe aber keine Ahnung ob dies bereits rechtsgültig ist.
Edit: Sorry, irgend was ging beim zietieren in die Hose.
...na, denn erstmal *thx*, und schau'n mer ma'.
Hallo Normi 3,
hast Du denn schon mal im Netz in Deinen eigentlichen Flieger geschaut, ob da evt. noch freie Plätze sind ?
Uns ging es letztes Jahr so. Der Veranstalter hat uns unwissentlich von einem 4.00 Uhr-Flug auf einen Nachmittgasflug gebucht. Und sogar auf eine andere (billigere) Fluggesellschaft. Da aber in dem von uns ausgesuchten und auch gebuchten Flieger noch freie Plätze waren, gab es dazu keine Veranlassung. Sie mußten uns auf den gewählten Flieger zurück buchen. Das hat die nette Dame in unserem Reisebüro für uns erledigt
Auf jeden Fall solltest Du vorher alles mögliche versuchen. Sonst heißt es, Du hast es ja hingenommen. Falls keine Chance besteht, auf jeden Fall im nachhinein Beschwerde einlegen.
LG.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!