• Pauschi0815
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    geschrieben 1441787602000

    Jetzt hat es Freunde von mir in ihrem Türkeiurlaub erwischt. Es handelt sich um eine Pauschalreise.

    36 Stunden vor dem Rückflug wurde ihnen mitgeteilt, dass der Rückflug nicht nach Saarbrücken sondern nach Baden/Baden geht (Entfernung ca. 150 km). Wie es dann weiter geht erfahren sie erst kurz vor dem Abflug. Da die Ankunft in Baden/Baden erst um 22:00 Uhr erfolgt, scheidet eine Weiterreise mit der Bahn aus.

    Welche Schadensersatzforderungen können sie geltend machen?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1441800651000

    Vermutlich wird die Weiterreise nach Saarbrücken organisiert.

    Ob überhaupt Anspruch auf Kompensation besteht ist erst nach der Rückkehr zu eruieren.

    Um welche Fluggesellschaft dreht es sich?

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  • Pauschi0815
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    geschrieben 1441804554000

    Überflüssiges Zitat entfernt

    @vonschmeling:

    Fluggesellschaft  ist Tuifly. Aber ich denke das Problem liegt eher beim Reiseveranstalter,  da Tuifly schon seit geraumer Zeit keine Antalya Flüge Mittwochs nach Saarbrücken anbietet. Das sollte auch dem Reiseveranstalter schon länger bekannt sein.Wurde wohl verschwiegen,da sonst eine Stornierung der Reise möglich gewesen wäre.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1441807561000

    Na dann sieht´s  eher sehr schlecht aus mit einer Kompensation ... auch wenn es - sofern es so war - eine ziemlich grottige Leistung ist.

    Edit: Übrigens geht es hier tatsächlich um Beschwerden rund um Verspätung / Flugstreichung im Nachhinein. Die Bekannten sind vor dem Abflug über die Änderung informiert worden, nicht erst bei der Landung in FKB. Insofern ist dies nicht der richtige Thread zur Diskussion des Vorfalles.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Pauschi0815
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    geschrieben 1441891230000

    Es kam wie es kommen musste, sie sind abends gegen 22:00 Uhr in Baden Baden gelandet und es war kein Transfer nach Saarbrücken organisiert. Kein Reiseveranstalter erreichbar. Absolutes NoGo. Was kann man da vom Reiseveranstalter als Schadensersatz verlangen. Ich denke mal am besten über einen Anwalt laufen lassen.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1441895684000

    Ein Absetzen am falschen Flughafen ist gleichzustellen mit einer Anullierung.

    In diesem Fall ist jedoch vermutlich nicht die Airline der Verursacher, insofern kann die VO(EG)261/04 nicht angewandt werden. Hingegenist für jede Stunde der Verspätung der Reisepreis um 5% eines Tagessatzes zu mindern, ausgehend von der gesamten Reisezeit bis zum gebuchten Flughafen Saarbrücken. Dies sowie die zusätzlichen Kosten der Heimreise zum endgültigen Ziel ist vom Veranstalter zu verlangen.

    Auch hinsichtlich des falschen Zielflughafens ist ein Mangel zu bejahen und eine Minderung von etwa 10% zu verlangen.

    Es gibt bereits einige Entscheidungen zu ähnlichen Fällen (z.b. AG Köln, Urteil v. 14.06.2011, Az.: 142 C 217/10).

    Ob sogleich ein Anwalt bevollmächtigt werden soll können die Betroffenen selbst entscheiden. Sofern sie eine Rechtschutzversicherung haben und diese die Sache unterstützt ist es sicherlich kein Schaden.

    Andernfalls rechne ich leider mit einer Standardantwort der Art "Es war keine Verspätung sondern eine Flugzeitenänderung, zu welcher wir berechtigt sind" und es wird vermutlich ewig dauern, bis eine angemessene Kompensation erwirkt werden kann.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sokrates
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    geschrieben 1441899964000

    @vonschmeling sagte:

    Auch hinsichtlich des falschen Zielflughafens ist ein Mangel zu bejahen und eine Minderung von etwa 10% zu verlangen.

    Nur zur Klarstellung: 10% wovon?

    LG

    Sokrates

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1441903158000

    Wie bei Reisepreisminderungen üblich vom Gesamtpreis.

    Die 5%/h gerechnet aus dem Tagespreis betreffen nur Verspätungen. Alle anderen Minderungen errechnen sich in % aus dem Reisepreis.

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  • Pauschi0815
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    geschrieben 1441923462000

    Danke für die prompte und kompetente Einschätzung der rechtlichen Lage. Ich denke es wird ein länger Kampf werden. Eigentlich sollte ein Reiseveranstalter für eine solch Nicht-Leistung von sich aus den vollen Reisepreis zurück erstatten.

  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1441927110000

    Jawoll und eine lebenslange Rente obendrauf :p

    Verhältnismäßigkeit ist das Zauberwort und diese hat Dir vonschmeling aufgezeigt.

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