• Kikis0108
    Dabei seit: 1395014400000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1456490222000

    vonschmeling:

    Danke für Eure Infos. Dann werde ich bei der nächsten Reise darauf achten. 

    Danke!

    Zitat gelöscht, der Username reicht aus, danke.

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  • Dauercamper
    Dabei seit: 1215302400000
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    geschrieben 1456507006000

    Frage: Habe jetzt öfters gelesen, daSs vom Reiseveranstalter FlugzeiteN geändert wurden, die vermutlich aufgrund geringer Flugauslastung erfolgten.

    Bis zu welcher Zeitabweichung muss ich das akzeptieren und was mus ich hinnehmen, wenn sich auch der Abflughafen geändert hat?

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1456507876000

    @Dauercamper

    Bei Flughafenänderung kannst du kostenfrei stornieren. Dito wenn sich durch Verschiebung ein anderes Reisedatum ergibt.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Dauercamper
    Dabei seit: 1215302400000
    Beiträge: 949
    geschrieben 1456508812000

    Vielen Dank Kurion

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1456509604000

    Kleine Ergänzung: Eine Verschiebung von mehr als 5h auf Kurz- oder Mittelstrecke gilt als erheblich, auch in diesen Fällen müsste also ein Rücktritt gewährt werden.

    Ich schreibe bewusst müsste, die Veranstalter geben sich bei entsprechenden Anliegen ihrer Kunden zuweilen ein wenig "sperrig". Gleiches gilt leider auch für den Wechsel des Flughafens, gerne wird argumentiert, man habe mit beispielsweise der Erstattung eines Bahntickets bereits ausreichend agiert um dem Vertrag zu erfüllen.

    Lt. BGB ist dies jedoch eindeutig nicht der Fall und man sollte ggf. beharrlich auf sein Recht pochen.

    Im Übrigen sind es zumeist die Airlines, die Operatings mangels Auslastung streichen. Die RV haben dann die A´karte und müssen ihren Reisegästen eine Alternative anbieten.

    Sollte man immer bedenken bei Verhandlungen mit dem Veranstalter.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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  • Alfred_Tetzlaff
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    geschrieben 1459846650000

    Wenn die Airline nicht zahlen will, kann man auch andere Mittel und Wege einleiten

    http://www.spiegel.de/reise/aktuell/thomas-cook-gerichtsvollzieher-wollte-condor-flugzeug-pfaenden-a-1085438.html

     

    :laughing:

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • Reiserin91
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    geschrieben 1459863119000

    Guten TAg,

    ich habe versucht einen Anspruch bei einer Airline geltend zu machen. Da unser flug über 10 Stunden verspätung hatte.

    Die Ailrne sagt es gibt keine Entschädigung weil es einen technischen Defekt wegen eins Blitzschlag gab und diese deswegen nichts zahlen müssen. Die Maschine war noch gar nicht bei uns sondern noch an einem anderen Flughafen wodurch der Flug vorher nicht stattfinden konnte.

    Ich habe ein wenig im Internet geschaut es gibt BGH Urteile wodurch die trotzdem zahlen müssen.

    Kennt sich jemand aus?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1459866427000

    Das AG Erding (Urteil v. 23.07.2013 AZ: 3 C 719/12) hat geurteilt, dass ein Blitzschlag, der bereits auf dem Vorflug eingetreten ist, kein außergewöhnlicher Umstand sei und die Fluggesellschaft nicht von einer Kompensationszahlung gem. VO (EG)261/04 exkulpiert.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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