• vonschmeling
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    geschrieben 1459885543000

    Auch hier nochmal der direkte Link zu einer alternativen Beitreibung rechtmäßiger Forderungen gem. VO(EG)261/04 ... manchmal braucht man halt cojones!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1460054584000

    Wer sich möglichst gar nicht mit seinen Forderungen an das Luftverkehrsunternehmen herumschlagen und auch keinen Bomber pfänden möchte, kann sich dieses Dienstleisters bedienen:

    Wir kaufen deinen Flug

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  • ja1990
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    geschrieben 1460753206000

    Hallo Liebe Forengemeinde,

    Ich war letztes Jahr mit einem Kumpel 2 Wochen in Amerika. Eine Woche in New York und eine Woche in der gegend um Las Vegas. War ein super toller Urlaub.. bis auf den Heimflug

    Ich werde den Ablauf gleich mal knapp Zusammenfassen.

    Meine eigentliche Frage ist: Habe ich ansprüceh auf eine Rückerstattung/Schadensersatz?

    Gebucht war folgender Flug

    Las Vegas (LAS) - Dallas (DFW) Abflug 10.06 09:50

    Dallas (DFW) - Frankfurt (FRA) Ankunft 11.06 ca 08:30

    Wir kamen pünklich am Airport in Las Vegas an und wollten einchecken (wir hatten keinerlei Information per Mail bekommen das wir umgebucht wurden) und haben dann am Automat festegestellt das irgendetwas nicht stimmt. Eine Frau von AA hat uns dann erklärt das unser erster Flug Verspätung hat und wir umgebucht wurden.

    Geflogen sind wir dann Folgende Route

    Las Vegas (LAS) - Los Angeles (LAX) Abflug: 10.06 10:05

    Los Angeles (LAX) - London (LHR)

    London (LHR) - Frankfurt (FRA) Ankunft: 11.06 ca. 17:00

    also ca. 8,5 Stunden Später als geplant.

    Von meinem Kumpel die Eltern sind am 11.06 in den Urlaub geflogen und wir wollten dort eigentlich das Auto übernehmen und damit nach Hause fahren.. Hat natürlich nicht geklappt. Und ich hab am 11.06 Gaburtstag und wir wollten feiern. Das ist dann auch ausgefallen.

    Ich habe Jetzt endlich nach der vierten Mail die ich an AA geschieben habe auch mal eine Antwort bekommen das sie mir gerne einen 1 Jahr gültigen 100 USD Gutschein zusenden..

    Da kann ich euch jetzt schon sagen das ich diesen nicht einlösen werden kann.

    Ich bin gespannt auf eure Meinungen und Erfahrungen!

    Liebe Grüße Julian

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1460754326000

    Servus @ja1990 - willkommen im Forum von Holidaycheck.

    Anzuwenden sind die Bestimmungen des MÜ, also Auslagen nachweisen zur Erstattung.

    Eine pauschale Kompensation wie im Rahmen der VO(EG)261/04 üblich gibt´s leider nicht.

    Bitte beachte zudem die Einredefristen ...

    Die EU basierten Airlines sind tatsächlich krass benachteiligt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • kirschi11
    Dabei seit: 1412294400000
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    geschrieben 1462168291000

    vonschmeling:

    Servus @ja1990 - willkommen im Forum von Holidaycheck.

    .......

    Die EU basierten Airlines sind tatsächlich krass benachteiligt.

    Müsste es nicht heissen: Die nicht Eu basierten Airlines sind tatsächlich krass benachteiligt.

  • kirschi11
    Dabei seit: 1412294400000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1462168826000

    vonschmeling:

    Wer sich möglichst gar nicht mit seinen Forderungen an das Luftverkehrsunternehmen herumschlagen und auch keinen Bomber pfänden möchte, kann sich dieses Dienstleisters bedienen:

    Wir kaufen deinen Flug

     

    Diese Seite kannte ich noch nicht. Allerdings sieht das so aus, als nehmen die erheblich mehr Gebühren als andere Gesellschaften. Bisher hatte ich als Favorit bei Flugverspätung da die nur 22,5 % Gebühren nehmen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1462191617000

    Nein, kirschi - es sind die EU basierten Airlines, die mit pauschalen Kompensationen geplagt werden. Daher sind diese auch die benachteiligten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Chris34
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    geschrieben 1463304594000

    Guten Morgen,

    vermutlich wurde auch das 100mal und mehr gefragt, finde aber auf die schnelle keine Antwort....

    Hatte eine Pauschalreise nach Tunesien bei einem Reisebüro gebucht. Als ich mich bereits in Tunesien befunden habe, habe ich durch Mitreisende erfahren, dass vermutlich auch mein Flug um 12 Stunden nach vorne verlegt wurde. Ich selbst habe dann 1 Tag vor Ablfug mein Reisebüro in Deutschland kontaktiert welches meinte, es gehe sie nix an, da ich bereits im Zielland bin. Dann habe ich den Reiseveranstalter vor Ort angeschrieben welcher mir dann meine Flugänderung per whats-app mitgeteilt hat, mit der Entschuldigung das ich wohl nicht benachrichtigt wurde.

    Meine Frage: wer ist zuständig mich über eine Flugzeitenänderung zu informieren. Was wäre gewesen wenn ich nicht nachts um 1:45 Uhr gepackt im Hotel gestanden hätte als der Bus einen zum Flughafen abgeholt hat?

    Warum buche ich bei einem "echten" Reisebüro wenn die eh nur die Provision einsacken und sich sonst nicht um ihre Kunden kümmern....

    LG Chris

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1463312498000

    Deine letzte Fragen kann ich leider nicht beantworten ...

    Zur Zuständigkeit: Der Veranstalter ist für diese Information zuständig.

    Allerdings hast du eine sogenannte Mitwirkungspflicht, d.h. im Klartext: Du musst dich 24h vor dem geplanten Abflug hinsichtlich der tatsächlichen Reisezeiten rückversichern. Liegt keine Information vor musst du bei der örtlichen Reiseleitung / Incoming Agentur nachfragen - wie du es ja auch gemacht hast.

    Falls du dich nicht selbst um die Information kümmerst und dadurch den Flug verpasst musst du im schlimmsten Falle deine Rückreise eigenmächtig organisieren und hast noch nicht einmal Anspruch auf Erstattung der dadurch verursachten Kosten.

    Diese Bestimmungen sind in den AGB deines Veranstalters sicherlich nachzulesen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Chris34
    Dabei seit: 1181692800000
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    geschrieben 1463314025000

    Danke für die Antwort!

    Bei "nur Flug" kenne ich es so, dass ICH anrufen muss um den Flug/Zeit bestätigen zu lassen.

    Bei einer Pauschalreise kenne ich es jedoch so, dass mein Veranstalter im Hotel durch seine "Infomappe" die Flüge + Abholzeiten im Hotel auslegt. Da lagen für den Samstag auch die Abholzeit im Hotel aus, jedoch für den 5 Uhr-Flug. Ich habe mich davon nicht angesprochen gefühlt, weil ich einen 17:35 Uhr-Flug hatte.

    LG Chris

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