• vonschmeling
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    geschrieben 1464728662000

    Jau - pörfäkt, @mk116 - meinen wiederholten Dank auch dafür.

    Wobei die Causa bzw. ihr Ausgang ein grelles Licht wirft auf die Sinnlosigkeit der Einwirkung des Luftverkehrsunternehmens im Streikfall ...

    Wie mk116 richtig schrieb: Ein hartes Urteil - und gegen vermutlich besten Willen.

    Ich stehe dem pauschalen Kompensationsanspruch bekanntlich eher kritisch gegenüber, worin diese Entscheidung mich hinsichtlich meiner Zweifel an seiner Sinnhaftigkeit in Teilen erneut bestätigt.

    Falls das als Kritik am EU System angesehen wird ist diese durchaus beabsichtigt!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • erikroemer
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    geschrieben 1464774609000

    @Martina Hauke

    was heißt, Du hast vor dem Hinflug nur durch ZUFALL bemerkt, daß sich der Hinflug zeitlich verschiebt.

    WO hast Du nachgeschaut ?

    Bei Euch hat die Airline eine andere Airline mit der Durchführung der Flüge beauftragt.

    (Die gesamte Strecke wurde für den Zeitraum x an die andere Airline abgegeben) Dadurch hatte sich schon für den Hinflug die Flugnummer geändert. Das hätte Euch schon auffallen können. Auch hätte auffallen können, daß Ihr nicht z.B. im Condor-Flieger sondern in einem anderen Flieger ward.

    Dem etwas erfahrenen Fluggast wäre schon jetzt klar gewesen, daß sich die Nummer und Uhrzeit des Rückfluges auch verändert.

    Jetzt wieder zur Ausgangsfrage. Wenn Du die Änderung des Hinfluges gefunden hast, hast Du eigentlich auch die Änderung des Rückfluges gefunden - nur wohl nicht gelesen. Beides wird vom Veranstalter gemeinsam zum selben Zeitpunkt mitgeteilt.

    Das Du die Änderung zufällig gefunden hast, ist rechtlich unerheblich. Du hast die Reise angetreten und damit ist das Thema Hinflug durch.

    Hinsichtlich der Erstattung der Rückflugtickets sehe ich auch wenig Chancem, da Veranstalter oder Airlines beim Subcontracting eben nur einmal (Hin- u. Rückflug in einem Rutsch) informieren. Das werden die auch beweisen können.

  • Martina Hauke
    Dabei seit: 1176854400000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1464864378000

    Hallo erkikkromer,

    was heißt, Du hast vor dem Hinflug nur durch ZUFALL bemerkt, daß sich der Hinflug zeitlich verschiebt.

    WO hast Du nachgeschaut ?

    Ich habe auf der Homepage bei Abflügen von dem Flughafen nachgeschaut und habe gesehen, dass die angegebene Flugnummer zu einer anderen Uhrzeit wie angegeben fliegt. Deswegen habe ich nachgefragt. 

    Bei Euch hat die Airline eine andere Airline mit der Durchführung der Flüge beauftragt.

    (Die gesamte Strecke wurde für den Zeitraum x an die andere Airline abgegeben) Dadurch hatte sich schon für den Hinflug die Flugnummer geändert. Das hätte Euch schon auffallen können. Auch hätte auffallen können, daß Ihr nicht z.B. im Condor-Flieger sondern in einem anderen Flieger ward.

    Dem etwas erfahrenen Fluggast wäre schon jetzt klar gewesen, daß sich die Nummer und Uhrzeit des Rückfluges auch verändert.

    Nein, es wurde keine andere Airline beauftragt. Die angegebene Flugnummer war auch eine von der Airline des Hinfluges und ist diese Flugnummer an diesem Tag nicht gestartet. Der Flug auf den wir gebucht waren, hatte eine andere Flugnummer (aber selbe Airline). Sonst wäre es aufgrund unserer Nachfrage bestimmt schon aufgefallen, dass die angegebene Flugzeit nicht stimmt. Es hat sich nicht nur die Uhrzeit, sondern auch die auf den Reiseunterlagen angegebene Flugnummer geändert.

    Jetzt wieder zur Ausgangsfrage. Wenn Du die Änderung des Hinfluges gefunden hast, hast Du eigentlich auch die Änderung des Rückfluges gefunden - nur wohl nicht gelesen. Beides wird vom Veranstalter gemeinsam zum selben Zeitpunkt mitgeteilt.

    Nein, bei der Bestätigung der Änderung des Hinfluges wurde mit der Rückflug mit der Flugnummer und Uhrzeit - wie in den Reiseunterlagen angegeben - bestätigt.

    Wir hatten keine Billigreise gebucht, sondern eine Reise im oberen Preissegment mit exklusivem Hotel , weil wir die Dinge, die uns sonst im Urlaub nerven (ewig langer  Transfer mit Halt an gefühlten 50 anderen Hotels, Reservierung der Liegen, usw.) vermeiden wollten.

    Geärgert haben wir uns, weil dem Reiseveranstalter wirklich ein Fehler nach dem anderen unterlaufen ist. Muss man das als Kunde einfach so hinnehmen?

    Viele Grüße, Martina

    Tina
  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1464866784000

    Mache doch bitte beim nächsten Mal Zitat und Antworten kenntlich. Da blickt ja keiner durch :?

  • erikroemer
    Dabei seit: 1332374400000
    Beiträge: 76
    geschrieben 1464885202000

    Ooops, sofern das stimmt:

    Zitat:"Nein, bei der Bestätigung der Änderung des Hinfluges wurde mit der Rückflug mit der Flugnummer und Uhrzeit - wie in den Reiseunterlagen angegeben - bestätigt."

    Das war ja dann einen Tag vor dem Hinflug. Idealerweise schriftlich ? Dann müßt ihr euch nicht wirklich um die Erstattung sorgen.

    Der Veranstalter trägt die Beweislast dafür, daß ihr über die Änderung des Rückfluges noch informiert wurdet. Das dürfte schwierig werden.

    Gibt es aktuelle Reaktionen seitens des Veranstalters ?

  • Martina Hauke
    Dabei seit: 1176854400000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1464900361000

    Nein, wir haben die Rechnung für die Flugtickets mit der Bitte auf Erstattung an den Veranstalter geschickt. Bis auf eine automatische E-Mail Eingangsbestätigung keine Reaktion bisher :-(

    Tina
  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
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  • Biene100287
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    Beiträge: 1
    geschrieben 1465771994000

    Hallo zusammen,

    das ist ds allererste mal dass ich diedes Forums hier nutze und wäre sehr dankbar für ein Feedback. Wir sind Grade auf menorca. Unser Hinflug wäre geplant gewesen um 6:10 keiner hat uns von tui Bescheid gegeben und im Endeffekt sind wir gestattet um 17:30 Uhr. Das heisst knapp 12 Stunden! Keiner wollte uns etwas schriftlich geben am Flughafen wir haben nur einen verzehtgutschein pro Person vom 15 Euro bekommen. Was kann man tun? Jetzt am hotels wollte die Dame von tui uns nur 32 Euro zusammen erstatten! Ein Witz! Lohnt sich ein Anwalt? Am Flughafen gab es nur die Auskunft die flotte Ost ausgefallen und bei der anderen Maschine war etwas defekt:-(

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1465772409000

    Willkommen im Forum von HolidayCheck, Biene! ;)

    Leider sind deine Infos ein bisschen verwirrend. Ansprüche gem. VO(EG)261/04 sind an die Airline zu richten, hierfür hast du 3 Jahre Zeit.

    Falls ich dich nicht komplett missverstehe: Mach erstmal Urlaub und kümmere dich hinterher um Erstattungen ...

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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