• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1468967888000

    Die Airports geben Empfehlungen zur MCT (verschiedenste Varianten), Reservierungssysteme unterdrücken nicht plausible connections ... trotzdem wird eine pünktliche Weiterreise nach nur 15min delay deutlich verzögert und nun ist zu klären, wer dafür den Kopf hinzuhalten hat.

    Ja, ich finde das auch schwierig, der EuGH vermutlich ebenfalls - weshalb er sich an die selbst geschaffenen Richtlinien halten und auf deren Grundlage entscheiden wird.

    Ob das dann so sonderlich plausibel ist für ein breites Gerechtigkeitsempfinden dürfte eine eher untergeordnete Rolle spielen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Confuhr
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    geschrieben 1472489115000

    Hallo,

    kann mir jemand bitte einen Tip geben, wo ich Wetterdaten vom Flughafen Korfu vom 28.05.2016 erhalte? Wir hatten auf unserem Rückflug von Korfu nach Hannover (Flug X3 4525) eine knapp 4-stündige Verspätung - meine Forderung auf Ausgleichszahlung wurde abgelehnt aufgrund außergewöhnlicher Umstände = "widrige Wetterverhältnisse über Corfu" - was wir nicht nachvollziehen können, denn es herrschte an dem Tag strahlender Sonnenschein ... Die Wetterlage soll auch nicht unseren Flug betroffen haben, aber "nach der Wetterbesserung konnte der planmäßige Flugverkehr nicht sofort wieder aufgenommen werden" ... 

    Danke

    LG Conny
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1472499511000

    Schau mal hier, ggf. das Datum eingeben, ich weiß nicht ob im Link alle Parameter übertragen werden.

    Edit: Okay, werden sie nicht - du musst daher das Datum nachtragen.

    Keine besonderen Vorkommnisse übrigens - was aber nicht heißt, dass es unterwegs keine Probleme gab (wäre aber auf der üblichen Strecke zu dieser Jahreszeit eher außergewöhnlich ...).

    Zur Rechtslage:

    Im Falle einer Klage muss das Luftverkehrsunternehmen sich exkulpieren - das heißt die Beweislast obliegt ihm und nicht dir. Insofern musst du nicht unbedingt selbst mit den Nicht-Profi-Methoden recherchieren, es reicht u.U. die SÖP Schlichtungsstelle anzurufen und ggf. Wetter als Befreiung von Kompensationsverpflichtungen zu bestreiten.

    Voraussetzung: LVU ist Mitglied des Trägervereins.

    Ansonsten ist - sofern man nicht über eine RSV ohne Selbstbehalt verfügt - der ganze Verein flightright & Derivate tatsächlich zu empfehlen.

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  • Confuhr
    Dabei seit: 1149379200000
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    geschrieben 1472503270000

    @vonschmeling:

    Danke für den Link. In den frühen Morgenstunden scheint es tatsächlich Sichtprobleme gegeben zu haben, weshalb die (einzige) Landebahn auf Korfu gesperrt worden sein soll und der Flieger von Hannover nach Corfu wohl in Bari zwischenlanden mußte und statt um 7.35 Uhr erst um 10.51 Uhr gelandet ist (so wurde es uns von einem Freund berichtet, der in dem Flieger saß) - durch den Umlauf entstanden dann wohl weitere Verzögerungen, weshalb wir anstatt um 15.35 Uhr erst gegen 19.00 Uhr abgeflogen sind. Offiziell wurde uns dies so aber nicht als Ablehnung unserer Entschädigungsforderung mitgeteilt (man sei aus Datenschutzgründen zu keiner konkreteren Aussage verpflichtet ...). Wir haben eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung, die jedoch im Klagefall wohl keine Anwaltskosten "auf Honorarbasis" übernimmt, was bei dem konsultierten Anwalt der Fall wäre. Für die SÖP Schlichtungsstelle benötigt man keine anwaltliche Hilfe, oder? Gibt es Erfahrungen mit Entschädigungsanspruch bei Flugverspätung im Umlaufverfahren?

    LG Conny
  • vonschmeling
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    geschrieben 1472504758000

    Ja die gibt es und sie sehen eher schlecht aus für die Luftverkehrsunternehmen.

    Ich bin nun sicherlich nicht grad als "Prozesshansel" verschrieen - hier jedoch würde ich zu einer Einrede raten.

    Die SÖP Schlichtung ist vollkommen kostenneutral, die Voraussetzungen (Ablehnung der Forderung und Phase der außergerichtlichen Einigung) kannst du auf der Website finden.

    Soweit ich weiß verfügt der Flughafen tatsächlich nicht über ILS und muss daher auf Sicht gelandet werden. Aus den Metar Daten ergibt sich allerdings keine abschlägige Situation.

    Je nach Traffic kann da aber auch schon eine halbe Stunde auswirken - die Entfaltung der Ansprüche lässt sich so jedenfalls schwerlich beurteilen.

    Deswegen meine Empfehlung der neutralen Schiedsstelle - die nimmt euch eine weitere Verfolgung des Begehrens ja nicht direkt ab.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Confuhr
    Dabei seit: 1149379200000
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    geschrieben 1472505630000

    Dann werde ich mir die Website der SÖP mal genauer anschauen. Lieben Dank erstmal und einen schönen Restabend

    LG Conny
  • vonschmeling
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    geschrieben 1472509686000

    Hier klicken für eine geläufige Handhabe der vorgerichtlichen Kosten.

    Gem. VO(EG)261/04 muss das Luftverkehrsunternehmen den Fluggast jedenfalls dann über seine Rechte informieren, wenn die Ankuft mehr als 3h verspätet ist - und zwar unabhängig eigenen Verschuldens.

    Artikel 14 der VO(EG)261/04 schreibt eine Information über die Fluggastrechte vor.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Confuhr
    Dabei seit: 1149379200000
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    geschrieben 1472543435000

    Für den Fall, dass die außergerichtlichen Kosten nicht von der Fluggesellschaft zu tragen sind: Wir haben eine Kostenzusage unserer Rechtsschutzversicherung für eine außergerichtliche Rechtsvertretung - ich gehe davon aus, dass darunter auch die Schlichtung fällt?!? Diese Vorgehensweise hat nämlich inzwischen auch unsere Anwältin vorgeschlagen - und es kann ja vielleicht nicht schaden, mit einem Experten in die Schlichtung zu gehen.

    LG Conny
  • Holginho
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    geschrieben 1472544633000

    Aber bitte nicht "irgendeinen" Anwalt (die verzapfen in solchen Vorgängen nämlich gerne mal Unsinn und schaden ihrem Klienten mehr als das sie ihm nutzen), sondern einen Fachanwalt.

    Merkt die Gegenseite nämlich Unkenntnis geht sie oftmals gerne das "Risiko" einer Gerichtsverhandlung ein.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • domrepfan1995
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    geschrieben 1472544707000

    Ich würde es durch Flightright prüfen lassen. Die haben echt Ahnung und Erfahrung! Ich habe schon 2x durch Flightright mein Geld von den Flugesellschaften bekommen, ohne Aufwand.

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