...ohne Aufwand, aber mit ca. 30% Abzug....
Warum sollte man es da nicht erst mit der Schlichtungsstelle versuchen?
...ohne Aufwand, aber mit ca. 30% Abzug....
Warum sollte man es da nicht erst mit der Schlichtungsstelle versuchen?
Sehe ich genauso, meine Erfahrungen mit der Schlichtung sind 100% positiv.
An sich ist ein Anwalt hierzu nicht nötig, schließlich ist die Idee der SÖP eine unbürokratische Hilfestellung für Laien. Die haben die Fachleute unter ihrem Dach.
Übrigens muss man das Angebot aus der Schlichtung keineswegs annehmen, weiterführende rechtliche Schritte bleiben unbenommen.
Nur umgekehrt geht´s halt nicht, i.e. man kann ein ins Leere gelaufenes gerichtliches Verfahren nicht via SÖP einer anderslautenden Entscheidung zuführen wollen.
Von Sandra243
Hallo zusammen,
sollte das Thema nicht passen oder schon vorhanden sein, bitte kurz um Info. Danke!
Uns ist folgendes passiert: Mein Mann, unsere 2 Kinder und ich hatten 2 wunderschöne Wochen in Bulgarien und sollten am 31.8. Von Burgas nach Bremen zurück fliegen.
Abflug geplant: 20:20 Uhr / Ankunft geplant: 22:15 Uhr
Abflug tats.: 04:30 Uhr / Ankunft tats.: 06:15 Uhr
Wir haben also schön die Nacht am Flughafen verbracht (mit Kindern im Alter von 7 und 1 alles andere als schön).
Wir wurden nie wirklich über die Gründe informiert, es lagen aber keine "außergewöhnlichen Umstände" vor wie Streik oder schlechtes Wetter.
Ich habe mich im Internet schon etwas schlau gemacht, was uns als Entschädigung zustehen würde und wir haben den Vorgang unserem Reiseveranstalter weiter gegeben. Mal schauen, was da kommt.
Ich habe nun oft gelesen, dass viele Airlines die Zahlungen erstmal verweigern. Wer hatte dies schon mal und wie habt ihr dann reagiert?
Soweit ich es herausfinden konnte, würde auch für meinen Sohn (1 Jahr) eine Entschädigung gezahlt werden, allerdings nur wenn für ihn auch was für die Reise gezahlt wurde. Wir haben aber nureine Buchungsbestätigung mit einem Gesamtbetrag für uns vier. Weiß jemand, wie es sich hier verhält?
Vielen Dank schon mal fürs Lesen und ich freue mich auf Antworten.
Sandra243
Abflug geplant: 20:20 Uhr / Ankunft geplant: 22:15 Uhr
Abflug tats.: 04:30 Uhr / Ankunft tats.: 06:15 Uhr
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Ich habe mich im Internet schon etwas schlau gemacht, was uns als Entschädigung zustehen würde und wir haben den Vorgang unserem Reiseveranstalter weiter gegeben.
... nur "etwas schlau" wie mir scheint - die Entschädigung seitens der RV beträgt lediglich 5% eines Tagessatzes der Reise ab der fünften Stunde der Verspätung, hier also 15%.
Hat die Reise beispielsweise 3000€ für 14 Tage gekostet wären das ca. 32€ ...
Richtet man korrekter Weise die Forderung aber gem. VO(EG)261/04 an das Luftverkehrsunternehmen sind für die Strecke von ca. 1800km gc 400€ pro Ticket zu verlangen.
Ich habe nun oft gelesen, dass viele Airlines die Zahlungen erstmal verweigern. Wer hatte dies schon mal und wie habt ihr dann reagiert?
Um hierüber Erfahrungen zu sammeln müsstest du erstmal die Forderung an die Airline richten ...
Soweit ich es herausfinden konnte, würde auch für meinen Sohn (1 Jahr) eine Entschädigung gezahlt werden, allerdings nur wenn für ihn auch was für die Reise gezahlt wurde. Wir haben aber nureine Buchungsbestätigung mit einem Gesamtbetrag für uns vier. Weiß jemand, wie es sich hier verhält?
Die Airline entschädigt nur dann, wenn dein Sohn auch ein eigenes Ticket besaß. Als sog. no seat infant hat er keinen Anspruch auf Kompensation gem. VO(EG)261/04.
Entschädigung des Veranstalters: s.a. - hier wird der Gesamtpreis der Reise zugrundegelegt und können 15% eines Tagessatzes der Reise gefordert werden.
Fazit: "Oft gelesen" macht nur dann Sinn, wenn man auch imstande ist, die Informationen präzise zuzuordnen.
Ansonsten kommt dabei nichts als eine ziemliche Ernüchterung heraus ...
Ja wunderbar. Dann bin ich ja nun auch wieder "etwas schlauer".
Ich hatte so einen Fall noch nie und wenn ich versuche, im Internet darüber etwas herauszufinden, finde ich diese Infos. In keinem Wort habe ich irgendwo gelesen, dass der RV z.B. in unserem Fall nur diese 5% vom Tagessatz ab der 5. Stunde Verspätung zahlt.
Danke für deine Infos.
Bei Abflügen aus dem EU Raum bzw. mit einer EU Airline ist es ratsam, die Fluggastrechte beim Luftverkehrsunternehmen geltend zu machen, das gilt auch für Pauschalreisen.
Die Einredefrist beträgt 3 Jahre, man kann bei manchen Airlines auf der Website ein Beschwerdeformular finden und benutzen. Das ist der direkteste Weg.
Viel Erfolg!
vonschmeling:
Sehe ich genauso, meine Erfahrungen mit der Schlichtung sind 100% positiv.
An sich ist ein Anwalt hierzu nicht nötig, schließlich ist die Idee der SÖP eine unbürokratische Hilfestellung für Laien. Die haben die Fachleute unter ihrem Dach.
Antrag an SÖP ist raus (ohne Anwalt) - werde über das Ergebnis zu gegebener Zeit berichten
Mein Flug am Freitag von Berlin nach Wien ist statt um 19:00 erst gegen 1:00 Uhr losgeflogen. Niemand konnte im Vorhinein sagen, wie lange die Dauer der Verspätung sein würde und es hat auch keiner über die Gründe informiert. Es hieß einfach immer wieder warten, warten... Ich würde da gerne kurz und schmerzlos sehen, ob ich eine Entschädigung bekommen kann. Welchen Anbieter empfehlt ihr mir?
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!