• pzl64
    Dabei seit: 1107993600000
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    geschrieben 1474207181000

    Jede Fluggesellschaft hat doch ein entsprechendes Formular für Verspätungen oder zumindest eine mailadresse.

    Mach doch erstmal dort deine Forderungen geltend,  wenn das nicht klappt, kannst du immer noch ein entsprechendes unternehmen einschalten.

    Ich verzichte doch nicht freiwillig auf 30%...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1474248350000

    Ziemlich genau dasselbe hatte ich heute morgen ca. 5x getippt - allein error 405 Driss?!

    Sorry, aber so ganz einfach macht´s die Forensoftware den Foris mal wieder nicht ...

    :? :question:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • wauzih
    Dabei seit: 1152316800000
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    Zielexperte/in für: Madeira
    geschrieben 1474967386000

    Moin,

    nur mal als Rückmeldung:

    letztes Jahr im Sommer hatte mein Töchterchen nebst Freund Pech gehabt mit 'nem Condor-Flug ab Hannover, der Flieger war bei Beladen von einem fahrbaren Kofferfließband gerammt worden, und ein Ersatzflieger war erst ziemlich genau 24 Stunden später da, um sie nach Fuerteventura zu bringen.

    Seinerzeit hatte meinereiner hier im Thread nachgefragt, hauptsächlich deswegen, ob diese Verspätung denn von der Fluggesellschft zu verantworten ist,

    Aufgrund der Verspätung gab's nach Mecker per Mail an Condor unsererseits postwendend pro Nase einen Fluggutschein über 400 Euro pro Nase (okay, hätte man auch in bar erstreiten können, aber wir haben's dabei belassen).

    In diesem Fall hat die Einlösung problemlos geklappt, letztens haben die beiden ihren Flug gebucht, Gutschein wurde anstandslos akzeptiert.

    *tschaui*

    's wauzih

    meinereiner backt mit selbst aufgeschlagenen Eiern.
  • Confuhr
    Dabei seit: 1149379200000
    Beiträge: 135
    geschrieben 1475703811000

    immer wieder TuiFly ... haben soeben erfahren (allerdings nicht durch TuiFly!!), dass unser Rückflug (Nur-Flug, nicht pauschal) morgen von Rhodos nach Hannover gestrichen ist. Eine TuiFly Mitarbeiterin bestätigte dies bei einem Anruf und sagte wörtlich: der nächste Rückflug, auf den ich sie buchen kann, ist am 25.10.!!! Wenn Sie das nicht wollen, kann ich ihren Flug stornieren und Sie kümmern sich selbst um einen Rückflug, den Sie natürlich selbst bezahlen müssen ...

    Das entspricht doch nicht den Fluggastrechten, oder? Müßte TuiFly sich nicht um eine Ersatzbeförderung kümmern und auch die Kosten hierfür übernehmen?

    Da wir Bordkarten haben (wir konnten ganz normal Web-Checkin machen, obwohl der Flug da bereits gestrichen war?!?), sollten wir morgen ganz normal zum Flughafen fahren und sehen, was passiert?

    LG Conny
  • Alfred_Tetzlaff
    Dabei seit: 1236729600000
    Beiträge: 1810
    geschrieben 1475753183000

    Bei Streik wird ja nicht wg. EU.Richtlinie gezahlt.

    Wie sieht es wg. Massenepedemie der Belegschaft aus?

    Höhere Gewalt?

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • Türkeifliegender
    Dabei seit: 1429920000000
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    gesperrt
    geschrieben 1475753417000

    @Alfred_Tezlaff,

    solltest Du auf die erhöhten Krankenmeldungen bei der Tui-Fly anspielen, bin ich gespannt, wie Du das beweisen willst. :laughing:

    Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1475754173000

    @alfred

    massenepedemie ? Wie kommst du denn darauf ? Du weist, was die alle als Diagnose auf ihrer Krankmeldung haben ? Wow.  Normalerweise erscheint die Diagnose auf dem Beleg für den Arbeitgeber doch gar nicht. 

    Es handelt sich höchstens um einen erhöhten Krankenstand. 

    Da kann man wohl nichts gegen machen.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Alfred_Tetzlaff
    Dabei seit: 1236729600000
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    geschrieben 1475754432000

    Das ist ja die Frage, wer kann nichts machen?

    Ist das höhere Gewalt, und die Airline muss keine Kompensation zahlen, oder halt nicht....

    @ Türkeifliegender - was muss ich beweisen? Den momentan erhöhten Krankenstand? Den haben TuiFly/AirBerlin selbst zugegeben...außerdem ist ja wohl die Airline in der Beweispflicht, dass sie aufgrund höherer Gewalt keine Ausgleichszahlung vornehmen muss.

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • zeitigweise
    Dabei seit: 1420156800000
    Beiträge: 602
    geschrieben 1475755626000

    Flugausfälle wg. erhötem Krankenstand = höhere Gewalt?  :?

    eher nicht

    Sondern Fehlplanung seitens der Personaleinsatzplanung... Krankenständen müssen mit einkalkulliert werden

    Mich würde es interessieren, wie ihr auf Confuhr's Anliegen antworten würdet! Stehen evtl. am 27.10 vor einem ähnlichen Problem

    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund
  • Türkeifliegender
    Dabei seit: 1429920000000
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    gesperrt
    geschrieben 1475755791000

    @Alfred_Tetzlaff,

    nicht der ehöhte Krankenstand muss nachgewiesen werden, sondern der Grund dafür, wenn Du Geld haben willst auf Grund der "Massenepedemie"

    Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit.
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