• Alfred_Tetzlaff
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    geschrieben 1475756095000

    Ich will Geld haben (theoretisch), wenn der Flieger mehr als vier Stunden Verspätung hat.

    Die Airline muss die höhere Gewalt nachweisen, wenn sie nichts zahlen will.

    So wird ein Schuh draus.

    Die Frage ist halt, ob die massiven Krankmeldungen höhere Gewalt sind - wobei ich da eher zur Meinung von zeitigweise tendiere.

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • Türkeifliegender
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    gesperrt
    geschrieben 1475756356000

    Und was machst Du wenn die Fluggesellschaft einfach behauptet es ist höhere Gewalt ohne es Nachzuweisen?

    Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit.
  • Alfred_Tetzlaff
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    geschrieben 1475756709000

    Das, was in diesem Fall immer passiert.... man kann z.B. Flightright seine Rechte prüfen lassen oder halt (so wie ich) einen Fachanwalt engagieren, der auch zur Not bis zum richterlichen Urteil die Sache durchzieht.

    Die Frage ist doch halt, ob es für die aktuelle Angelegenheit bereits ein Präzedenzfall gibt.

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  • zeitigweise
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    geschrieben 1475756896000

    Ein Musterschreiben herunter laden

    Die Definition von höherer Gewalt einfügen (natürlich auch meine Daten)

    § zu Grunde legen denen, deine Forderunge auf Kostenrückerstattung, Schadenersatzansprüche etc (Bsp) zu grunde liegen

    Eine Frist setzten

    Hinweisen, dass du ein Gutschein ablehnst und blöffen, dass nach fruchtlosem Ablauf der Frist, juristischer Beistand konsultiert wird

    Und ganz wichtig: Keine Emotionen im Schreiben

    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund
  • Alfred_Tetzlaff
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    geschrieben 1475757140000

    Lt. Landgericht Darmstadt (Az.: 7 S 122/10) steht den Gästen die volle Ausgleichszahlung zu, wenn ein Crewmitglied kurzfristig erkrankt.

    Die Frage ist halt, ob das auch auf den momentan extrem erhöhten Krankenstand übertragbar ist.

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  • zeitigweise
    Dabei seit: 1420156800000
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    geschrieben 1475757561000

    Ist es höhere Gewalt, wenn ein Fluggerät wg. technischen Mangel ausfällt?

    NEIN, oder?

    Ist es dann höhere Gewalt, wenn ein Flug nicht Zustande kommt, weil die Airline personell unterbesetzt ist und nicht auf eine Krankheitswelle (in im Oktober mit zu rechnen) eingestellt ist?

    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund
  • zeitigweise
    Dabei seit: 1420156800000
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    geschrieben 1475757788000

    Ich weiß ihr seit alle schon groß und könnt selsbt googeln, aber:

    http://www.kanzlei-narewski.de/reiserecht/flugausfall/

    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund
  • altlöwin63
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    geschrieben 1475771451000

    Alfred_Tetzlaff:

    Das ist ja die Frage, wer kann nichts machen?

    Ist das höhere Gewalt, und die Airline muss keine Kompensation zahlen, oder halt nicht....

    @ Türkeifliegender - was muss ich beweisen? Den momentan erhöhten Krankenstand? Den haben TuiFly/AirBerlin selbst zugegeben...außerdem ist ja wohl die Airline in der Beweispflicht, dass sie aufgrund höherer Gewalt keine Ausgleichszahlung vornehmen muss.

    ----------------

    TuiFly hat sich schon geäussert, sie wollen nichts zahlen, weil in ihren Augen dieses ein Fall von höherer Gewalt ist.  Quelle FAZ Online ;

    Na klar  ;)

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015)
  • Holginho
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    geschrieben 1475772918000

    Die Frage ist ja auch, wie entschieden wird, wenn der Krankenstand eine "spezielle Struktur" und "außergewöhnliche Umstände" hat  ;)

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Confuhr
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    geschrieben 1475774425000

    wir haben jetzt fast 2 Tage gebraucht, um unsere Rückreise selbst zu organisieren ... aufgrund der Herbstferien und der Tatsache, dass an aktuell weder TuiFly- noch Airberlin-Flüge buchen kann (und auch nicht sollte - es werden ja immer mehr Flüge ersatzlos gestrichen!!) und die Service.Hotline von TuiFly, wo wir nach Stunden mal durchkamen, hatte uns auch gesagt, wir sollen irgendeinen Fug, den wir bekommen, buchen und sämtliche Belege einreichen), haben wir 2 Flüge bei Germania ergattert für Samstag, den Mietwagen verlängert, Hotelverlängerung war kein Problem (das hatten wir vorher schon abgeklärt) - allerdings können wir nicht nach Hannover fliegen, sondern nach Hamburg, so dass wir zusätzlich noch einen Mietwagen buchen mussten, um nach Hannover zu kommen und da unser Auto abholen ... Das Ganze kostet uns jetzt mehr als die kompletten 14 Tage zuvor ... aber wir kommen nach Hause ... und das Ganze wird dann einem Anwalt übergeben ... Wir sind heute übrigens extra zum Flughafen gefahren und haben uns eine entsprechende Bescheinigung geben lassen - da schreibt Tuifly, dass es aufgrund überproportionaler sehr kurzfristiger Krankmeldungen von TUIfly Crews verschiedene Fluggeräte nicht einsatzbereit seien... Mal schauen, ob's hilft ...

    LG Conny
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