Der Veranstalter Neckermann/Bucher und die Fluggesellschaft ist Olympus.
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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geschrieben 1531173032081
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geschrieben 1531203049525
Ohje ...
Wenn ich es richtig sehe musst du deine Forderungen an Involatus richten.
Falls du mit "das Reisebüro" Neckermann meinst - selbstverständlich können die nicht darauf bestehen, dass du nach STR fliegst anstatt nach ZRH. Der Umstand, dass Neckermannn womöglich keine freien Plätze auf Maschinen nach ZRH hatte bedeutet nicht, dass dir deine zusätzlichen im Zusammenhang mit der Streichung entstandenen Kosten nicht zu ersetzen sind.
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geschrieben 1539984340500 , zuletzt editiert von Stachelkerze
Easyjet Amsterdam - Edinburgh fast 5 Stunden verspaetet da ein Flugzeug wegen technischer Probleme in Wien festhing. Passiert. Kompensation nach EU261 kein Problem; Bestaetigung auf Auszahlung kam sofort nach dem Abschicken des Claims.
Was mich dann doch etwas verwundert hat ist dass Easyjet jedem Passagier 4.50 Euro fuer Verpflegung gegeben hat. Mit einem Becher Wasser/Sprudel und Miniburger bei Mackes haette es geklappt. Aber etwas mager war das schon. Gibt es Regeln/Rechtsprechung/was dann auch wieviel eine Airline fuer Verpflegung bei einer Verspaetung von sovielen Stunden geben sollte?
Zum Vergleich, bei einer aehnlichen Verspaetung aus aehnlichem Grund von Seattle nach London hat British Airways immerhin $20 fuer Verpflegung gegeben (aber auf die Bestaetigung des Auszahlung von BA warte ich immernoch). Ich erwarte nicht soviel, aber genug um sich immerhin ein belegtes Broetchen und was zu trinken kaufen zu koennen, fuer Schiphol also um 10 Euro.
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geschrieben 1539987504385
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Beträge, du kannst plausible Kosten jedoch belegen und Ersatz verlangen.
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geschrieben 1540022860799 , zuletzt editiert von Sokrates
Überflüssiges Zitat entfernt!
Danke. Das haette ich eher wissen muessen da ich den Bon fuer das Taxi mitten in der Nacht zum Ziel (kurze Fahrt) nicht aufgehoben habe. Naja.. naechstes Mal Immerhin kann ich diese Kosten gegen die Entschaedigung verrechnen.
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geschrieben 1544652113859
@saja22 sagte:
Hallo, mich hat es leider nun auch das erste Mal mit einer Flugannullierung getroffen. ...
BMI Flug sollte von Bristol nach Düsseldorf am 11.6. um 17.20 Uhr gehen. Zuerst wurde Verspätung angezeigt; als dann die Abflugzeit kam, wurde über Durchsage mitgeteilt, dass der Flug aufgrund technischer Probleme annulliert wird.
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Wir hatten gesehen, dass noch am Montag ein Flug nach Köln mit Ryanair ging - auf den haben uns die Mitarbeiter schließlich gebucht, weil noch genug Plätze vorhanden waren. ...
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Wenn ich das richtig sehe, stehen uns nun die € 250,- Entschädigung für die Annullierung zu und die Erstattung des BMI-Tickets für den Rückflug? ....
Mal ein Update von mir zu dem Fall aus Mitte Juni. Hab es selbst ohne Anwalt mit BMI über deren Website geregelt. Erste Reaktion ließ einen Monat auf sich warten (war bereits so in der automat. Anwort vermerkt), mein Anspruch wurde bewilligt und ich habe (erneut) Kontodaten mitgeteilt. Danach Funkstille. Auf Rückfragen kam keine Antwort. Hmpf.
Habe dann eine neue Anfrage geschickt und mich auf den bereits laufenden Fall bezogen, darauf kam sehr schnell eine Reaktion, Zahlung wäre "in Bearbeitung". Wieder über einen Monat Funkstille. Dann habe ich doch mal höflich mit Anwalt gedroht, wenn das Geld nicht bis Tag X eintrifft, sofortige Antwort, dass Zahlung nun als "dringlich" behandelt wird.
Es dauerte daraufhin noch einmal ca. 3 Wochen, aber die € 250,-, die mir lt. EU VO zustehen, wurden überwiesen. Die Erstattung der Flugkosten für den von uns am Flughafen gebuchten Ersatzflug wurde abgelehnt (Begründung aufgrund schlechter engl. Grammatik und/oder fehlender Worte nicht ganz verständlich), dabei hab ich es dann aber belassen. Wenn ich bedenke, was ich mittlerweile über die Fluggesellschaft so gelesen hab, kann ich mich anscheinend glücklich schätzen, dass überhaupt was gezahlt wurde, ohne dass ich wirklich einen Anwalt einschalten musste.
Insgesamt 5 Monate auf das Geld gewartet und man muss wirklich immer wieder hinterher sein, wenn nicht sofort überwiesen wird. Es wird sicherlich drauf gehofft, dass viele Passagiere sich die Mühe nicht machen wollen.
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geschrieben 1545501225756
Hallo,
heute hat es uns erwischt.
Nach 2 Stunden auf dem Rollfeld warten, musste ich den Flieger verlassen.
Der Flug wurde wegen technischer Probleme annulliert.
Wir wurden auf den morgigen Flug umgebucht.
Delta hat für Unterkunft und Verpflegung gesorgt.
Beim verlassen des Fliegers hat uns der Steward daraufhin Aufmerksam gemacht,dass uns 600 €
zustehen würde.
Ist das korrekte?
Flug geht von MUC nach ATl. Mit Delta.
Lg Claudia
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geschrieben 1545501715795
Das ist korrekt, da offenbar ein exkulpierender Umstand nicht vorzuliegen scheint.
Ein technischer Defekt entbindet das LVU nicht von Ansprüchen gem. VO(EG)261/04, somit steht euch eine Entschädigung für eine Strecke >3500km zu (entspricht 600€ pro Ticket).
Zu fordern ist diese beim LVU direkt; zumeist gibt es auf der Website bereits ein complaint form mittels dem man die relevanten Angaben einfach weitergeben kann.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1545504356922
Danke!!!
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geschrieben 1545522873706
Die Frist zur Einrede beträgt 3 Jahre.
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