• Stachelkerze
    Dabei seit: 1514117952131
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    geschrieben 1574944772724 , zuletzt editiert von Stachelkerze

    Fuer Ende Maerz habe ich einen Flug Paris CDG nach Tokyo gebucht mit Aeroflott, via Expedia in Deutschland. War eine ganz kurzfristige Entscheidung wegen einem Angebot von 270 Euro; die Aeroflott website war unter dem Ansturm an Buchern zusammengebrochen, und deshalb bei Expedia gebucht. Nun, ich werde im Januar einen neuen Job rund 5-6 Flugstunden von Paris entfernt annehmen, habe mich aber schon damit abgefunden dass ich eventuell nicht reisen kann. Reiseversicherung zahlt in diesem Fall nicht.

    Gerade bekam ich folgende Aenderung von Expedia:

    Aeroflot-Russian Airlines Flugnummer: SU261

    Von: Tokyo (NRT-Narita Intl.) Tokyo (HND-Haneda) (änderung) Abflug: 12:15

    Nach: Paris (CDG-Roissy-Charles de Gaulle) Ankunft: 21:00

    Link: Aenderungen akzeptieren

    Wenn diese Änderung nicht akzeptabel ist, rufen Sie uns bitte so bald wie möglich unter der (49) xxxxxxxxx an, um die verfügbaren Optionen der Fluglinie zu besprechen. Bitte beachten Sie, dass diese stark begrenzt sein können.

    ----------------------------

    Was passiert wenn ich dieser Aenderung nicht zustimme? Klar, es ist nur ein Wechsel von einem Flughafen in Tokyo zum anderen, aber vielleicht habe ich ja doch noch eine Moeglichkeit vom Flug zurueckzutreten und meine Kosten zurueck zu bekommen. Ganz ehrlich? Ich erwarte es nicht, aber will wenigstens mal gefragt haben.

    Lieben Dank.

  • Tangomaus
    Dabei seit: 1107820800000
    Beiträge: 5461
    Verwarnt
    geschrieben 1574945941410

    Hier geht es eigentlich um Änderungen nach Reisebeginn. :flushed:

  • Stachelkerze
    Dabei seit: 1514117952131
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    geschrieben 1574946003099

    Ops, ich sehe es.

  • dehrich
    Dabei seit: 1574948326248
    Beiträge: 1
    geschrieben 1574949276482

    Hallo zusammen.

    Am 24.11. sollten wir um 05:40 Uhr mit Holiday Europe vom Flughafen Erfurt nach Hurghada fliegen.

    Am Flughafen angekommen, wurde schnell dargelegt das der Flug aufgrund des Nebels nach Leipzig umgeleitet wird. Mit Bussen wurden wir dorthin gebracht (laut Busunternehmen kam die Beauftragung dazu bereits am Vortag um 21:00 Uhr).

    Anscheinend hat sich aber niemand der Verantwortlichen den Wetterbericht für Leipzig angeschaut, denn auch hier lag eine dichte Nebeldecke vor. Da der Informationsfluss gegen 0 ging, riefen wir beim Flughafen Leipzig an um zu erfahren, was nun passieren soll. Dort bestätigte man uns, dass das kommende Flugzeug nach Dresden geleitet wurde und dort wartet bis der Nebel sich gelichtet hat. Am Ende haben wir keine Verpflegung erhalten und sind mit ca 7h Verspätung in Hurghada gelandet.

    Dazu meine Fragen: Sowohl der Flughafen Erfurt, als auch der Flughafen Leipzig sind CAT III zertifiziert und ermöglichen ohne Probleme Landungen bei diesen Verhältnissen. Der Flughafen Leipzig bestätigte uns, dass das Flugzeug diese Technik nicht besitzt und daher nicht bei Nebel landen kann.

    Handelt es sich hierbei noch um höhere Gewalt, oder ist das schlicht ein versagen der Airline? Die Problematik scheint ja weit vor dem Flug bekannt gewesen zu sein, demnach hätte man auch schauen können ob ein anderes Flugzeug den Flug übernehmen kann. Auch sollte es möglich sein vorher zu wissen, ob in Leipzig zu dem Zeitpunkt auch Nebel herrscht. Mit dieser Wetterlage sollte man in Deutschland im November einfach rechnen. Somit waren wir dort gestrandet und haben keinerlei Informationen bekommen, bis die Maschine irgendwann am terminal stand.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1574949294615

    @Stachelkerze

    Ich antworte trotzdem mal:

    Versuch es mit Ablehnung und erkundige dich nach den verfügbaren Optionen. Dazu dürfte auch der Rücktritt mit Anspruch auf Erstattung gehören ... :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1574949539664

    @dehrich

    Widrige Wetterverhältnisse gehören zu den sogenannten unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb der Sphäre des Luftfahrtunternehmens und exkulpieren es von Ansprüchen aus der VO(EG)261/04.

    Du kannst die Belege deiner Verpflegung während der Wartezeit mit der Bitte um Erstattung einreichen.

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  • Stachelkerze
    Dabei seit: 1514117952131
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    geschrieben 1574951048184

    Danke vonschmeling. Das ist unerwartet. Werde ich tun.

  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1575024590289

    @vonschmeling

    Ich glaube mich erinnern zu können das es vor einiger Zeit - ich weiß aber nicht mehr um welches Land es ging - einer Klage entsprochen wurde da das Gericht der Ansicht war die Airline hätte auf dieser Strecke entsprechend ausgestattete Maschinen einsetzen müssen.

    Gruß

    Karl

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1575029373989 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Das spielt für den gegenständlichen Sachverhalt keine Rolle, ggf. müssten die Betroffenen ihrerseits ein entsprechendes Urteil herbeiführen.

    Für eine Bewertung der Aussichten sind viel zu wenige Details des Vorfalls bekannt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied2162603
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    gesperrt
    geschrieben 1584979950745

    thai airways, fluege gebucht bei der airline ueber die homepage

    hin und rueckflug FRA-BKK-FRA

    hinflug wurde ordnungsgemaess durchgefuehrt

    aktuelle situation fuer den rueckflug

    flug 1 abflug 12.25 im a350-900 das war der urspruengliche flug

    kunde erhaelt e-mail er wurde umgebucht auf

    flug 2 abflug 23.50 im a380

    der kunde bestaetigt den flug, weil er ja nach hause fliegen will

    steht dem kunden eine erstattung zu ? wenn ja

    auf welcher grundlage / welchem gesetz muß dann die erstattung aufgrund der streichung des urspruenglichen fluges von der airline vorgenommen werden ?

    wie ist vom kunden nun weiter vorzugehen ?

    da es sich ja auch um eine nicht-europaeische airline handelt

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