• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1635266213611 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Herr Diekmann weiß bei weitem nicht alles, Holly-man ... und gewöhnlich ist der Austausch mit anderen Fluggästen vollkommen überflüssig.

    Wenn es jedoch - wie im vorliegenden Fall! - um Minuten geht, muss genau das Öffnen der Türen dokumentiert und zeitlich zweifelsfrei nachgewiesen werden.

    Mangels dieses Nachweises hat der Kläger vor der Xten Kammer des höchsten nationalen Gerichtes den Fall verloren.

    Wie bereits gesagt - wenn es um Minuten geht, kann schon allein die Vorfeldposition ausschlaggebend sein.

    Größere Verspätungen lassen sich ja ebenfalls aus der Flugdatendokumentation herleiten, demnach wird ein LVU es nicht darauf ankommen lassen und das Bordbuches nur zücken, wenn es um Haaresbreite geht.

    Ferner ist bemerkenswert, dass die mangelnde Aufklärung der Fluggäste über ihre Rechte aus der VO(EG)261/04 ebenfalls nicht zu einer Entscheidung zu Gunsten der Kläger geführt hat, worauf sich die Fluggastrechtler der Inkassovereine reht gerne mal berufen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Mühlengeist
    Dabei seit: 1103760000000
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    geschrieben 1654528315408

    Hallo Zusammen, gibts es für die Sundair auch ein Formular? Ich finde nämlich nix, oder seh den Wald vor lauter Bäumen nicht. Unser Flug von Antalya nach Dresden hatte gestern 4 Stunden Verspätung. Statt planmäßig 20.30 Uhr sind wir 0.30 Uhr gelandet. Da mir das zum ersten Mal in 20 Jahren passiert ist (kleinere Verpätungen gibt es immer mal wieder und sind auch nicht tragisch, bin ich am suchen wie ich Entschädigung nach Fluggastverordnung geltend machen kann. Lt. Flugkapitän war es ein "technischen Gebrechen " nach dem das Flugzeug aus Herakilon kam und wurde mehrere Stunden in Dresden repariert. Klang für mich schon mal nicht sehr vertrauenserweckend - also Augen zu und durch.

    Denn nach meiner Meinung sind ja sonst alle Bedingungen erfüllt: Verspätung über 3 Stunden , Deutsche d.h. Europäische Airline, Start oder Landung in der EU.

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1654530794194

    Da Sundair nicht an der SÖP Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr teilnimmt und auch meines Wissens kein Beschwerdeformular existiert, würde ich einen Anwalt empfehlen. In den AGB findet man zwar eine Klausel, aber die sagt aber wenig aus.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1654533192535 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Wozu denn um Himmels Willen einen Anwalt nehmen? :flushed:

    Man kann ebenso ein schlichtes Schreiben an die Airline richten, Flug- und Passagierdaten reinschreiben, Soll und Ist Zeiten und am besten gleich noch die Bankverbindung.

    Betreff: Gem. der VO(EG)261/2004 haben wir Anspruch auf eine Ausgleichszahlung wegen erheblicher Verspätung.

    Oder hier klicken ...

    Extended version ...

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  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1654548638674 , zuletzt editiert von HABERLING

    Ja, vonschmeling, das Problem bei Sundair liegt hier klick

    Reklamationen, klick hier

    Ein Blick in die Vergangenheit: Airline ohne AOC muss kein Schadenersatz leisten, klick hier

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1654553989062

    Was soll das?

    Steinalte Inhalte und wie bekannt keine Formularverfügung für Beschwerden - hilft niemandem.

    Wie gesagt - formlos anschreiben und Forderung beziffern, heute am 7.6.2022.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holly-man
    Dabei seit: 1440460800000
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    gesperrt
    geschrieben 1654590979298

    Ich schließe mich da an.

    Man muss auch kein vorgefertigtes Beschwerdeformular ausfüllen, sondern ein simples (Ein)schreiben mit allen Daten, Fakten und Fristsetzung. Fotos, Beweise, Zeugen, Boardingpass etc .... kann man sich im ersten Step (erst einmal) sparen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1654592899872 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Weitere "Beweisführungen" kann man sich generell sparen, die AIBT Daten sowie die Passagierlisten sind jederzeit verfügbar. Es ist daher vollkommen zweifelsfrei, dass Fam. Mühlengeist auf einem 4h verspäteten Flieger saßen.

    Im Falle eines Falles müsste das LFU beweisen, dass es keine Verspätung gab, bzw. vortragen, dass außergewöhnliche Ereignisse sie von der Zahlung einer Kompensation exkulpieren.

    Alles was sie brauchen ist aufgeführt, das ist denkbar simpel und unterfällt auch keinerlei Formvorschriften.

    Ratsam allerdings das von Holly-man bereits erwähnte Einwurfeinschreiben, damit man einen Beleg für die Zustellung der Beschwerde vorweisen kann.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • schebulli
    Dabei seit: 1107648000000
    Beiträge: 15
    geschrieben 1654978225036

    Habe eine Frage zu einer Flugänderung bzw. Annullierung:

    Ich habe eine Pauschalreise über ein Reisebüro schon im Oktober 2021 gebucht und zwar auf die Malediven mit Emirates.

    Am 25.5.2022 ging es endlich los, wir fuhren auf den Flughafen und haben für unseren Hinflug eingecheckt - dann am Flughafen habe ich einen Anruf von meinem Reisebüro erhalten (zufällig rangegangen) dass das Reisebüro soeben vom Veranstalter informiert wurde, dass unser geplanter Rückflug nicht stattfindet und als Alternative wir nunmehr einen Tag früher zurückfliegen müssen, da unser geplanter Rückflug am 10.06.2022 annulliert wurde und wir nun bereits am 09.06.2022 zurückfliegen müssen. Ich soll nun unter 15 Minuten Bescheid geben, ob ich das akzeptiere!!! Was bleibt einem anderes übrig, als das zu akzeptieren, da wir ja schon für den Hinflug eingecheckt hatten!!!! Unser Urlaub wurde um einen kompletten Tag gekürzt und als Entschädigung bekamen wir zusammen 140 Euro (das ist nicht einmal der Preis für den entgangenen Tag auf der Insel). Können die Fluglinien eigentlich Flüge streichen wie sie wollen? Mir steht ja jetzt keinerlei Entschädigung zu, da ich diese Alternative (unter Zeitdruck) angenommen habe!

    LG Ulli

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1654979203196

    @schebulli

    Du kannst ggf. einen größeren Schaden darlegen und die Angemessenheit des Angebots bestreiten.

    Wenn ich es richtig verstehen hast du doch bereits eine Kompensation erhalten?

    Ferner ist zu unterscheiden zwischen den jeweiligen Anspruchsgegner.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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