Herr Diekmann weiß bei weitem nicht alles, Holly-man ... und gewöhnlich ist der Austausch mit anderen Fluggästen vollkommen überflüssig.
Wenn es jedoch - wie im vorliegenden Fall! - um Minuten geht, muss genau das Öffnen der Türen dokumentiert und zeitlich zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Mangels dieses Nachweises hat der Kläger vor der Xten Kammer des höchsten nationalen Gerichtes den Fall verloren.
Wie bereits gesagt - wenn es um Minuten geht, kann schon allein die Vorfeldposition ausschlaggebend sein.
Größere Verspätungen lassen sich ja ebenfalls aus der Flugdatendokumentation herleiten, demnach wird ein LVU es nicht darauf ankommen lassen und das Bordbuches nur zücken, wenn es um Haaresbreite geht.
Ferner ist bemerkenswert, dass die mangelnde Aufklärung der Fluggäste über ihre Rechte aus der VO(EG)261/04 ebenfalls nicht zu einer Entscheidung zu Gunsten der Kläger geführt hat, worauf sich die Fluggastrechtler der Inkassovereine reht gerne mal berufen.