Ja die 140 Euro bekomme ich erst vom Veranstalter - aber die Fluglinie ist komplett außen vor!! Und 1 Tag auf der Insel mit AI kosten nicht 70 Euro pro Person!!!!
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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geschrieben 1654980245023
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geschrieben 1655016649234
Gegenüber dem LFU besteht kein Anspruch auf Kompensation, da die Änderung rechtzeitig (im Sinne der Rechtsprechung) bekannt gegeben wurde.
Wie gesagt, es steht dir offen darzulegen, dass der entstandene Schaden für dich höher ist. Besonders große Hoffnungen solltest du dir allerdings nicht machen ...
Die Faustregel für die Berechnung der Veranstalterkompensation: 5% eines Tagessatzes der Reise ab der 5. und für jede weitere Stunde der Verschiebung.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1656171028067 , zuletzt editiert von eines
Hallo vonschmeling, kannst du mir das mit den 5% bitte etwas genauer erklären. 5% ab der 5. Stunde ist klar und was hat es mit jeder weiterer Stunde auf sich? Kommt da noch etwas dazu? Frage für meine Tante, die heute nach Griechenland fliegen wollte und der Flug aufgrund technischen Defekts verspätet abheben hätte sollen und einige Stunden später auf den nächsten Tag verschoben wurde. Wenn der Flieger ein reiner Charter eines Reiseveranstalters ist, richtet man das Schreiben für die Entschädigung lt. Fluggastrecht dann trotzdem an die Airline? Vermute Mal schon, aber möchte dennoch sicher gehen.
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geschrieben 1656177442279 , zuletzt editiert von vonschmeling
Auf Kompensationen gem. VO(EG)261/04 immer das LFU in Anspruch zu nehmen.
Reklamiert man beim Veranstalter, so sind es 5% ab der fünften und je 5% für jede weitere Stunde.
Erstattungen werden ggf. aufgerechnet, du kannst also nur entweder/ oder eine Beschwerde führen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1656190717291
Danke für deine Antwort. Habe ich es so richtig verstanden: entweder beim LFU die 250/400€ (lt. Internet sind es 1200-1203km) oder beim Veranstalter die 5% + je Stunde. Der Flug hat Minimum 33 Stunden Verspätung (soll erst morgen gegen späteren Nachmittag starten), die Reise hat 1200€ pro Person gekostet. Dann würde man beim Reiseveranstalter mehr bekommen (glaube ich zumindest, meine Mathekenntnisse sind ziemlich bescheiden )?
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geschrieben 1656191139125 , zuletzt editiert von vonschmeling
5% eines Tagessatzes der Reise vom Veranstalter.
1200/10 wären 120 x 0,05 6€. 28 x6 = 168€
Verstanden?
Die relevante Entfernung für die Höhe des Anspruchs gegen das LFU kannst du mittels great circle mapper(www.gcmap.com) ermitteln.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1656217939644
Ja, vielen Dank. (Heute morgen bin ich aufgestanden und mir war mein Rechenfehler von gestern sofort bewusst. Mein Kopf war bezüglich anderer Dinge schon so voll und anscheinend nicht mehr ganz so leistungs- und aufnahmefähig)
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geschrieben 1656959691036 , zuletzt editiert von ATBerlin
Hallo,
ich bin neu hier und hab folgende Frage zu einer Stornierung:
Hinflug 14.07
BER-LHR-JFK
Zurück 14.08
SAN-DFW(Dallas)-LHR-BER
Der Witz ist, dass heute gleich der allererste Flug BER-LHR gecancelt wurde, somit ist der Rest auch hinfällig . Am 14.07 sind keine Flüge mehr da. Nur noch zwei am 15.07 oder später in der BusinessClass.
Fliegen sollen drei Passagiere.
Die Frage: Wenn ich keinen anderen Flug bekomme, müsste ich doch für die Strecke bis nach JFK 600€ pro Passagier bekommen und nicht für den Flug nach LHR? Auch für den Rückflug?
Die Hotels kann ich zum Glück kostenlos stornieren. Einen Inlandsflug leider nicht mehr kostenlos stornierbar.
Noch eine Frage: Ich wollte mit meinen Kindern vorfliegen und meine Frau sollte erst im August nachkommen. Wenn wir nicht fliegen, macht ihr Flug auch keinen Sinn mehr.
Das kann das gelten lassen und auch kostenlos stornieren? Auch wenn Sie separat gebucht hat.
Danke Euch
LG
AT
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geschrieben 1656965969145
Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck ATBerlin ...
Die Bemessung des Anspruchs gem. VO(EG)261/04 basiert auf der rechtzeitigen (14 Tage vorher) Ankündigung und der Distanz zum gebuchten Ziel.
Falls du mangels darstellbarer Alternative auf den Hinflug verzichten musstest käme für dich eine Kompensation in Höhe von 600€ pro Ticket (Vollzahler) in Betracht, vermutlich wurden die legs ja auf ein Ticket gebucht.
Der Rückflug wird obsolet, dafür sind die vereinbarten Gebühren zu erstatten, keine Kompensation darüber hinaus.
Die Buchung deiner Frau ist rechtlich separat zu betrachten und die Erwägungsgründe für die Stornierung spielen dahingehend keine Rolle.
Sie wird demnach zu den vereinbarten Stornierungsvereinbarungen ihre Buchung auflösen müssen - es ergeben sich keinerlei Ansprüche aus der inzwischen eingetretenen Sinnlosigkeit des Antritts der gebuchten Flüge.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1656966691911 , zuletzt editiert von Ahotep
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Danke für die Info... habe bei British geschaut.. erst ab dem 18.07 gibt es Flüge nach NYC oder am 12.07... also zwei tage vom ursprünglichen Flug...
wenn die mich auf diese Flüge umbuchen hab ich also kein Anspruch mehr auf Kompensation?