• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1656970292968 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Einen Anspruch auf Kompensation hast du, wenn du mehr als 4h abweichend von der urspünglich geplanten Zeit am Zielort ankommst.

    Auf 2 Tage abweichende Flüge wird man nicht einfach "umgebucht", diese werden dir höchstens vorgeschlagen.

    Sie exklupieren das LFU aber nicht von Ansprüchen gem. VO(EG)261/04.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sarah15
    Dabei seit: 1376006400000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1657232614900

    Guten Abend zusammen,

    ich habe eine Frage zu folgenden Sachverhalt: Wir hatten eine Pauschalreise nach Tunesien gebucht und auch einen wunderschönen Urlaub dort verbracht.

    Beim Rückflug vergangenen Sonntag fingen jedoch die Probleme an: Wir wurden pünktlich um 04:00 Uhr im Hotel abgeholt und um 7:55uhr sollte der Flieger von Tunis nach Frankfurt gehen. Dieser stand auch ohne Verspätung o.ä. auf der Anzeigetafel, jedoch ohne Schalternummer. Nach langem Warten und erkunden bei der Airline stellte sich jedoch heraus, dass der Flug heute nicht mehr gehen wird. Von Tunisair wurde uns handschriftlich eine neue Flugzeit mit 1:40 Uhr am nächsten Morgen mitgegeben. Die Reiseleitung war morgens um halb sieben natürlich auch nicht zu erreichen. Da wir ein kleines Kind dabei hatten, das fix und fertig war und nur noch geweint hatte, haben wir uns entschieden eigenmächtig mit dem Taxi zurück ins Hotel zu fahren.

    Im Laufe des Vormittages haben wir dann die Reiseleitung erreicht, welche uns die neue Flugzeit mit Abholzeit 21:30 Uhr bestätigt hatten.

    Kurz nach 21:00 Uhr kam dann der Anruf, dass der Flug erst um 5:00 Uhr morgens gehen würde und wir um 1:00 Uhr abgeholt werden. Am Flughafen um 2:00 Uhr angekommen, war jedoch kein Flug für 05:00 Uhr zu finden. Wieder nach langem Warten kam dann iwann raus, dass der Flug um 07:55 uhr gehen sollte, was er letztendlich auch tat. Wir sind somit rund 24 Stunden später in Frankfurt angekommen.

    Die Zeit und die Nerven, die uns diese Tortur gekostet hat, kriegen wir natürlich nicht zurück. Auch den Ärger bzw. Aufwand mit zusätzlichen Urlaubstag bzw. Schicht bei der Arbeit verlegen, muss wohl hingenommen werden...

    Aber nun zu meiner Frage: Gegen die Airline haben wir ja keinen Anspruch, da es sich bei Tunisair ja nicht um eine europäische Airline handelt und wir ja auch nicht von einem europäischen Flughafen gestartet sind.

    Welchen Anspruch haben wir nun gegen den Veranstalter?

    Vielen Dank im Voraus und sorry für den vielen Text

    Liebe Grüße

    Sarah

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1657267724280

    Vom Veranstalter sind sämtlich belegbaren Kosten zu erstatten, die durch die Verzögerung entstanden sind (Taxi, Übernachtung, Verpflegung etc.).

    Ferner habt ihr Anspruch auf Entschädigung (immaterielle Schäden) in Höhe von 5% eines Tagessatzes der Reise ab der 5. Stunde der Verpätung und für jede weitere.

    Beispiel: Die Reise hat für 10 Tage 3000€ gekostet, somit betrüge ein Tagessatz 300€. 5% = 15€ x19h = 285€

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sarah15
    Dabei seit: 1376006400000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1657272069879

    Super, vielen Dank für die schnelle Antwort 

    Dann werd ich das mal an den Veranstalter melden.

    Lg Sarah

  • A i Lofoten
    Dabei seit: 1650868358630
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    Verwarnt
    geschrieben 1657353610805

    Ich habe hier etwas quer gelesen, offensichtlich hat man keinen schadensersatzanspruch wenn sich die Flugzeiten ändern. Das ist mir rechtlich sehr unklar wie das sein kann. Wir haben beispielsweise für unsere kommende Reise um 600eur mehr bezahlt damit wir gute Flugzeiten haben (Hinflug 09:55,rückflug 22:15). Andere Flugzeiten am selben Tag wären günstiger gewesen, aber dann halt nicht so angenehm (zb Hinflug 22:00,rückflug 07:00).das war uns den Mehrpreis wert.

    ich verstehe aber nicht wie es sein kann dass diese Zeiten dann beliebig geändert werden können ohne das man Ansprüche hat. Das passt nicht zu meinem rechtsverständnis.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1657354223321

    Die Zeiten können nicht "beliebig" geändert werden.

    Hier wurde schon unzählige Male erläutert, dass die Akzeptanz eines Mehrpreises allein wegen der (voraussichtlichen!) Reisezeiten gewisse Risiken birgt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • M_Headi
    Dabei seit: 1490441231486
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    gesperrt
    geschrieben 1657370032989 , zuletzt editiert von M_Headi

    Unser heutiger Flug mit Ryanair von Palma nach Hahn wurde jetzt schon zum dritten Mal nach hinten verschoben. Diesmal aber gleich 1,5 Stunden.

    Dementsprechend sind wir nun auch angesäuert.

    Da dieser erst um 23:10 ist haben wir schon bedenken. Vorallem, wenn man mit Kinder dabei hat. Mal schauen wo es noch hinführt

  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
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    Verwarnt
    geschrieben 1657371979222 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Was waren denn die usprünglichen Flugzeiten und wann wurden diese geändert?

    Sollte die Maschine, die dafür vorgesehen ist euern Flug durchführen, schätze ich die Abflugzeit mal auf ca. 00: 00 - 00:30. Viel Glück!

  • M_Headi
    Dabei seit: 1490441231486
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    gesperrt
    geschrieben 1657373288868 , zuletzt editiert von M_Headi

    Uhrsprünglich 21:50. Gestern zwei Verschiebungen und heute gegen 10:00 dann die letzte Verschiebung... Was mich stutzig macht ist folgender Text:

    Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Behebung ihrer Flugunterbrechung. Wir werden sie auf dem laufenden halten, sobald wir weitere Information über Ihren Flug haben...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1657386111533

    Das ist hier aber kein Life-Ticker für Flugverspätungen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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