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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1660166112377 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Kann er nicht, das ist einer der Vorteile der Pauschalreise - quasi 1 Ansprechpartner für alle Belange.

    Wie er (RV) sich dann mit der Airline einigt ist nicht Sache deiner Bekannten.

    Nur die immaterielle Entschädigungsforderung wegen der Flugstreichung ist stets an das LFU direkt zu richten. Eurowings ist zudem SÖP Mitglied. Nach meiner bisherigen Erfahrung dauert zwar die Bearbeitung, aber sie stellen sich bei eindeutigen Fällen nicht quer.

    Auch in Sachen alternative Beförderung scheint mir die Situation eindeutig zu sein - offenbar haben weder das LFU noch der Veranstalter eine solche angeboten, wie du berichtest. Demnach war es das Recht deiner Bekannten, eigenmächtig tätig zu werden.

  • JanisJo
    Dabei seit: 1506695620486
    Beiträge: 34
    gesperrt
    geschrieben 1660393197811 , zuletzt editiert von JanisJo

    @vonschmeling sagte:

    Pauschalreise:

    Die Kosten für den alternativen Flug sind vom Veranstalter zu verlangen.

    Falsch! Immer von der jeweiligen Airline! Ok, wenn ein hochwertges Hotel gebucht wurde, muss man ökonomisch rechnen.

    Aufgerechnet wird eben, was ist ökonomisch sinnvoller. Meistens die EUVO261.

    Und es gibt noch immer keine "vorrausichtlichen Flugzeiten" auch wenn sie beim RVA immer gern bei der Bestätigung mitgeliefert werden.

    Man hat nicht nur Anspruch auf die Reisepreiserstattung, wenn von RVA seitig gekündigt werden muss, man hat dzbl. auch einen Schadenseratzanspruch i. H.v. 50% des Reisepreises, lt. § § 651n BGB

    Das passiert momentan sehr oft!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1660394800237 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Falsch:

    Die Kosten eines eigenmächtig gebuchten Fluges sind bei einer Pauschalreise Sache des Veranstalters, der im gegenständlichen Fall von sich aus keine Abhilfe schaffen konnte. Hier wird auch nicht "aufgerechnet", gem. VO(EG)261/2004 besteht darüber hinaus Anspruch auf immaterielle Entschädigung, für den Fall, dass sich um einen Flug vom Gebiet der EU bzw. ein EU basiertes LFU handelt.

    Nochmal falsch:

    Für einen Anspruch auf Schadenersatz ist der Zeitpunkt der Änderung / Kündigung maßgeblich.

    Ferner muss es heißen "bis zu" 50% des Reisepreises.

    Fazit: Ordentlich Mumpitz rausgehauen ... :confused:

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  • Kastenwagen
    Dabei seit: 1593504408416
    Beiträge: 1009
    geschrieben 1660398818888

    @JanisJo

    Auch auf die Gefahr hin, dass mein Beitrag gelöscht wird :

    Dein Text ist , selbst wenn er sachlich korrekt sein sollte, eine Zumutung fürs Auge. Hinzu kommt, dass Du auch noch einen 2. Beitrag eröffnet hast , obwohl Deinen ursprünglichen noch hättest " bearbeiten " können.

    Jeder Laie wird aufgeben !

    Aber wenn Du natürlich mit vs ein " Kämpfchen " austragen möchtest ; dann nur zu. Ich bin jedenfalls hier raus....

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  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
    Beiträge: 6357
    geschrieben 1660399722973 , zuletzt editiert von REJBodenheim

    Einzelne Zeilen zitieren geht über die im Kopf des Editors. Zeile einfügen und dannwählen.

    Wo hab ich einen 2. Beitrag eröffnet?

    Hier: einfach mal hoch scrollen, dann siehst du deine 2 Beiträge

    Merke: solange noch kein weiterer Beitrag geschrieben ist, kannst du deinen letzten Beitrag verändern. Einfach oben rechts auf die 3 Punkte gehen und bearbeiten wählen.

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