Tja, so kommt man vom Höcksken aufs Stöcksken... Der Kehrwagen ist echt vonnöten.
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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geschrieben 1660411188147 , zuletzt editiert von vonschmeling
@janisjo sagte:
Tut mir leid, ich bekomme die Zitierung nicht hin, sorry!
Du bekommst es aber so hin, dass man dich nicht mal mehr zitieren kann ... sauber!?
Und nein, wir belassen es eben nicht dabei, denn deine Aussage ist falsch.
Der Veranstalter schuldet dem Reisenden eine Heimreise mit dem Flugzeug. Falls er diese - aus welchen Gründen auch immer! - nicht erbringen kann, darf der Reisende sich selbst kümmern, buchen und später die Kosten vom Veranstalter zurückverlangen.
Im gegenständlichen Fall blieb auch das LFU eine ersatzweise Beförderung gänzlich schuldig, weshalb sich ein Anspruch auf immaterielle Entschädigung gem. VO(EG)261/2004 entfaltet, der null und nichts mit der Erstattung des alternativen Flugscheinpreises zu tun hat.
Hier ist 2x ein Schaden entstanden und auszugleichen, wodurch keine Überkompensation entsteht.
Aufgerechnet wird, wenn man für ein und denselben Schaden (z.B. Verspätung) 2x Kompensation verlangt.
Eine Kompensation für immateriellen Schaden durch entgangene Urlaubsfreuden kommt hier ebenfalls überhaupt nicht in Betracht, die Bemerkungen dazu waren demnach an dieser Stelle flüssiger als Wasser.
Last not least ist mir reichlich wurscht, ob du das einsiehst oder nicht, die sachdienlichen Hinweise für den Betroffenen interessieren mich und sonst nix.
Vielleicht schaffst du es ja eines Tages mit dem Zitieren? Auf deine unsachlichen Nebenbemerkungen kannst du jedenfalls ad hoc verzichten.
Danke.
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geschrieben 1660415874759
@janisjo sagte:
... wie kommst Du darauf, wenn es sich um einen EU basierten Flug handelt es
nur Immatarielen Entschädigung gibt ... Und welche sollten das sein ...
Die Entschädigung gem. VO(EG)261/2004 ist grundsätzlich eine immaterielle, da sie pauschal und unbeachtlich tatsächlich entstandener Kosten zu gewähren ist. Die VO(EG)261/2004 kann nur angewandt werden, wenn entweder der Abflugort oder die Base des Unternehmens auf dem Gebiet der EU liegt.
Es wird grundsätzlich aufgerechnet, die Fluggastrechte gegen die Schadenersatzanprüche des RVA.
Nochmal nein, ich bin´s jetzt aber wirklich leid!!!
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geschrieben 1660416364355
Falls dir oder deinen Bekannten inzwischen die Birne qualmt kann ich das sehr gut verstehen, und unverschuldet drücke ich hierzu mein Bedauern aus.
Fordere sie auf, genau so wie von mir empfohlen vorzugehen.
Eine Rückmeldung zum Ergebnis wäre überaus willkommen!
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Dabei seit: 1092268800000Beiträge: 25378Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventurageschrieben 1660467511382 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
@janisjo sagte:
Jetzt werde ich sicherlich gesperrt, aber gut.
Ja, richtig getippt, wir mögen solche Provokationen hier überhaupt nicht-- Störung des Forenfriedens --und damit Tribünenplatz
(Kehrwagen durchgerauscht)
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geschrieben 1660470087919
Abschließend möchte ich noch bemerken, dass es sich hier um eine Einzelfallbetrachtung handelt, basierend auf der recht präzisen Schilderung des Users Maxamax:
Pauschalreisende strandeten in PMI, erfuhren erst am Airport, dass ihr Heimflug gestrichen worden war.
Sowohl der Veranstalter als auch das Luftverkehrsunternehmen erklärten sich außerstande eine alternative Beförderung zu erbringen.
Die Gestrandeten buchten sodann eigenmächtig einen Flug und wollen nun die Kosten für diesen beanspruchen.
Auf genau diesen Sachverhalt beziehen sich meine Hinweise zum korrekten Vorgehen.
Geringe Abweichungen im Geschehen können bereits wieder ganz andere Herangehensweisen erfordern, hier wurde jedoch ein Riesendurcheinander mit falschen Aussagen zum spezifischen Fall bzw. vollkommen irrelevanten Aspekten verursacht.
Dank Günters sonntäglichen Putzeinsatzes ist es jetzt etwas übersichtlicher - dafür besten Dank!
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geschrieben 1660489209619 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
@vonschmeling sagte:
Falls dir oder deinen Bekannten inzwischen die Birne qualmt kann ich das sehr gut verstehen, und unverschuldet drücke ich hierzu mein Bedauern aus.
Fordere sie auf, genau so wie von mir empfohlen vorzugehen.
Eine Rückmeldung zum Ergebnis wäre überaus willkommen!
Das habe ich bereits getan. Ist jetzt nur eine Frage der Zeit, bis man eine Rückmeldung erhält, da die besagte Airline ja mittlerweile ordentlich zu tun haben sollte, was die Bearbeitung von Beschwerden hinsichtlich Flugänderungen und -annullierungen betrifft. Ich bedanke mich im Voraus für die nützlichen Ratschläge.