• murmel169
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    geschrieben 1275938265000

    Hallo Boing737,

    nein der Veranstalter beteiligt sich nicht! sind nun im mom in tunesien im urlaub und wir haben hier vor ort auch nochmal mit der reiseleitung gesprochen, die sich eigentlich ueberhauptnicht aussert und auf den Veranstalter in deutschland verweist.

    lg aus dem sonnigen tunesien

  • mucmuli
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    geschrieben 1276173793000

    Ich habe eine Frage. Meine Abflugzeit nach Gran Canaria hat sich von 3:30 Uhr auf 15.10 Uhr (am selben Tag) verschoben, so dass der erste Tage komplett hin ist. Ich habe noch eine Umbuchung über einen anderen Flughafen probiert, aber laut RV ist das Kontigent des RV über den anderen Flughafen ausgebucht.

    Frage: Habe ich einen Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der Frankfurter Tabell? Danke.

  • curiosus
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    geschrieben 1276174652000

    ...nein, da der An-/Abreistag kein Urlaubstag ist und die Flugzeiten immer unverbindlich sind... ;)

  • mucmuli
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    geschrieben 1276175629000

    Wozu gibt es denn dann eigentlich eine Frankfurter Tabelle und § 651f (2) BGB, wenn angeblich die Flugzeiten immer sehr variabel sein können?

    Auch wenn der Reisevertrag die Flugzeiten als unverbindlich ausweist, dann kann er nicht gegen das geltende Recht verstossen

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    geschrieben 1276177332000

    ...die Frankfurter Tabelle greift hier nicht, da vor Reiseantritt Dir bereits die veränderten Flugzeiten angekündigt wurden. Anders würde es sich verhalten, wenn dieses nicht erfolgt und Du erst mit über 4stündiger Verspätung abfliegen kannst. Dann würdest Du gem. der Frankfurter Tabelle für jede weitere Stunde ein Anrecht auf 5% des jeweiligen Tagessatzes als Entschädigung haben... ;)

  • mucmuli
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    geschrieben 1276178726000

    Achso. Na die Reisezeiten wurden mir noch gar nicht mitgeteilt, habe sie auf der Website der Airline gesehen ...

    Ehrlich gesagt, ist es aber ziemlich bescheuert, gerade wenn man sich den Abflughafen nach der Zeit heraussucht.

  • Lugansk
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    geschrieben 1276189066000

    Hallo!

     

    Entschädigung nach Frankfurter Tabelle gibt es nur für Flugzeitverspätungen.

  • curiosus
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    geschrieben 1276189529000

    ...wenn Du mehr oder weniger sicher bei den Flugzeiten sein willst, dann buche die Flüge bei Liniencarriern und das Hotel getrennt. Bei den Pauschalfliegern ist eben die Flugzeit vage... ;)

  • Terrorkruemel73
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    geschrieben 1276238989000

    Wir hatten dieses Jahr echt Glück. :p

     

    Es sollte um 15.25h nach LPA gehen - nun hat die AB die Flugzeit vorverlegt auf

    10.55h.

    Wir sind dann gegen 14.25h in LPA - Abflug nach CGN ist für 20.10h angesetzt.

     

    Da wir schon sehr oft mit dieser Fluggesellschaft geflogen sind , haben wir mit der Zeit festgestellt, das bei der AB spätere Flugzeiten meistens vorverlegt & sehr  frühe Abflüge nach hinten gelegt werden.

     

     

     

    Sehr geehrte Italiener, Franzosen und Engländer! Der Abflug nach Hause verzögert sich noch etwas, da wir noch auf unsere deutschen Fluggäste warten!
  • Larrycall
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    geschrieben 1276242882000

    Ich hatte kürzlich das Problem, dass bei einem Mittelstreckenlinienflug die Abflugszeit von 23:00 auf 15:00 Uhr vorverschoben wurde.

    Da ich den Flug nicht bei der Airline gebucht habe, musste ich mich zuerst mit ....fly.de herumschlagen. Dort wollte man mich abwimmeln, indem man mir sagte, dass das  kein Langstreckenflug sein und ich daher kein Recht auf Stornierung hätte.

    Ich habe mich daraufhin direkt mit der Airline in Verbindung gesetzt und dort hat man mir die Möglichkeit der Stornierung angeboten.

    Also nochmals ....fly.de kontaktiert und mich auf die Aussagen der Airline berufen und tatsächlich konnte ich den Flug stornieren und bekam 100% der Kosten erstattet.

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