Hallo!
Du hast keine Ansprüche nach EU Recht:
Wenn Du mit einer EU Fluggesellschaft geflogen wärest, hättest Du bis 600,- € bekommen können.
Bei einer Pauschalreise kannst Du (geringere) Ansprüche beim Veranstalter gelten machen.
Hallo!
Du hast keine Ansprüche nach EU Recht:
Wenn Du mit einer EU Fluggesellschaft geflogen wärest, hättest Du bis 600,- € bekommen können.
Bei einer Pauschalreise kannst Du (geringere) Ansprüche beim Veranstalter gelten machen.
Haben eine Flug nach Lanzarote gebucht vom 19.09.-10.10.2010, gestern erhielt ich die Nachricht von AirBerlin, das sich die Flugzeiten ändern und auch der Flugplatz. Es handelt sich nicht um ein paar Stunden sondern der Flug geht schon einen Tag früher los und endet dementsprechen einen Tag früher.Nun muß ich auch die FeWO umbuchen, was ja allgemein nicht kostenlos ist. Mir werden 10,00 Euro Umbuchungsgebühr berechnet.Kann ich der Fluggesellschaft dieses in Rechnung stellen.
Vielen Dank Cordel1
Wie sind die den drauf? Was wäre wenn Du am Tag voher noch zur Arbeit müsstest?
Darf ich nachfragen, was es mit der Flugplatzänderung auf sich hat.
Meinst Du den Sitzplatz oder den Abflughafen?
Ich denke das ein paar Std. Flugzeitverschiebung vor oder nach hinten sind ok ,
aber gleich einen Tag früher abfliegen & zurück find ich ne echte Frechheit.
Gruss
Krümelchen
wenn Du den Flug direkt von AirBerlin bestätigt bekommen hast, ist die Fluglinie verpflichtet, Dich zum angegebenen Termin zu befördern. Ansonsten hast Du das REcht auf eine Beförderung am angegebenen Termin mit einer andern Fluglinie. Die Umbuchung und Ubuchungskosten muss dann Airberlin tragen.
Also schau schon mal im voraus, welche anderen Flüge möglich sind und antworte auf das AirBerlin-Schreiben, dass Du nicht einverstanden bist und auf den gebuchten Flugdaten bestehst. Die Vorschläge für alternative Flüge fügst Du hinzu.
Nach Lanzarote sollte es nicht das Problem sein, anderweitige Flüge zu bekommen.
Habe bedingt durch die Schliessung des threads von clarito Teil 2 durch Mausebaer komplett den Teil 1 seines Problemes nachgelesen.
Ich hoffe, ich habe nichts überlesen, wenn ich jetzt sage, das mir ein wichtiger Aspekt der Begründung für das rechtzeitige zeitlich fixierte Erscheinen vor Abflug in den Beiträgen gefehlt hat. Es kann durchaus sehr wichtige Gründe für eine Vorverlegung des Abflugtermines geben. Das könnte z.B. eine Unwetterwarnung auf der vorgesehenen Flugroute sein. Das ist dann eine Ermessungsache des Kapitäns. Hierzu ist leider nichts gesagt worden. Mir ist z.B. mal ein Flieger vor der Nase weggeflogen, weil ich zwar pünktlich zum check-in eines innerdeutschen Linienfluges da war, aber bedingt durch starken Schneefall es zu einem Gedränge vor der Enteisungsanlage gekommen war. Und es drohte die Schliessung des Flughafens.
So ein zeitlicher Spielraum hat schon seine Berechtigung, auch wenn er in der Regel bei normalen Verhältnissen manchmal als lästig weil viel zu lang emfunden wird.
Mich würde aber interessieren, ob die airline den angebotenen Freiflug von clarito als Kulanz angeboten hat, denn dann dürfte er nicht behaupten, Recht gehabt zu haben.
Gruss Gabriela
Clarito wurde ein Gratisflug als Entschädigung angeboten.
Hat er in einem neuen Thread Teil 2 berichtet. Thread wurde aber schon wieder geschlossen
Hallo,
ich habe mal eine Frage das neue EU Gesetz zu Flugverspätungen gilt das auch bei Verspätungen wenn ich eine Pauschalreise gebucht habe?
Wir hatten 12 Stunden Verspätung nach Hurghada und unserer Reiseveranstalter geht nach der Frankfurter Tabelle und will uns einen Gutschein von 80,00 € geben.
LG
Hallo, ichmacheurlaub.
Die EU-Verordnung 261/2004 gilt auch bei Pauschalreisen. Deine Ansprüche kannst Du aber nur gegen die Fluggesellschaft selbst richten. Entscheidend ist der Grund der Verspätung. Aussergewöhnliche Umstände befreien die Airline von einer Zahlung, den Nachweis dazu muß sie aber selbst führen.
Ist momentan wegen der lawinenartigen Ansprüche ( ab 3 Stunden Verspätung ) nicht sehr beliebt bei den Fluggesellschaften und Du musst Dich schon auf viel Zeit bei der Umsetzung der Forderung einrichten. Es wird häufig nicht auf Schreiben reagiert und bewegt wird sich manchmal erst nach Klageeinreichung.
Gruß privacy
Hallo,
die Maschine war defekt und könnte nicht auf die Schnelle repariert werden.
Erst nach 12 Stunden war eine Maschine frei die uns fliegen konnte.
Den ersten Brief habe ich der Reisegesellschaft geschickt und die haben sich mit der Fluggesellschaft in Verbindung gesetzt.
Oder soll ich besser zum Anwalt gehen weil einen Gutschein will ich auf gar keinen Fall ich weiß ja garnicht ob ich das nächste mal bei denen buche.
LG
Guten Morgen,
für den von Dir genannten Grund der Verspätung ist die Fluggesellschaft verantwortlich.
Wie gesagt, Erstattungen nach der EU-Verordnung (hier Verspätung) kannst Du nicht über den Reiseveranstalter erwarten. Ob Du zur Durchsetzung einen Anwalt benötigst, musst Du selbst entscheiden. Persönlich würde ich erst einmal den Kontakt zur Flug-
gesellschaft aufnehmen und die Forderung anmelden.
Gruß privacy
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!