• gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1301339753000

    Allein schon der Gesamtpreis p.P. von € 389.-- für 14 Tage AI weist darauf hin, das es sich dabei um einen der besonderen Situation in Tunesien geschuldeten Preis handelt. Daher wären aus meiner Sicht als Erstattung € 40.-- angemessen. Eigentlich darf ein RV eine solche Vertragsänderung nicht vornehmen, aber ich bin sicher, das im Falle einer Klage die Gerichte die besonderen Umstände berücksichtigen werden. Flüge und Hotels müssen zusammengelegt werden, niemand wird verlangen können, einen quasi "Privatflug" zuzm gebuchten Termin zu erhalten, zumal alternativ eine kostenlose Stornierung angeboten wurde.

    Es muss jedem klar sein, das es sich nicht üm "übliche" Spielchen der RV handelt, Hotels sowie Flüge als überbucht zu erklären. Wer seinen Obulus einbringen will, um "sein" bevorzugtes Urlaubsland zu unterstützen, sollte Unannehmlichkeiten dieser Art in Kauf nehmen oder aber stornieren.

    Gruss Gabriela

  • porta01
    Dabei seit: 1202169600000
    Beiträge: 16
    geschrieben 1301356676000

    Sorry, die direkte Nachfrage: habt ihr hier alle Weichspüler getrunken oder warum hat hier jeder Verständnis für die armen Reiseveranstalter?

    Die zusätzlichen 2 Urlaubstage der einen Anfrage sind ein Problem und die Verkürzung der Reise des anderen Urlaubers sind auch ein Problem. Wenn die Reiseveranstalter Tunesien und Ägypten endlich wieder mehr anbieten würden, wären alle Flieger voll. Es gibt kaum Angebote und gerade in den beiden Ländern werden derzeit massenhaft Urlaube zusammengestrichen, verlegt oder gestrichen. Es ändern sich Abflüge und Ankünfte um Tage oder andere Orte oder beides. Es wird alles mit den "derzeitigen Umständen" begründet.

    In beiden Ländern warten die Einheimischen auf die Touristen und die Reiseveranstalter bieten einfach zu wenig Kontingente an. Es gibt in beiden Ländern wieder offene Hotels und auf Urlauber wartende Menschen. Ich habe keine Veranlassung ein Verständnis aufzubringen für irgendwelche Umstände. Die Reiseveranstalter brechen derzeit reihenweise Verträge. Ich bezweifel ob es mit dem Lieblingsargument "Sie können ja kostenfrei stornieren" einfach abgetan ist.

    Verträge sind einzuhalten. Erst Recht wenn selbst das Argument "höhere Gewalt" nicht mehr zieht. Zumal das Argument auf Seiten der Kunden von den Reiseveranstaltern reihenweise verneint wurde. Aber wenn es einen Reiseveranstalter in den Kram passt ist es wieder höhere Gewalt oder die derzeitigen Umstände.

    Mal schauen wie die zukünftigen Gerichtsentscheidungen hierzu aussehen werden.

    Gruß Anke

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1301407869000

    @Porta

    Wenn du dieser Meinung bist, dann "installiere" dich doch bitte mit deinen juristischen Ratschlägen hier im Forum Reiserecht und erteile die d. E. richtige Antwort...

    ... die dann jeweils lautet: Verklage den RV ?

    Der Rest deines Postings ist im Forum Reiserecht fehl am Platz und passt sehr viel besser ins Ägypten- (oder Tunesien-) Forum, z. B. in den Thread "Infos von RVs/Usern zu Reisen nach Ägypten". Dort wird sich gern über das Thema unterhalten.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
    Beiträge: 685
    geschrieben 1301421190000

    Hallo!

     

    Die 40 € Rabatt sind zu wenig. Versuche doch mit Verhandlungen mehr Rabatt zu bekommen.

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1301425146000

    @porta01:

    also ich gehöre ganz bestimmt nicht zu den Personen hier im forum, die unter normalen Verhältnissen "Mitleid mit den armen Reiseveranstaltern" hat. Warum das jetzt für Ägypten und Tunesien aber anders ist liegt auf eine ganz anderen Schiene.

    Du solltest nicht vergessen, das die RV berechtigt waren und sind, getätigte Reiseverträge aus den bekannten Gründen in diese Länder zu kündigen. Wenn ich richtig gelesen habe sind inTunesien die Buchungen um 85% und in Ägypten zu 50% zurückgegangen. Und das seit Anfang bzw. Ende Januar. Die Mehrzahl der Reisen konnten bis Ende März überhaupt nicht durchgeführt werden, sie wurden storniert oder umgebucht. Neubuchungen blieben aus. Das normale Geschäft läuft langsam wieder an, ist bezgl. von Terminen, Flugzeiten, Zielhotels und Zwischenlandungen unsicher, beide Länder hoffen, in 2012 wieder mit normalen Tourismus rechnen zu können. Vorher nicht !

    Was willst du juristische einfordern ? Den RV zwingen, dich vertragsgemäss am Tage x mit der airline y nonstop in dein gewünschtes Hotel z zu bringen, weil Verträge einzuhalten sind ? Da irrst du aber gewaltig ! Der RV will keinen Kunden verlieren, daher kündigt er nicht, er zeigt den Umständen geschuldete -und sicher negativere- Alternativen auf. Die kannst du annehmen oder auf sein 2. Angebot der kostenlosen Stornierung eingehen.

    Vor Gericht machst du aber zu 100% eine Bauchlandung.

    Gruss Gabriela

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1301482588000

    Und was die Anfragen der User hier im Forum betrifft:

    Sie fragen nach ihren Rechten bzw. was sie machen können...

     

    Denn es ist halt so, dass die RV selten bei Änderungen der Flugdaten, Abflughäfen, usw. sofort die kostenfreie Stornierung anbieten.

    Wissen die Fragesteller, dass diese Möglichkeit gegeben ist, gehen sie im allgemeinen etwas entspannter an die Sache, suchen selbst nach Alternativen und verhandeln mit dem RV... auch über ev. verlangte Zusatzkosten.

     

    Wie der Betroffene dann letztendlich entscheidet - ob er preisgünstiger, verteuert oder zum identischen Preis umbucht oder storniert oder den RV verklagt - ist seine Sache... 

     

    Was "Sie können ja kostenfrei stornieren" (porta) betrifft: So ist das kein "Lieblingsargument" sondern ein Recht, das der Betroffene hat.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Inspektor1971
    Dabei seit: 1201478400000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1302725716000

    Hallo, unser Flug nach Ägypten wurde um 2 Tage verschoben. Wir wollten von Dienstag bis Dienstag für eine Woche von FN nach Hurghada fliegen. Gebucht im November mit [size=11px][color=#0000ff]**Werbung**[/size][/color]. Veranstalter ist alltours. Buchungsbestätigung und Tickets sind schon da. Nun kommt heute (4 Tage vor Abflug) eine Mail, daß wir umgebucht sind auf einen anderen Tag (2 Tage später) und andren Flughafen (aus wirtschaftlichen Gründen) Nun solls von Do. bis Do. von München, mit Zwischenlandung in Wien. Was ist, wenn ich das nicht annehme. Und kann ich da Schadenersatz verlangen. Unser Problem ist, daß wir am Mittwoch, zwei wichtige Termine haben, die wir nicht mehr einfach so kurzfristig verschieben können. Alternativen, auch zu anderen Reisezielen gibt es jetzt so kurzfristig keine mehr, da Osterferien sind.

    Um schnelle Antwort wäre ich euch dankbar.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1302726097000

    Du kannst entweder akzeptieren oder kostenfrei stornierien (da Flugdatenänderung) oder selbst nach Alternativen für dein gewünschtes Datum suchen und dies dem RV mitteilen und mit ihm verhandeln. Dies wird allerdings aufgrund mangelnder Zeit leider kaum möglich sein.

    Anspruch auf Schadensersatz ? Bezweifle ich sehr, da bisher noch kein Schaden entstanden ist.

    Mit dem RV über die - durch die sehr kurzfristige Verlegung des Fluges - ev. für dich anfallenden Kosten bei Antritt der Reise am Donnerstag  / über die Unannehmlichkeiten / eine Entschädigung zu verhandeln, ist eine andere Sache.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1302728030000

    Also so langsam bezweifle ich die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens. Ich habe durchaus Verständnis für die "besondere Situation", allerdings kommt mir angesichts der kurzfristigen Verschiebungen der Verdacht, der Veranstalter nutzt die "besondere Situation Osterferien" schamlos aus, weil er davon ausgeht, dass es für die meisten Reisenden keine Alternative gibt.

    Ob hier im Einzelfall nicht auch Schadenersatz in Frage kommt, hängt sicher von Einzelheiten ab. Interessant wäre es aber schon, was ein Fachjurist oder die Verbraucherzentrale zu diesem Vorgehen meinen.

    Meine Meinung, welchen Stellenwert der Pauschalreisende für manche Veranstalter hat, nämlich lediglich ein Vorgang zu sein, den man bestmöglich im eigenen Sinn abwickelt, wird dadurch wieder einmal bestätigt.

    Nachtrag: Ich würde nicht stornieren, sondern, wenn man die Reise nicht antreten will, dem Veranstalter mitteilen, man gehe davon aus, dass der geschlossene Vertrag gekündigt wurde und man nicht bereit ist, das neue Angebot anzunehmen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1302731657000

    Dass eine Benachrichtigung vier Tage vor Antritt der Reise eine Unverfrorenheit ist, steht außer Zweifel.

    Natürlich mag man alle möglichen Gründe dafür anführen, dass eine frühere Benachrichtigung nicht möglich war... es bleibt jedem selbst überlassen, diese als "Entschuldigung" zu akzeptieren oder nicht.

    Mir persönlich wäre es nicht möglich.

     

    Die Frage ist nur - was macht "Urlauber" in einem solchen Fall ? So kurz vor den Osterferien ?

    Der Vorschlag von chepri ist gut, aber damit ist der Urlaub geplatzt... eine 4-Tagesfrist ist m. E. einfach zu knapp.

    Ist sie unzulässig ? Ich meine, etw. von einer 7-Tagesfrist gelesen zu haben, die aber in Ausnahmefällen auch unterschritten werden kann.  :?   Leider finde ich es gerade nicht wieder...

     

    Warum erinnert mich dies nur an ebenso kurzfristige Benachrichtungen bezügl. eines überbuchten / geschlossenen Hotels oder an die Bekanntgabe der Überbuchung vor Ort ?

     

    Und was macht der Urlauber, der mit Kindern verrreist / verreisen möchte ? Er nimmt an... einziger Trost vllt. - die Entschädigung, der - wie vom TO angesprochen - Schadensersatz...

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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