Allein schon der Gesamtpreis p.P. von € 389.-- für 14 Tage AI weist darauf hin, das es sich dabei um einen der besonderen Situation in Tunesien geschuldeten Preis handelt. Daher wären aus meiner Sicht als Erstattung € 40.-- angemessen. Eigentlich darf ein RV eine solche Vertragsänderung nicht vornehmen, aber ich bin sicher, das im Falle einer Klage die Gerichte die besonderen Umstände berücksichtigen werden. Flüge und Hotels müssen zusammengelegt werden, niemand wird verlangen können, einen quasi "Privatflug" zuzm gebuchten Termin zu erhalten, zumal alternativ eine kostenlose Stornierung angeboten wurde.
Es muss jedem klar sein, das es sich nicht üm "übliche" Spielchen der RV handelt, Hotels sowie Flüge als überbucht zu erklären. Wer seinen Obulus einbringen will, um "sein" bevorzugtes Urlaubsland zu unterstützen, sollte Unannehmlichkeiten dieser Art in Kauf nehmen oder aber stornieren.
Gruss Gabriela