@anmisido
Aus meiner Erfahrung kann ich dir berichten, dass die Veranstalter gerne kulant (?) sind, wenn der Abflugtermin sich erheblich nach hinten verschiebt. Hier geht es zunächst einmal um den Mangel an Gelegenheit zum Verzehr der AI gebuchten Leistungen (und anmisido hat ein AI Arrangement gebucht). Die meisten Hotels haben eine Preisliste für "Tagesgäste". Liegt dieser bei sagen wir 50€ p.P. ist eine Gutschrift in Höhe von 25€ p.P. gar nicht ungewöhnlich. (Wohlgemerkt vom Veranstalter, nicht vom Hotel!)
Bevor der Ausdruck "kulant" wieder durch die Erbsenzählanlage gejagt wird:
Sagt in diesem Fall nicht mehr als "Kunde bittet, Unternehmen gewährt". Das ist weder ganz besonders großzügig, noch vollkommen exotisch!
Urteile, bei denen die Störung der Nachtruhe vom Gericht berücksichtigt wurde, bezogen sich bislang auf vorverlegte Abreisen vom Urlaubsort.
Von einer "Tendenz" ist mir nichts bekannt und der An- und Abreisetag gelten auch nicht als "Urlaubstage", die ggf. "entgangen und entschädigungsfähig" sind.