• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1304520681000

    @anmisido

    Hier mehrfach erwähnt: Es gibt Gerichtsurteile, bei denen den Klägern in ähnlichen Fällen 40-50% eine Tagessatzes des Hotels zugesprochen wurden. Es handelte sich allerdings soweit ich mich erinnere um vorverlegte Rückflüge.

    Google doch mal AG Hannover  

    AZ: 519 C 7511/08

     

    Ratsam ist allemal, ein höfliches Schreiben mit dem Sachverhalt an den Veranstalter zu richten und eine Gutschrift in der auf dem Klageweg erreichten Höhe zu bitten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1304525820000

    So würde ich das nicht stehen lassen. Erstens gibt es eine Tendenz, nicht mehr bei einem ganz oder auch nur teilweise verlorenem Urlaubstag nur prozentual den Hotelpreis zu erstatten ( sind ja nur max. rund € 20.--, anteilig weniger ), sondern auch den Flugpreis einzubeziehen. Grund: der Urlauber zahlt einen Pauschalpreis ohne Spezifikation, und es ist nur -aus seiner Sicht- rechtens, wenn er den Gesamtpreis durch die Zahl der Urlaubsnächte teilt. Zweitens gibt es das Urteil des AG Duisburg, das eine Verschiebung der Flugzeiten verneint, wenn dadurch keine Nachtruhe mehr gewährleistet ist.

    Kommt man also  gleichen Tag -wie ursprünglich geplant an- und ist bis gegen 01.00 Uhr am nächsten Morgen im Hotel wurde das als noch ausreichende verbleibende Nachtruhe vom Gericht ( ebenfalls AG Duisburg ) angesehen. Hatte ich übrigens alles schon häufiger geschrieben. Sollte man lesen und dazu was sagen, statt ständig die gleicher Leier runterzubeten.

    Gruss Gabriela

  • chepri
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    geschrieben 1304528285000

    @gabriela_maier sagte:

    Hatte ich übrigens alles schon häufiger geschrieben. Sollte man lesen und dazu was sagen, statt ständig die gleicher Leier runterzubeten.

    Wer wird denn gleich so bissig werden :D

    @vS

    Du hast schon recht mit deiner Vermutung, dass es in diesen Fällen um Rückflüge ging.

    @anmisido

    Was heißt schon "voll berechnen". Kein Pauschalurlauber weiß, was von seinem Reisepreis für welche Leistungen draufgeht. Darum heißt es übrigens auch "Pauschalreise", weil ein "Pauschalbetrag" fällig wird. Welche Leistungen entgehen dir, wenn du nicht am 14.05. spätestens um 23.59Uhr im Hotel bist.

  • Günter/HolidayCheck
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    geschrieben 1304528477000

    @Gabriela M.

    Und Ich will Dir gerne schreiben dass man alles auch freundlich rüberbringen kann.In dieser Form muss das sicher nicht sein, ok? :?

  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1304531927000

    @ anmisido

    Wie ich eine Seite früher schrieb, steht das Zimmer ab 15 Uhr des Vortages für Dich bereit und Du möchtest ja auch bestimmt bei Deiner Ankunft um 5 Uhr einchecken und nicht bis 15 Uhr warten?!

    Wer sollte denn dem Hotelier den Verdienstausfall für sein nicht genutztes Zimmer ersetzen, auch der RV?! Dann haben wir aber demnächst andere Preise für Pauschalreisen!

    Eine Pauschalreise hat halt Vor- und Nachteile...

  • vonschmeling
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    geschrieben 1304534082000

    @anmisido

    Aus meiner Erfahrung kann ich dir berichten, dass die Veranstalter gerne kulant (?) sind, wenn der Abflugtermin sich erheblich nach hinten verschiebt. Hier geht es zunächst einmal um den Mangel an Gelegenheit zum Verzehr der AI gebuchten Leistungen (und anmisido hat ein AI Arrangement gebucht). Die meisten Hotels haben eine Preisliste für "Tagesgäste". Liegt dieser bei sagen wir 50€ p.P. ist eine Gutschrift in Höhe von 25€ p.P. gar nicht ungewöhnlich. (Wohlgemerkt vom Veranstalter, nicht vom Hotel!)

    Bevor der Ausdruck "kulant" wieder durch die Erbsenzählanlage gejagt wird:

    Sagt in diesem Fall nicht mehr als "Kunde bittet, Unternehmen gewährt". Das ist weder ganz besonders großzügig, noch vollkommen exotisch!

    Urteile, bei denen die Störung der Nachtruhe vom Gericht berücksichtigt wurde, bezogen sich bislang auf vorverlegte Abreisen vom Urlaubsort.

    Von einer "Tendenz" ist mir nichts bekannt und der An- und Abreisetag gelten auch nicht als "Urlaubstage", die ggf. "entgangen und entschädigungsfähig" sind.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • anmisido
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    geschrieben 1304535203000

    Danke an euch alle für die Antworten , werde nun erstmal mein Urlaub genießen und dann mal sehen .

    Ich glaube mich würde das auch nicht ganz so  doll stören wenn ich mit meinem Mann alleine fliegen würde.

    Unser gerade erst 7 jähriger Sohn tut mir was das belangt einfach nur leid!!!! Denn ich kann mir nicht vorstellen das er von Freitag auf Samstag vor lauter Aufregung schlafen wird,dann am Samstag ungeduldig warten muß bis wir endlich zum Flughafen fahren ca 3stunden fahrt , dort wieder warten dann spät fliegen, mitten in der Nacht ankommen in Bus und dann erst endlich da .

    Beim Buchen des Urlaubes hatten wir deswegen extra darauf geachtet das es nicht so ein ganz später Flug ist und nun leider doch.

    Naja mel sehen LG

  • bernhard707
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    geschrieben 1304535348000

    @gabriela_maier sagte:

    ...Hatte ich übrigens alles schon häufiger geschrieben. Sollte man lesen und dazu was sagen, statt ständig die gleicher Leier runterzubeten...

    Das wäre bei Dir wasted time, aber eine spannende Frage an Dich, warum ziehst Du nicht mal selbst bei Deinen ungezählten "fachkundige" Ratschlägen einen Musterprozess bis zu einem möglichen Ende beim BGH durch?

    OK, ein Problem könnte natürlich sein einen willigen Anwalt zu finden, denn die Position "Besonderer Aufwand für schwierige Mandantin" ist vermutlich in der BRAGO nicht zu finden.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • tina1312
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    geschrieben 1304541076000

    Bernhard, die BRAGO ist schon länger nicht mehr die gültige Literatur für solche Fälle, zumindest für die neuen Sachen. Das regelt jetzt das  RVG! Nur mal so am Rande....... :D

  • vonschmeling
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    geschrieben 1304552094000

    @anmisido

    Wie du diesem und vielen anderen Threads entnehmen kannst, ist der Verlass auf "extra gute Flugzeiten" bei Pauschalreisen Schall und Rauch!

    Verlässlichere Optionen wurden auch schon reichlich aufgezählt. ;)

    Ich würde dir trotzdem raten, jetzt direkt auf die Ankündigung dem Veranstalter mitzuteilen, dass - je nach Änderung! - eure Nachtruhe empfindlich gestört ist und eine Inanspruchnahme der Hotelleistungen nur noch sehr bedingt möglich.

    Das wird natürlich nicht funktionieren, wenn das vorläufige Operating lt. Anbieter euch um 3 Uhr abgeliefert hätte ... ich denke, du verstehst, was ich meine?!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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