Ja danke. Hab diesen Thread zu spät entdeckt.
Aber damit hat sich das Thema ja bereits erübrigt.
Vielen DAnk für die Hilfe
Ja danke. Hab diesen Thread zu spät entdeckt.
Aber damit hat sich das Thema ja bereits erübrigt.
Vielen DAnk für die Hilfe
Hallo,
ich hab zwar eine Weile gesucht, aber leider nichts gefunden was unserem Fall in etwa entspricht...
Wir haben im letzten Jahr bei der Lufthansa Flüge gebucht. (Unter Einlösunf von 120.000 Meilen):
Frankfurt - Seattle Flug hat wunderbar geklappt.
Sowie:
Vancouver - Frankfurt, via Montreal. Dieser Flug wurde jedoch unmöglich, da der Abschnitt Montreal nach Frankfurt vorverlegt wurde und somit starten sollte bevor der erste Flug in Montreal war. Auf NAchfrage hat man uns seitens der Lufthansa dann folgende Verbindung gebucht:
Air Canada 15.05. 11.15 Vancouver nach Montreal Aufenthalt knapp 1 Stunde
Air Canada 15.05. 19:45 Montreal nach Brüssel Aufenthalt knapp 1 Stunde
Lufthansa 16.05. 09:25 Brüssel nach Frankfurt Ankunft in Frankfurt wäre gegen 10.15 geplant
Ich habe bei der Buchung bereits drauf hingewiesen, dass das alles sehr knapp geplant sei.
Alle Flüge waren in einer Buchung unter einer Ticketnummer!
Der erste Flug war nahezu pünktlich abgegangen und wir waren rechtzeitig in Montreal am Gate.
Der zweite Flug ging mit rund 1,5 Stunden Verspätung ab. Unter anderem mit der Begründung man würde noch auf Pasagiere eines Zubringers warten.
Letztlich war der Flieger rund 40 Minuten zu spät in Brüssel. Ich habe mehrfach bei der Besatzung nachgefragt ob unser Anschlussflug klappen würde. Man hat mir versichert dies wäre kein Problem. MAn würde unserwarten und am Gate würde jemand weiterhelfen schnell zum Gate zukommen.
Am Gate teilte man uns dann mit man hätte uns umgebucht auf einen späteren Flug.
Wir sind noch schnell zum Gate und waren 5 Minuten zu spät, man hat uns nicht mehr mitgenommen.
Der nun eingebuchte Flieger sollte um 13.25 Uhr starten. Tatscählich hatten wir erneut 1,5 Stunden verspätung.
Statt am 16.05. um 10.15 waren wir um 15.25 Uhr in Frankfurt.
Erhalten haben wir bislang in Brüssel 2 Verzehrgutscheine für je 8 Euro.
Was kann/sollte ich jetzt machen. Ich steige durch die Eu Verordnung 261/04 nicht ganz durch, bzw. werden nur Bedingungen beschrieben die alle nicht genau zutreffend sind.
Ich bin für jeden Tipp dankbar!
Ich will nicht undankbar erscheinen, aber das Vorgehen der Lufthansa bzw. Air Canada macht mich nur wütend.
Daher nochmals vielen Dank für Eure Tipps.
Okay, hier passt es vielleicht ganz gut rein... ;o)
Hallo zusammen,
nun hat es mich auch erwischt:
Urlaub mit FTI vom 07.-17-06. auf Aruba. Heute kam die Info, dass der Hinflug "aus Logistikgründen" nicht mehr möglich ist und wir einen Tag später fliegen können (23h später) + 250€ Entschädigung.
Das wollen wir aber so nicht hinnehmen, 9 Tage sind uns einfach zu kurz (schon 10 waren grenzwertig für uns).
1. Können wir nun von der Reise vollständig zurücktreten und uns etwas neues suchen? Meiner Meinung nach liegt ein erheblicher Mangel vor, der durch die Zahlung nicht aufgewogen wird.
2. Falls sich das Reisebüro und / oder der Veranstalter quer stellt (was den Anschein hat), wie sollen wir vorgehen? Mit einem Anwalt drohen (wir sind allerdings beide nicht rechtschutzversichert)? Sonst was?
Danke für Eure Antworten, hoffentlich zeitnah, da wir bald (womöglich schon morgen) etwas unternehmen sollten,
viele Grüße,
w.
Wenn schon die 10 Tage grenzwertig waren, warum hast Du sie überhaupt gebucht?
Wegen einer Drohung mit Rechtsanwalt wird FTI kaum für Dich einen extra Flieger chartern.
Nimm die 250 Öcken Entschädigung oder storniere wenn FTI es Dir nicht sowieso kostenlos angeboten hat.
Ja, du kannst kostenfrei stornieren (Flugdaten wurden geändert).
Allerdings verstehe ich auch nicht, warum du eine schon zur Zeit der Buchung "grenzwertige Dauer" gebucht hast.
Was die Stornierung betrifft, so musst du nicht mit "dem Anwalt drohen" - wie du schreibst.
Der RV (was hat das RB damit zu tun ?) weiß, dass du bei einer Flugdatenänderung kostenfrei stornieren kannst.
Überflüssiges Zitat entfernt!
Okay, das ist schon einmal eine Auskunft - ich denke, dass sich die Flugdaten geändert haben, reicht nicht, allerdings, dass sich der Tag geändert hat.
Zwecks Dauer: nun, 10 Tage waren unser absolutes Minimum, das haben wir ja bekommen - alles andere war mit unseren Rahmenbedingungen eben nicht drin (es wäre danach nur 14 Tage gegangen, und dafür hat der Urlaub nicht ausgereicht).
Ein Anruf meiner Freundin bei FTI ergab, man könnte das nur über das Reisebüro regeln, nicht direkt - fragt mich nicht, warum sie das sagen...
Daten = Datum, nicht Zeiten
Die Zeiten darf / kann ein RV in der Tat ändern. Ebenso die Airline oder den Streckenverlauf. (siehe AGB)
Wenn's allerdings ein abgeändertes Datum oder ein anderer Abflug- / Zielflughafen ist, kannst du - wenn du es wünscht - kostenfrei stornieren.
Alles klar... inzwischen habe ich mehr Details:
Ursprünglicher Flug: am 7.06 um 9:35 ab VIE über AMS nach Aruba an 17:05
Neuer Flug: am 8.06 um 6:55 ab VIE über AMS nach Aruba an 16:05
Interessanterweise gibt es online auf diversen Reisebörsen noch die ursprünglichen Reisetage, allerdings statt mit KLM / Martinair mit Austrian und American Airlines.
Könnten wir ggf. verlangen, dass wir damit fliegen und die ursprüngliche Reise doch machen können (im Endeffekt wäre es schlechter für uns, länger unterwegs, später an, früher retour), aber das wäre uns egal, wir haben lange genug nach dem Ziel und dem Hotel gesucht, was meint Ihr, kann man das einfordern?
Hallo, ich habe da mal eine Frage. Wir fliegen vom 30.05 bis zum 18.06. nach Bulgarien. Nun haben wir unsere Flugtikets bekommen der Rückflug soll am 18.06 schon um 04:30 sein das heist wir werden schon um 02:00 Uhr in der Nacht vom Hotel abgeholt. Wir verlieren einen ganzen Urlaubstag.
Gibt es dafür eine Entschädigung vom Reiseanbieter?
Wie ist das rechtlich?
Danke für die Hilfe, ich habe von sowas keine Ahnung.
wbundb
...nein, keine Entschädigung, denn du verlierst ja keinen Tag, da der An- und Abreisetag nicht als Urlaubstag gilt...
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!