• webwude
    Dabei seit: 1268611200000
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    geschrieben 1305714296000

    @wbundb sagte:

    Hallo, ich habe da mal eine Frage. Wir fliegen vom 30.05 bis zum 18.06. nach Bulgarien. Nun haben wir unsere Flugtikets bekommen der Rückflug soll am 18.06 schon um 04:30 sein das heist wir werden schon um 02:00 Uhr in der Nacht vom Hotel abgeholt. Wir verlieren einen ganzen Urlaubstag.

    Gibt es dafür eine Entschädigung vom Reiseanbieter?

    Wie ist das rechtlich?

    Danke für die Hilfe, ich habe von sowas keine Ahnung.

    wbundb

    Da hast Du definitiv Pech. Eine Entschädigung gibt es meines Kenntnisstandes nach nicht, da sich an den Reisetagen an sich nichts ändert.

    Viele Grüße,

    w.

  • webwude
    Dabei seit: 1268611200000
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    geschrieben 1305714438000

    Noch mal meine Frage (da wir heute Nachmittag noch einmal mit dem RB verhandeln), ausführlicher auf der vorherigen Seite:

    können wir einen alternativen Flug am gleichen Tag verlangen, nachdem der ursprüngliche Flug gestrichen wurde, aber die Reise mit gleichen Datum (aber inzwischen anderen Flügen) auch online noch angeboten wird?

    Viele Grüße,

    w.

  • webwude
    Dabei seit: 1268611200000
    Beiträge: 12
    geschrieben 1305761318000

    Update: wir haben die Pauschalreise storniert.

    Laut Auskunft von FTI gibt es neue Urteile, die ab einer Reisezeit von 7 Tagen die Kürzung nicht mehr als erheblichen Reisemangel ansehen. Dennoch: wir haben eine kostenlose Stornierung bekommen, abzgl. 60 €, die die Fluglinie uns für den Storno in Rechnung stellt (für den Flug einen Tag später), den wir allerdings vom RV zurückbekommen, wenn wir bei ihm eine Anschlussbuchung vornehmen.

    Nun heißt es auf ein Neues :?

  • RiGo90
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    geschrieben 1306259768000

    Hallo,

    am 17.04.11 ist mein Flug statt 9:45 Uhr erst um 15:24 Uhr gestartet. Vom Flughafen hieß es, dass die Airline den Slot in der Türkei verpasst hatte. Später hieß es, die Maschine ist defekt.

    Habe vom Flughafen Düsseldorf per Fax direkt die Bestätigung der Verspätung erhalten. Die Mutter von meinem Reisebegleiter hatte sich während unseres Urlaubs direkt um die Weiterleitung zu der Airline bemüht.

    Heute, fast 6 Wochen später, haben wir immer noch keine Antwort von der Airline erhalten.

    Das besondere an der Airline ist, dass diese erstmal in den Osterferien Düsseldorf angeflogen ist und dies auch nur für die zwei Wochen gemacht hat.

    Wie gehe ich weiter vor? Einen Anwalt einschalten?

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1306262364000

    @webwude

    Da sag ich jetzt erst einmal nichts zu.

     

    Aber danke, dass du uns deine Entscheidung mitgeteilt hast. :D

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • dota33
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    geschrieben 1306421487000

    Hallo leute!

    Mein erster beitrag jihuuuuu:

    Hab mal bei privaten Recherchen folgende Seiten zu dem Thema gefunden:

    ×Werbung×

    lg

  • losi
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    geschrieben 1307100962000

    Ich habe schon vor Wochen für Februar 2012 2 Flüge Köln-Istanbul-Antalya und zurück (Pegasus) gebucht. Billigtickets ohne Änderung und Stornierung. Die Abflug- und Ankunftszeit in Köln ist gegen 1:00 nachts. Nun habe ich gestern gehört, das nun doch in Kürze für den Flughafen Köln ein Nachtflugverbot verhängt werden soll......Dann müsste Pegasus die Flugzeiten ja um Stunden verschieben.....Hätte ich in diesem Fall ein Recht auf Stornierung der Flüge und kompletter Rückerstattung?

  • tripplexXx
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    geschrieben 1307106048000

    Hey losi... da würd ich (für den Moment) noch nix drauf geben, da Köln der Ausweichflughafen für Düsseldorf und Frankfurt ist, wenn dort die Flieger verspätet nicht mehr landen dürfen.

    Und warum denkst du jetzt an Stornierung? Willst du nicht mehr fliegen ;-)

  • Fischlein1
    Dabei seit: 1213228800000
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    geschrieben 1308128102000

    Hallo!

    Ich habe vor 4 Monaten eine Pauschalreise nach Kreta gebucht ( Go-Bucher, Tui.fly, ab Zweibrücken, Abflug 6Uhr00), vor 2 Tagen ( eine Woche vor der geplanten Reise) habe ich die Reiseunterlagen per Email erhalten, bin fast tot umgefallen, Abflug um 17Uhr25, wenn alles gut geht bin ich kurz vor Mitternacht mit meinem Kind im Hotel. Durch diese Aktion verliere ich einen ganzen Urlaubstag... Wenn ich das früher gewußt hätte, hätte ich die Reise nicht gebucht. Klar, sind die Flugzeiten nicht verbindlich, aber 11 Stunden später fliegen, finde ich schon frech...

    Es sieht so aus, daß ich mich nur ärgern kann, weil die Reiseveranstellter mit den Urlaubern offensichtlich so was machen dürfen, oder?

    Grüsse

    J.

    P.S. Als "Trost" habe ich zusätzlich eine Info bekommen, daß eine Bordverpflegung bei Flügen mit Germanwings (4U) nicht im Preis inklusive ist. Ich habe jetzt aber genug Zeit (11Stunden) um für mich und meine Tochter schöne Brote vorzubereiten :p Danke Tui.fly!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1308179461000

    @Fischlein1

    Es ist durchaus möglich, dass der X3 Flug in der Früh wie geplant stattfindet, nur leider GoBucher einen anderen für dich gewählt hat - bevor du dich bedankst solltest du vielleicht recherchieren, bei wem?!

    Sehr viel mehr wird dir aber nicht übrig bleiben ... deinen Bekundungen zur Folge solltest du des Risikos eingedenks gewesen sein?

    Zudem - schöne Grüße von der Gebetsmühle! - definiert man An- und Abreisetag nicht als Urlaubstag und somit "verlierst" du auch keinen.

    Kurz und gut ... großartige rechtliche Handhaben gibt es in der Situation nicht.

    Du kannst aber immerhin ein höfliches Schreiben an den Veranstalter richten, in dem du um die Erstattung von anteilig 50% des Tagespreises ersuchst. Zumindest bezüglich einer vorgezogenen Rückreise (im Bezug auf die Nutzung der Leistungen vor Ort ist das immerhin vergleichbar!) gibt es Urteile von den AG´s Hannover und Düsseldorf, die eine Entschädigung in ungefähr diesem Rahmen zuerkannt haben.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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