• Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
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    geschrieben 1311360734000

    Hallo!

     

    Der erste und letzte Urlaubstag sind Reisetage und keine "Urlaubstage". Der Reiseveranstalter darf die Flugzeiten ändern, solange sich der Abflugtag nicht ändert. Auch die Fluggesellschaft darf geändert werden. Unsichere Fluggesellschaften dürfen die EU gar nicht anfliegen. Das Du lieber mit einer deutschen Gesellschaft fliegst kann ich verstehen.

    Leider werben einige Anbieter mit guten Flugzeiten die dann später geändert werden.

    Ich Reise immer mit großen und bekannten Veranstaltern.

     

     

     

  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
    Beiträge: 685
    geschrieben 1311360880000

    Hallo Gabriela!

     

    Die neuen Flugzeiten für 450 € Aufpreis sind anders und zum Teil andere Fluggesellschaften!

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1311364680000

    Ja, habe ich übersehen. Der Hinflug ist identisch, der Rückflug zwar zeitnah, aber eine andere airline. Kann sicher in einer juristischen Auseinandersetzung etwas andere Prioritäten setzen, und erhöht daher das Risiko eines Prozesses. 

    Gruss Gabriela

  • franky28x
    Dabei seit: 1310428800000
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    geschrieben 1311368098000

    Zitat von Gabriela Maier: "Es ist meine ganz persönliche Meinung, das hier mit falschen Flugzeiten geworben wurde, diese nach Buchung zurückgenommen und dann die ursprünglich avisierten Flugzeiten mit den avisierten airlines mit einem Zuschlag von € 450.-- angebotenn werden. Ob das nun arglistige Täuschung ist ( entspräche meiner Einschätzug ) oder nicht kann nur ein Gericht feststellen."

     

    Hallo Frau Maier,

     

    vielen Dank für Ihre Einschätzung. Die gebuchten Flugzeiten sind sogar gestern bestätigt worden und nach zwei Minuten wie gesagt wieder zurück genommen worden mit der Begründung der Flugzeitenänderung. Und nicht nur das, sogar noch mit einer Airline-Änderung!

     

    Warum gibt es diese Flugzeiten-und Airline-Änderungen?

    Weil sich Flüge verschieben? Weil sie auf einmal doch überbucht sind? Weil man die Reisenden vorher mit guten Zeiten wie auch Airlines locken möchte?

     

    Wie kann es sein, dass der vermeintliche geänderte Flug dann plötzlich mit einem 25% Reiseaufschlag erneut angeboten wird??

     

    Das macht die vorherige Flugzeitenänderung mehr als unglaubwürdig und ist in meinen Augen betrügerisches und dummes Handeln.

     

    Denn hätte man uns nicht den exakten Hinflug als einzige günstige Alternative, die man sonst finden konnte, angeboten, wäre uns dieses hinterlistige Handeln noch nicht mal aufgefallen!

     

    Und...es sind noch nicht mal die verschlechterten Zeiten, die uns ärgern, sondern der Wechsel der Airline, der von der Profitgier abgesehen, ja nicht notwendig wäre (fliegt doch zu der ursprünglich avisierten Zeit, genug Plätze vorhanden etc.)! Ich weiß nicht, ob dieses Vorgehen verbraucherfreundlich und rechtens sein soll!

     

  • danja02
    Dabei seit: 1311206400000
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    geschrieben 1311380019000

    Hallo!

    Leider weiß ich nicht genau, ob ich hier richtig aufgehoben bin mit meinem Problem, ich wurde aber hierhin verwiesen, daher nun meine Problemschilderung zum Thema Flugverspätung:

    Auf meinem Flug von Deutschland nach Neuseeland hatte ich insgesamt um die 10h Verspätung.

    Nun habe ich eine e-Mail an die Fluggesellschaft gesendet, in der ich um eine Entschädigung (600 Euro) gebeten habe.

    Gestern kam folgende Antwort:

    Da zur Zeit einige deutsche Gerichte das neue EU-Gesetz an das Europäische Gericht zurückverwiesen haben und es nicht anerkennen, gibt es einen Stillstand diesbezüglich. Auch der English HighCourt hat das neue EU-Gesetz bereits ausgesetzt und an den Europäischen Gerichtshof zurückverwiesen.

    Ich kann Ihre Enttäuschung über den unplanmäßigen Verlauf der Reise jedoch sehr gut verstehen und bin daher aus Kulanzgründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit, eine Entschädigung vonEUR 300 zu leisten.

    Bitte teilen Sie mir mit ob Sie unser Angebot annehmen.

    Andernfalls muss die Entscheidung des EUGH abgewartet werden.

    Sollte man das "Angebot" nun annehmen? Kennt sich jemand mit den Gesetzen aus?

    Über eure Antworten bin ich sehr dankbar,

    viele Grüße

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1311382478000

    Du bist zwar jetzt im richtigen Thread, meine Antwort ist die gleiche wie schon vorher, wende Dich an einen versierten Anwalt.

    Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast lasse es besser und nimm die €300.

    Jemand der sich fundiert mit Gesetzen auskennt (Jurist/in) wird und darf hier gar nichts dazu schreiben, andere Tipps - auch meinen - solltest Du sehr sorgfältig abwägen.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • franky28x
    Dabei seit: 1310428800000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1311421481000

    Guten Morgen,

     

    hier bin ich nochmal...ich habe gestern dem RV Amajo-Reisen eine Mail geschrieben mit der Bitte, zumindest den Rückflug umgehend wieder zurück zu ändern, da hier ja keine Flugzeitenänderung besteht und ein Betrug offen auf der Hand liegt bzw. wir es sogar schriftlich haben, das der Condor-Flug zur geplanten Zeit stattfindet und auch genügend Plätze für uns vorhanden sind. Ich habe um Rückänderung bis heute gebeten (Öffnungszeit heute 10-14 h). Nun wollte ich dort auch parallel nochmal anrufen...aber nur die volle Mailbox der umgeleiteten Handynummer...:( Das stinkt doch zum Himmel und ich kriege langsam Panik, da die Reise nächsten Freitag losgehen soll...Ich überlege Montag, einen RA für Verbraucherschutz aufzusuchen...Das gibts doch einfach gar nicht...Kennt denn sonst jemand diesen Reiseveranstalter?

  • altlöwin63
    Dabei seit: 1227139200000
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    geschrieben 1311424567000

    Hallo franky !

     

    Lugansk hat in seinem gestrigen Beitrag (18.52) schon alles gesagt.

    Ja, es ist verbraucherunfreundlich aber gesetzeskonform und durch die AGB der Veranstalter gedeckt.

    Den Weg zur Verbraucherzentrale kannst du dir sparen.

    Fürs nächstemal hilft nur eins: Flug und Hotel extra buchen, ist aber dann auch meistens nicht preiswerter. Den Transfer hin und zurück Flughafen-Hotel-Flughafen nicht zu vergessen. Aber das weisst du ja eh.

     

    Gruß

    Waltraud

     

     

     

     

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015)
  • franky28x
    Dabei seit: 1310428800000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1311426158000

    Die Gesetze in allen Ehren, aber wo bitte steht, dass der Veranstalter einfach die Airline + Zeit ändern darf, wofür es keinen Grund gibt? Und dem Kunden dann die ursprünglich gebuchten und bestätigten Zeiten+Airline mit einem saftigen Preisaufschlag anzubieten? Wofür gibt es dann die Vertragsbestätigung, wenn der RV doch machen darf, was er will, wie in unserem Fall. Denn es hat sich ja NICHTS geändert, es gibt keine Änderung dieses Fluges, wenn er uns nochmal angeboten wird!! Ich glaube, dass der Sachverhalt wohl nicht so klar war...?

     

    In den AGBs steht u. a. "Der RV verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen...." Es gibt keine Leistungsabweichung für den Hinflug, daher hält der RV seine eigenen AGBs nicht ein, meine Meinung!

     

    Ganz übel ist, dass niemand erreichbar ist, wir keine Reiseunterlagen haben und das Geld natürlich sofort bezahlt wurde...Hauptsache, der Kunde hält seine Verpflichtung ein, der RV kann dann machen, was er will...Sehe mich im Moment nicht im Urlaub und um 2000,-€ ärmer!

  • Schluckbrunnen
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    gesperrt
    geschrieben 1311426693000

    @franky28x

    Vieleicht solltest du noch mal darüber nachdenken, wo du hier bist. In einem Forum! Du hast hier Auskunft über deine rechtliche Situation bekommen (die ich im übrigen teile). Wenn du der Meinung bist, dass du trotzdem einen Rechtsanspruch hast, dann nimm dir einen Anwalt deines Vertrauens und klage diesen Anspruch ein. Du muss allerdings damit rechnen, dass du hier auf deinen Kosten sitzen bleibst. Wahrscheinlichkeit: 100%

     

    Der einzige Rat, den ich dir geben kann: Akzeptiere die Flugzeiten und die Airlines so, wie sie sind und mach das Beste aus deinem Urlaub.

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