Vollkommen richtig Bernhard!
Ich gehe mal davon aus, dass sie aus dem Cockpit, oder von anderen TUIfly-Mitarbeitern kam. Aber das ist doch wohl überprüfbar, genau wie die Aussage das schlechte Wetter betreffend, was eine Landung sowohl in Saarbrücken, als auch Zweibrücken unmöglich machte!
@ Fipz
Ich will hier beileibe keinen zu einer Klage überreden, um ein Grundsatzurteil für meine persönlichen Belange oder Zufriedenheit auf dessen Kosten zu erreichen! Genauso möchte ich betonen, dass ich keine Rechtserfahrungen habe und meine Aussagen nur meine persönliche Meinung widerspiegeln!
Aber ich würde es nicht einfach als Lebenserfahrung verbuchen, würde zumindest mal bei einer Verbraucherzentrale vorstellig werden, oder mich ans LBA wenden, nach einem Schreiben an die Airline, mit Forderung und Fristsetzung und höchstwahrscheinlich negativer Antwort!
Eine Klage auf meine Kosten, wäre mir bei dem Risiko und möglichen Ertrag allerdings auch zu riskant!