Hallo, ich habe eine Frage und hoffe das ich hier Informationen zu meinem Problem bekomme.
Im August 2007 haben 5 Freunde und ich beschlossen zum Kölner Rosenmontagszug zu fahren um uns den Kölner Karneval mal in "Natura" anzuschauen.
Im Internet machten wir uns auf die Suche nach einem guten, günstigen und dennoch zentralem Hotel.
Wir fanden dann das "Hotel Goodsleep" am Kölner Dom.
Per Email fragte ich nach freien Zimmern und bekam auch per Email eine Buchungsbestätigung für den 03.02.2008 bis 05.02.2008 über 2 Dreibettzimmer zum Preis von 150 Euro pro Zimmer pro Nacht, also insgesamt 600 Euro.
Aus beruflichen Gründen hätten aber 3 Freunde nicht mit fahren können und somit haben wir die Zimmer am 15. Januar per Email storniert.
Am 16. Januar kam per Email eine Nachricht vom Hotel das sie versuchen die Zimmer weiter zu vermitteln.
Am 06.02.2008 kam dann auf einmal eine Stornorechnung über 480 Euro!
Schriftlich legten wir Beschwerde gegen diese Forderung ein, da das Hotel keinerlei Allgemeine Geschäftsbedingungen auf ihrer Homepage haben, wir von eventuellen Stornokosten nichts wissen konnten und wir davon ausgegangen sind das wir bis spätesdens 24 Std. vor Reiseantritt von der Reise zurück treten können.
Gestern haben wir vom Anwalt des Hotelinhabers ein Schreiben mit folgendem Wortlaut erhalten: Allgemeine Geschäftsbedingungen werden von meinem Mandanten bei Direktbuchungen nicht verwandt. Sie sind also somit auch nicht Bestandteil des Beherbergungsvertrages geworden.
So, nun meine Frage: stimmt das?????? Was können wir tun????
Woher sollten wir wissen das wir 80 % !!!!! Stornogebühren zahlen müssen,wenn es nirgendwo steht.
Wir wären echt happy wenn uns hier jemand helfen könnte!!!!
LG Ines, Andy, Katrin, Daniel, Kerstin und Nicole!!!!!!!