• ladykracher1711
    Dabei seit: 1207267200000
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    geschrieben 1207305638000

    Hallo, ich habe eine Frage und hoffe das ich hier Informationen zu meinem Problem bekomme.

    Im August 2007 haben 5 Freunde und ich beschlossen zum Kölner Rosenmontagszug zu fahren um uns den Kölner Karneval mal in "Natura" anzuschauen.

    Im Internet machten wir uns auf die Suche nach einem guten, günstigen und dennoch zentralem Hotel.

    Wir fanden dann das "Hotel Goodsleep" am Kölner Dom.

    Per Email fragte ich nach freien Zimmern und bekam auch per Email eine Buchungsbestätigung für den 03.02.2008 bis 05.02.2008 über 2 Dreibettzimmer zum Preis von 150 Euro pro Zimmer pro Nacht, also insgesamt 600 Euro.

    Aus beruflichen Gründen hätten aber 3 Freunde nicht mit fahren können und somit haben wir die Zimmer am 15. Januar per Email storniert.

    Am 16. Januar kam per Email eine Nachricht vom Hotel das sie versuchen die Zimmer weiter zu vermitteln.

    Am 06.02.2008 kam dann auf einmal eine Stornorechnung über 480 Euro!

    Schriftlich legten wir Beschwerde gegen diese Forderung ein, da das Hotel keinerlei Allgemeine Geschäftsbedingungen auf ihrer Homepage haben, wir von eventuellen Stornokosten nichts wissen konnten und wir davon ausgegangen sind das wir bis spätesdens 24 Std. vor Reiseantritt von der Reise zurück treten können.

    Gestern haben wir vom Anwalt des Hotelinhabers ein Schreiben mit folgendem Wortlaut erhalten: Allgemeine Geschäftsbedingungen werden von meinem Mandanten bei Direktbuchungen nicht verwandt. Sie sind also somit auch nicht Bestandteil des Beherbergungsvertrages geworden.

    So, nun meine Frage: stimmt das?????? Was können wir tun????

    Woher sollten wir wissen das wir 80 % !!!!!!!! Stornogebühren zahlen müssen,wenn es nirgendwo steht.

    Wir wären echt happy wenn uns hier jemand helfen könnte!!!!

    LG Ines, Andy, Katrin, Daniel, Kerstin und Nicole!!!!!!!

  • Mausebaer120
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    geschrieben 1207306480000

    Hallo Ladykracher,

    der Hotelier, bzw. der Rechtsanwalt wird wohl den allgemein gültigen

    Beherbungsvertrag / Hotelaufnahmevertrag meinen.

    Du kannst mal HIER nachlesen, was der Vertrag beinhaltet.

    LG.

    Mausebaer

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1207306820000

    Ob da wegen ungenannter Stornobedingungen zum Buchungszeitpunkt irgendetwas machbar ist, wird nur ein Fachmann beurteilen können.

    Empfehle, noch "Screenshots" der Hotel-Homepage anzufertigen.

    Andererseits, die allgemeinen Bedingungen im Hotel- und Gaststätten- gewerbe und der Beherbergungsvertrag sehen derartige Storno-

    gebühren vor. Ist in der Bestätigungsmail des Hotels darauf ein

    Hinweis? Das Hotel hat sogar einen Abzug für ersparte Aufwendun-

    gen gemacht wie beispielsweise nicht genutzte Bettwäsche, kein

    Frühstück usw. Hier ist der Abzug mit 20 Prozent auf den

    Rechnungsbetrag auch noch relativ großzügig.

    Und das die Zimmer zu einem absoluten Saison-Höhepunkt

    nicht vermietet werden konnten, das läßt sich schwer nachweisen.

    Das nutzt jetzt leider nichts, aber in Zukunft solltet ihr ein verstärktes

    Augenmerk auf die Stornierungsbedingungen werfen. Wir hatten,

    kurzfristig krankheitsbedingt, letztes Wochenende ein ***** Hotel in

    Berlin am Vormittag der Anreise leider absagen müssen: Kosten 0 Euro.

    Das findet ihr in der Regel auf Hotelportalen - zumindest sind

    da die Stornobedingungen von vornherein klar ersichtlich.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1207315539000

    Wenn ein deutscher Hotelier KEINE allgemeinen Bedingungen für seinen Beherbergungsvertrag auf seiner Homepage abdruckt, gelten die allgemeinen im deutschen Recht geregelten Bestimmungen für einen Beherberungsvertrag.

    Diese kennen a) kein kostenfreies Rücktrittsrecht, b) kann der Hotelier jenen Betrag in Rechnung stellen, der sich aus Zimmerpreis abzüglich Ersparnisse wie Frühstück und Reinigung ergibt, sofern er das Zimmer nicht weiter vermietet hat. Als nicht weitervermietet gilt: so lange auch nur ein Zimmer derselben Preiskategorie frei ist, ist es nicht weitervermietet.

    Meines Erachtens muss man allgemeine rechtliche Grundsätze nicht ausdrücklich erwähnen, damit sie Vertragsinhalt werden.

    Meint

    Peter

  • weißnix221
    Dabei seit: 1198368000000
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    gesperrt
    geschrieben 1207315913000

    bei storno 18 tage vorher 80% bezahlen?unglaublich!

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1207316289000

    @mosaik sagte:

    Meines Erachtens muss man allgemeine rechtliche Grundsätze nicht ausdrücklich erwähnen, damit sie Vertragsinhalt werden.

    Meint

    Peter

    Meines Erachtens gehört so was zu einem seriösen Geschäftsgebahren dazu.

    Man muß ja nicht gleich alles rein schreiben, sondern entweder auf den Beherbergungsvertrag oder andere rechtliche Grundlagen hinweisen.

    Woher soll der Kunde wissen, welche rechtliche Grundelage im Stornofall heranzieht?

    LG

    holzwurm

  • ladykracher1711
    Dabei seit: 1207267200000
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    geschrieben 1207336759000

    @mosaik sagte:

    Wenn ein deutscher Hotelier KEINE allgemeinen Bedingungen für seinen Beherbergungsvertrag auf seiner Homepage abdruckt, gelten die allgemeinen im deutschen Recht geregelten Bestimmungen für einen Beherberungsvertrag.

    Diese kennen a) kein kostenfreies Rücktrittsrecht, b) kann der Hotelier jenen Betrag in Rechnung stellen, der sich aus Zimmerpreis abzüglich Ersparnisse wie Frühstück und Reinigung ergibt, sofern er das Zimmer nicht weiter vermietet hat. Als nicht weitervermietet gilt: so lange auch nur ein Zimmer derselben Preiskategorie frei ist, ist es nicht weitervermietet.

    Meines Erachtens muss man allgemeine rechtliche Grundsätze nicht ausdrücklich erwähnen, damit sie Vertragsinhalt werden.

    Meint

    Peter

    Hallo mosaik,

    danke für die ausführliche Information.

    Das das ach so seriöse Hotel die Zimmer zu Zeiten des Kölner Karnevals nicht weitervermieten konnte, können die uns nicht weiß machen. Aber egal, wir werden die Gebühren natürlich zahlen und äußerst gute Bewertungen für das "HOTEL GOODSLEEP" in Köln abgeben.

    Nun ja, ich denke auch mal, das man von einem seriösen und Kundenfreundlichem Hotel wenigstens kleine Anhaltspunkte zu bestimmten Vorgängen, wie etwa: Reiserücktritt, Stornogebühren etc. erwarten kann.

    Wir alle sind was das Reisen angehnt nicht so erfahren, da wir alle noch in der Ausbildung sind. Und schließlich kennt sich nicht jeder so gut im deutschen Paragraphendschungel aus!!!!

  • ladykracher1711
    Dabei seit: 1207267200000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1207336958000

    @holzwurm sagte:

    Meines Erachtens gehört so was zu einem seriösen Geschäftsgebahren dazu.

    Man muß ja nicht gleich alles rein schreiben, sondern entweder auf den Beherbergungsvertrag oder andere rechtliche Grundlagen hinweisen.

    Woher soll der Kunde wissen, welche rechtliche Grundelage im Stornofall heranzieht?

    LG

    holzwurm

    Hallo, Holzwurm,

    danke für dein Posting:

    Ich sehe das genauso wie du.

    Aber leider scheint die Rechtslage anders zu sein.

    Trotzdem Danke!!!!!!

    LG Ines

  • Spidernet
    Dabei seit: 1183161600000
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    geschrieben 1207337765000

    Hallo Ladykracher,

    was wollt Ihr denn für eine Bewertung abgeben? Ihr habt doch in dem Hotel gar nicht gewohnt!

    Bitte verstehe mich jetzt nicht falsch, aber das sieht mir etwas nach Rachefeldzug aus. Meint Ihr nicht, dass man sich vor der Buchung über die AGB`s informieren sollte? Wenn diese nicht ausgewiesen werden, dann kann man diese doch sicherlich anfragen.

    Aus Schaden wird man klug und beim nächsten Mal achtet einfach auf diese Dinge!

    Schönes Wochenende!

    Spidernet

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1207338424000

    Das das ach so seriöse Hotel die Zimmer zu Zeiten des Kölner Karnevals nicht weitervermieten konnte, können die uns nicht weiß machen. Aber egal, wir werden die Gebühren natürlich zahlen und äußerst gute Bewertungen für das "HOTEL GOODSLEEP" in Köln abgeben.

    [/quote]

    Hallo,

    nur mal so eine kleine Anmerkung: Ihr wollt ein Hotel nierdermachen, in dem Ihr gar nicht übernachtet habt, nur weil Ihr Euch nicht über eventuelle Stornokosten informiert habt!

    1. Straftat - auch noch angekündigt

    2. Nachweisbar

    3. HC wird diese Kritik sicher nicht veröffentlichen

    4. Dies auch noch zu posten zeugt nicht wirklich von hoher Intelligenz!

    5. p.s.: Punkt 4 so moderat wie möglich ausgedrückt!

    Berthold

    Hierbei handelt es sich nicht nur um vorsätzlichen Bertrug, der auch noch angekündigt wird, sondern auch noch, so die Kritik eingestellt wird, um etwas das garantiert entsprechende Schadenersatzklagen vom Hotel zur Folge haben kann. Das alles, weil man zu bequem ist, sich über Stornobedingungen zu informieren, die auch noch vom Gesetz so vorgegeben sind!

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