Hallo slopp,
der Hotelier muß seinen Schaden erst einmal nicht beweisen. Der Hotelier muß erst einmal auf Zahlung klagen und dafür reichen die Rechnungen. Dann erst kann der Kunde klagen.
Der Kunde hat hier einen Vertrag akzeptiert. Diese Bedingungen sind auch unbestritten. Die Forderung ist daher zu erfüllen. Nicht der Hotelier ist in der Beweispflicht, sondern der Kunde in einem weiteren Verfahren.
Wenn ich eine Rechnung einfach nicht zahle, muß ich einen Nachweis dafür haben, daß ich ein Recht darauf habe dies nicht zu tun. Der Hotelier hat hier mit dem gültigen Vertrag schon den Nachweis, daß der Kunde zu zahlen hat. Ob der Kunde das dann im gleichen Verfahren anzweifeln kann, sollte möglich sein. Die Beweislast liegt aber bei Ihm, da er behauptet das Hotel stellt ungerechtfertigte Forderungen.
Hier liegen wir dann auch sehr schnell bei einem weiteren Straftats- bestand. Nämlich ggf. falsche Verdächtigungen. (Sofern kein Nachweis erbracht wird.)
Nicht anders herum.
Gruß
Berthold