• sole-luna
    Dabei seit: 1142726400000
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    geschrieben 1207394581000

    Nach dem knallharten Statement von Berthold herrscht hier ja allgemeine "Sprachlosigkeit". Natürlich war auch mein erster Gedanke. wie kann man eine Hotelbewertung abgeben, wenn man letztendlich gar nicht da war? HC hätte das sicher auch bemerkt und geblockt.

    Dennoch: nicht so streng sein mit den jungen Leuten! Für Azubis ist das halt eine Menge Geld - und das dann "for nothing". Hätte man sie bei der Bestätigung ihrer Stornierung auf mögliche Konsequenzen hingewiesen, hätten sie bis zum geplanten Reiseantritt vielleicht noch eine andere Lösung finden können, also Ersatz für die abgesprungenen Personen.

    Ines hätte ich einen besseren Einstand bei HC gewünscht.

    Trotzdem: ein herzliches Willkommen!

    LG Brigitte ;)

  • Spidernet
    Dabei seit: 1183161600000
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    geschrieben 1207395293000

    Hallo Brigitte,

    ich kann den Hotelier verstehen. Wieso soll es Ausnahmen geben?

    Leider wird der Bogen bei den Kulanzforderungen allzu oft überspannt. Heute muss jeder Handwerksbetrieb knapp kalkulieren um konkurenzfähig zu bleiben, wieso soll das in der Hotellerie anders sein? Zu verschenken hat keiner mehr was.

    Und dann als Kunde zu drohen, eine schlechte Bewertung abzugeben - na das ist ja ein ganz feiner Stil. So kommt auch die Jugend dauerhaft nicht durch`s Leben...... und 80,- € Lehrgeld werden bei weiteren Buchungen dieser Art sicherlich nicht vergessen sein und man achtet zukünftig auf diese Dinge.

    Gruß Spidernet

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1207396561000

    Hallo,

    sorry, wenn das Statement knallhart rüberkommt, aber in diesem Punkt kann ich nichts dafür. Es nützt aber auch keinem etwas, wenn hier angekündigte Straftaten verharmlost werden.

    Stellt Euch mal vor, die Eröffnerin macht das angekündigte tatsächlich und trifft auf einen Hotelier, der das gleiche Rechtsempfinden wie ich an den Tag legt. Die Folgen wären recht drastisch und ich finde, daß dies auch so gepostet weden soll.

    Schließlich wird Hilfe erwartet.

    Daß hier einfach Dinge versäumt wurden; und zwar von den Kunden, ist nicht zu übersehen. Alleine schon die Vermutung, daß hier die Zimmer weitervermietet wurden ist rechtlich fraglich, wenn ich dies nicht belegen kann.

    Für die Zukunft ganz einfach:

    1. Nach den Stornokosten fragen.

    2. Beim Hotel mit anderer Quelle Zimmer nachfragen um einen Nachweis zu haben, falls diese tatsächlich weg sind.

    Gruß

    Berthold

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1207398807000

    @mosaik sagte:

    Wenn ein deutscher Hotelier KEINE allgemeinen Bedingungen für seinen Beherbergungsvertrag auf seiner Homepage abdruckt, gelten die allgemeinen im deutschen Recht geregelten Bestimmungen für einen Beherberungsvertrag.

    Meines Erachtens muss man allgemeine rechtliche Grundsätze nicht ausdrücklich erwähnen, damit sie Vertragsinhalt werden.

    Meint

    Peter

    Peter hat mal wieder Recht!

    Wenn in Deutschland bei einem Kauf oder anderem Vertrag, auch Mietvertrag keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigelegt oder darauf Bezug genommen wurde,- dann gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. BGB.

    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welcher der Verkäufer/Hotelier/Vermieter verwendet, können u.U. schlechter sein als die (gesetzlichen) Bestimmungen des BGB.

    Beispiel:

    §551 BGB. Der Mietzins ist am Ende der Mietzeit zu entrichten.

    Also bei Wohnungen z.B. am Ende des Monats,sofern kein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen wurde. Dies ist abdingbar.

    Und über die Ausführung der Schönheitsreparaturen wurden jahrzehntelange Prozesse geführt.

    Lt. BGB der Vermieter, siehe §536

    Auch abdingbar. Ohne schriftlichen Vertrag gilt aber das BGB.

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • porta77
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    geschrieben 1207505736000

    Hallo,

    das Hotel kann ja sicher nachweisen, dass während der fraglichen zeit nicht alle in Frage kommenden Zimmer belegt waren. Den Beleg sollen die erbringen und dann muss gezahlt werden.

    Als reine Behauptung würde ich auch nicht ohne weiteres glauben, dass in Köln zum Karneval ein so zentral gelegenes Hotel leer war. Es sieht ( Reiserecht hin oder her ) nach doppelt kassieren aus.

    Gruß Anke

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1207508642000

    das Hotel kann ja sicher nachweisen, dass während der fraglichen zeit nicht alle in Frage kommenden Zimmer belegt waren. Den Beleg sollen die erbringen und dann muss gezahlt werden.

    Das Hotel muss garnix nachweisen :laughing:

    Wer nicht zahlen will- muss nachweisen, dass die Forderung unberechtigt ist!

    capito?

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1207510976000

    Hallo Anke,

    nicht das Hotel muß nachweisen, daß es nicht ausgebucht war, sondern der Gast! Das Hotel stellt eine ordentliche Rechnung und wenn der Kunde damit nciht einverstanden ist, dann muß er den Beleg erbringen, daß die Forderung nciht berechtigt ist.

    Gruß

    Berthold

    p.s. Ich weiß ja nicht, wie in Köln die Auslastung zur Fasnachtszeit ist, kann mir aber schon vorstellen, daß dort nicht ausgebucht ist. Viele die wegen des Karnevals dorthin gehen kommen wohl bei Bekannten und Verwandten unter.

    Kann also schon passen, was das Hotel sagt.

  • slopp
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    Beiträge: 21
    geschrieben 1207737253000

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die zur Karnevalsaison das Hotel nicht anderweitig vermieten konnten und seh das ganze mal von der praktischen Seite. Das Hotel trifft imho die volle Beweislast für die nicht-Vermietung der Zimmer. Dann sollen die dochmal die Belegungsdaten etc. vorlegen...

    Rechtsschutzversicherung vorhanden ? Dann würd ich´s drauf ankommen lassen. Wenn nicht, sollte zumindest mit dem gegenerischen Anwalt nachverhandelt werden: Bei 480 € zahlen wir 300€ und die Sache ist gegessen keine Anwaltskosten etc.)....

    gruß, slopp

  • Chiara Saluta
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    gesperrt
    geschrieben 1207739633000

    Vollkasko-Mentalität ?

    Sorry, der *Hammer* Anwalt und RSV krepiert zu einem kaputten Dosenöffner, wenn der Gast in der Beweispflicht ist und abgesehen davon, wird dieser Fall mit einem Vergleich enden, wenn überhaupt und dann bleibt man auf seinen Anwaltskosten sitzen und die dürften höher sein, als der Streitwert......

    daher sollte der Rat sein, erst informieren und dann buchen, dann spart man sich viel ärger, geld und hier und da sogar die rsv

  • slopp
    Dabei seit: 1207699200000
    Beiträge: 21
    geschrieben 1207741226000

    Also klagen würde der Hotelier, der seinen materiellen Schaden beweisen muss. Bei Einwendungen der Vollbelegung und Weitervermietbarkeit, muss der Hotelier jedenfalls im Rahmen ser sek. Beweislast seine Zahlen offenlegen. Und das bei Kraneval in Kölle....

    Ich seh das gar nicht so schwarz (wenn man denn schon in dieser Situation ist).

    gruß, slopp

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