• ACBS
    Dabei seit: 1211846400000
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    geschrieben 1406397046000

    Hallo, ich bräuchte bitte eine Einschätzung.

    Laut Buchungsbestätigung sollten Person X und Y von Antalya nach Köln durchfliegen. So stand es auch noch einen 1 Tag vorher im Hotel in der Buchungsmappe.

    Am Abreisetag wurde dies dann kurzfristig geändert. Hier mussten Person X und Y erstmal als Inlandsflug nach Instanbul. In Instanbul angekommen, mussten sie nochmals 3 Std. auf den Weiterflug Richtung Köln warten.

    Die Verspätung war also immens. Der Reiseveranstalter möchte nun 25 EUR Entschädigung anbieten. Dies ist jedoch lächerlich.

    Lt. EU Fluggastverordnung sollten dies doch an die 250 EUR pro Person sein. Der Grund, warum in Instanbul eine Zwischenlandung stattfand, kann oder will vom Reiseveranstalter nicht genannt werden.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1406398852000

    Ziemliches Durcheinander?! :?

    Zum einen ist der Anspruch gem. VO(EG)261/04 zu den Fluggastrechten (übrigens € 400) nicht an den Veranstalter sondern an die Airline zu richten, auch im Falle von Pauschalreisen.

    Maßgeblich ist hierfür die genaue Verspätung, nicht ein Adjektiv wie "immens" oder "inakzeptabel" etc.

    Zum anderen kann (alternativ) eine Minderung des Reisepreises vom Veranstalter verlangt werden, sofern 4h Verspätung überschritten wurden.

    Das Routing an sich - also via IST - ist kein Minderungsgrund, nur die dadurch ggf. resultierende Ankunftsverspätung.

    Falls der Flug via IST an sich pünktlich war, beschränkt sich die Einredemöglichkeit ab >4h beim RV (=Minderung um 5% eines Tagessatzes pro weiterer Stunde).

    Ein Anspruch an die operating airline besteht hingegen nicht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1406402229000

    Wurde dir bei der Buchung ein Non-Stop oder Direktflug zugesichert bzw. stand dies im Angebot?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1406408003000

    Bei Zusage eines Direktfluges sind Ansprüche ebenfalls an den Veranstalter zu richten und beschränken diese sich auf die faktische Verspätung.

    tbc ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • ACBS
    Dabei seit: 1211846400000
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    geschrieben 1406451775000

    In der Buchungsbestätigung sollte der Rückflug nonstop sein. Ein Zwischenhalt in Instanbul war garnicht vorgesehen. Die Verspätung betrug 6 Stunden. ( Im Vergleich zur Ankunftszeit in der Buchungsbestätigung).

    An wem richte ich nun meine Ansprüche? An den Reiseveranstalter? Oder an die Airline? Beide ggf?

  • de la Diva
    Dabei seit: 1395878400000
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    geschrieben 1406452145000

    @ACBS

    wie von VS gerade über deinem Beitrag beschrieben, kannst du dich an den RV wenden.

    Die Airline selber hatte doch keine Verspätung (?), aus welchem Grund auch immer, hattet ihr offensichtlich eine anderes Routing bekommen als ursprünglich geplant.

    Was heißt bei dir "Buchungsbestätigung"?

    Es gibt ja nach der Buchungsbestätigung auch noch die endgültigen Reiseunterlagen und letztendlich die Rückflugbestätigung durch die Reiseleitung.

    Ist die letzte Bestätigung nicht identisch mit dem tatsächlichen Rückflug?

    Bei der Rückflugbestätigung muss nicht unbedingt der Zwischenaufenthalt angegeben sein, aber Flugnummer und Flugzeiten sollten identisch sein.

    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1406455104000

    Exakt. Sofern der alternative Rückflug an sich pünktlich war, können 10% eines Tagessatzes der Reisekosten beim Veranstaltergeltend gemacht werden.

    Ein Anspruch an die Airline gem. VO(EG)261/04 besteht nicht.

    Wenn also beispielsweise eine 10 tägige Reise 2000 € gekostet hat, so sind das 20€ Minderung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lexilexi
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    geschrieben 1406459317000

    ich will mich ja nicht zu weit aus dem fenster lehnen.

    aber die 25 euro, die der veranstalter anbietet, sind doch gar nicht so unverschämt.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1406464257000

    Nein, Lexilexi ... und auch nicht "lächerlich", ausgenommen die Reise hätte wesentlich mehr gekostet und dies wären keine 10% eines Tagessatzes.

    Die EU Fluggastrechte sind - soweit sich das aus dem bisherigen Vortrag erlesen lässt - nicht anwendbar auf die Causa.

    Möglicherweise eine herbe Enttäuschung für den t.o., allerdings leider Fakt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • ACBS
    Dabei seit: 1211846400000
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    geschrieben 1406483197000

    Vollkommen überflüssiges Zitat entfernt.

    @de la Diva

    Es wurde erst am Flughafen mitgeteilt, dass der Flug nicht nonstop ist. In den Unterlagen, im Reiseheft, etc.... überall stand Nonstop.

    Und da es sich lt. Reiseunterlagen um einen Nonstopflug handelte, der um 22 Uhr hätte in Köln landen sollen, dies aber nicht passiert ist, gabs ne Verspätung.

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