• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1406485383000

    @ACBS

    Du erwartest eine Einschätzung, dies ist nur möglich mit präzisen Angaben.

    Sofern es sich um den identischen Flug handelt, der lt. euren Reiseunterlagen vorgesehen war und wurde dieser um eine Zwischenlandung "bereichert", dann ist die VO zu den Fluggastrechten anzuwenden.

    Will heißen: Ihr hattet lt. eurer Unterlagen Tickets für den Flug XY0815 mit NCB Airlines direkt von AYT nach CGN. Am Flughafen angekommen erfuhrt ihr beim Check-In zum Flug XY0815, dass entgegen der ursprünglichen Planung in IST ein Zwischenstop von 3+n Stunden eingelegt wird,  woraus eine Ankunftsverspätung in CGN von 3+n Stunden resultierte.

    In diesem Falle wäre unter Berufung auf die VO(EG)261/04 bei der Airline Beschwerde zu führen und beliefe sich der Anspruch auf € 400 pro Fluggast (ausgenommen No-Seat Babies).

    Erlaube mir diese detaillierte Erklärung, damit du sicher weißt worum es geht.

    Eine solche Änderung der Routings ist gelinde gesagt unüblich.

    Daher die Frage: War es nicht etwa ein komplett anderer Flug, mit welchem ihr von AYT via IST nach CGN gelangt seid, dessen Routing von vorn herein so geplant war?

    Es spielt keine Rolle, was in den Voucherheftchen, der Reisebestätigung etc. steht - maßgeblich ist die Frage, ob der Flug planmäßig durchgeführt wurde und ganz einfach nicht der war, den ihr ursprünglich gebucht hattet? Oder ob es der ursprünglich gebuchte war (wie schon Diva schrieb: Identische Flugnummer) war, der kurzfristig via IST umgeroutet und somit verspätet in CGN war.

    Deine Reiseunterlagen und Voucher inklusive Angaben des Veranstalters gehen die Airline nichts an. Abweichungen müssen ggf. auch beim Veranstalter moniert werden.

    Anders verhält es sich, wenn - wie oben geschildert - der Flug von der Airline abgeändert und aus einem ursprünglich geplanten Direkt- ein Umsteigeoperating mit >3h Aufenthalt wurde.

    Du brauchst also nicht dauernd wiederholen, wo überall 0 Stops vermerkt waren, das spielt für die grundsätzliche Frage keine Rolle zur Klärung deiner Ansprüche und an wen sie ggf. zu richten sind ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • ACBS
    Dabei seit: 1211846400000
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    geschrieben 1406486029000

    Und wer gibt mir jetzt Auskunft? Der Reiseveranstalter blockt. Die Fluggesellschaft verweist mich auf den RV. Zwischen Antalya und Instanbul, sowie von Istanbul und Köln wars jeweils die gleiche Airline.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1406486330000

    @ACBS

    Warum beantwortest du nicht einfach die gestellten Fragen? :frowning: :frowning:

    Dann ist es sehr einfach dir die richtigen Hinweise zu geben bzw. sind diese schon gegeben worden ...

    :shock1:

    Es spielt überhaupt keine Rolle, ob es dieselbe Airline innerhalb des Operatings war, sondern ob es die Flugnummer war, die in euren Unterlagen angegeben war!!

    :disappointed: :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • ACBS
    Dabei seit: 1211846400000
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    geschrieben 1406486951000

    In den Unterlagen war eine andere Flugnummern angegeben.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1406487868000

    ... womit ich zu ca. 117% gerechnet hatte ... ;)

    Demnach: 5% eines Tagessatzes für jede Stunde der Verspätung über die vierte hinaus, geltend zu machen beim Veranstalter. 

    Vorgerechnet hatte ich das schon.

    An die Airline hingegen hast du keinerlei Ansprüche.

    Entgegen pauschaltouristischer Attitüde betrachtet der Gesetzgeber einen via Flug nicht als "unzumutbar" sondern schlimmstenfalls als Unannehmlichkeit.

    Somit ist eine Reisepreisminderung beschränkt auf die üblichen Sätze bei resultierender Ankunftsverspätung. Sollten dir darüber hinaus noch Kosten entstanden sein aus der Verspätung, so kannst du diese beim RV belegen und einfordern.

    Fazit: Wenn man präzise Auskünfte erteilt, erhält man auch schnell die treffenden Antworten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1406503978000

    ACBS:

    Und wer gibt mir jetzt Auskunft? Der Reiseveranstalter blockt.

    Was genau "blockt" er?? :frowning:

    Die Fluggesellschaft verweist mich auf den RV ...

    Womit sie sich vollkommen im Recht befindet ... 

    Gelegentlich sollte man mal seine Ausführungen zu einer Thematik überdenken, dann "blockt" nämlich der Veranstalter nicht etwa, sondern bewegt sich schlichterdings im Rahmen der rechtlichen Gepflogenheiten. 

    Zudem verweist die Airline ganz unstreitig berechtig auf den Veranstalter - sie hat ihren Job ja tadellos erbracht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • ACBS
    Dabei seit: 1211846400000
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    geschrieben 1406628573000

    Ich wollte vom RV nur in Erfahrung bringen warum der Flug über Istanbul umgeleitet wurde... Naja ist jetzt wohl auch nicht weiter schlimm.

    Jedoch versteh ich folgendes nicht: warum wird die Umleitung nicht als Verspätung betrachtet? Schließlich kamen wir später in Köln an, was fakt ist.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1406631665000

    @ACBS

    Es war keine Umleitung, sondern ganz einfach ein völlig anderer Flug - der planmäßig über IST führte. Insofern ist die Airline auch nicht für eine "Verspätung" in Anspruch zu nehmen, da dieses Operating vollkommen regulär durchgeführt wurde.

    Berechtigt ist jedoch die Frage an den Veranstalter, weshalb ihr auf diesen Flug umgesetzt wurdet - wobei sich aus der Antwort m.E. keine abweichende Ansprüche zu den bislang genannten ergeben.

    :?

    Hak es ab unter "dumm gelaufen" ... und überleg dir, ob du das nächste Mal nicht besser einen Flug im Einzelplatzverkauf buchst.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Dauercamper
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    geschrieben 1406640101000

    @VS

    Du weist doch immer so gut Bescheid: Gilt die Umbuchung nun als Verspätung?

    Schliesslich können dadurch Mehrkosten entstehen.

  • Sokrates
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1406640764000

    Siehe Posting von vs, vier über Deinem! ;)

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
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