Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • Urlaubsbewerter
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    geschrieben 1236787456000

    Hallo, auch wir haben am 08.12.08 über ein Reisebüro eine Pauschalreise von FTI nach Dubai zum Preis von 1374 Euro für 2 Personen gebucht. Die Buchungsbestätigung und Rechnung sowie Sicherungsschein mit Zahlungsmodalitäten ging einen Tag später von FTI bei uns ein. Am gleichen Tag haben wir noch bei FTI Zug zum Flug gebucht und der Sachbearbeiter hatte die Angelegenheit nochmals bearbeitet. Auffälligkeiten zum Reisepreis waren nicht vorhanden. Am 10.12.08 wurde von uns die Anzahlung geleistet. Erst am 19.12.08 machte FTI einen Irrtum (Buchungsfehler) geltend und erklärt einseitig den Vertrag für nichtig. Der Originalpreis sollte nun 4488 Euro betragen, was wir nicht akzeptierten. Über einen Rechtsanwalt bestanden wir auf der Einhaltung des rechtskräftigen Reisevertrags. FTI zeigte sich bisher uneinsichtig und schickte uns eine Rechnung über "Stornierung" mit 0 Euro. Keine weitere Erklärung hierzu und auch keine Angaben, was mit der Anzahlung ist. Wir wollen nach wie vor zu dem vertraglich vereinbarten Preis fliegen, allerdings zieht FTI durch ihre ablehnende Haltung alles in die Länge. Der Flug nach Dubai ist terminiert vom 30.04.2009-10.05.2009 und eine gerichtliche Klärung wird schwierig werden. Hier bedarf es eines Dringlichkeitsantrages in Form einer einstweiligen Verfügung, um rechtzeit die Angelgenheit vor Gericht zu klären. Die Wahrscheiblichkeit zu gewinnen ist auf Grund der Gesamtumstände unter Berücksichtigung der ergangenen Urteile als gut einzustufen, allerdings ist die Zeit bis zur Entscheidung sehr eng bemessen. Mindestens 17 Buchungen eines anderen Reisebüros sind mit gleichen Problematik hiervon betroffen. Einer dieser Reiseteilnehmer erwirkt eine einstweilige Verfügung, einem anderen sind die Buchungsunterlagen wohl zugegangen, einem anderen wurden wohl 150 Euro Entschädigung von FTI angeboten. Wichtig wäre zu erfahren, ob in gleicher Angelegenheit schon Klagen eingereicht wurden. Die Meinung von 2 weiteren Anwälten liegen mir vor. Diese sind der Meinung, die Angelegenheit gerichtlich klären zu lassen. Buchungsfehler sind laut Beiträgen in Holidaycheck bei FTI schön öfters aufgetreten. Es wäre äußerst ärgerlich, wenn FTI sich einer gerichtlichen Klärung dieser Angelegenheit nicht stellen müsste. Wir sind uns keines Verschuldens bewusst, weil wir auch Vergleichsangebote zu einem ähnlichen Preis vorweisen können, wie er angeboten wurde. Meinungsaustausch auch unter 071616161021.

  • Badminton2
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    geschrieben 1237159472000

    Du kannst natürlich jetzt auch vom Vertrag zurücktreten.

    Da du gedacht hast das es nur 1000 euro kostet und nicht 2000 Euro kannst einfach vom Vertrag zurücktreten.

  • cheaptrick
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    geschrieben 1265455336000

    Ich habe das unten stehende vorhin in einem anderen Thread gepostet, aber dieser hier scheint ja ein wenig frequentierter zu sein. Danke für's Lesen!

     

     

    Guten Morgen zusammen!

    Ich habe sehr ärgerliche Erfahrungen mit dem Reiseveranstalter Neckermann-Reisen gemacht. Auf ihrer Internetseite wurde eine Reise in das Hotel Otium Eco Club Side (Antalya) für einen recht günstigen Preis angeboten. Ich buchte dieses Angebot letzten Montag und bekam per E-Mail eine verbindliche Buchungsbestätigung zu diesem Preis.

    Drei Tage später erhielt ich ein Schreiben von Neckermann-Reisen, in dem sie den Reisepreis anfechten, da es einen "EDV-Übertragungsfehler bla bla bla" gegeben habe und verlangen nun den doppelten Preis, da dies den regulären Preis darstellen würde. Gleichzeitig räumten sie mir aber "großzügig" ein, eine Buchung zu diesem "regulären" Preis vorzunehmen. Noch am selben Abend habe ich dies per E-Mail an die im Schreiben angegebene Adresse abgelehnt.

    Heute finde ich zu meiner Überraschung einen Brief der Thomas Cook Touristik GmbH in meinem Briefkasten, in dem sich eine Reisebestätigung sowie eine Rechnung zu den teuereren Konditionen befinden.

    Ich empfinde dieses Verhalten von Neckermann-Reisen als sehr dreist. Erst machen sie mir meinen Urlaub kaputt und jetzt verhöhnen sie mich noch mit unberechtigten Forderungen!

    Kann mit jemand einen Tipp geben, was ich jetzt tun soll? Da ich rechtsschutzversichert bin, überlege ich, nächste Woche mal zum Anwalt zu marschieren und die Sache offiziell klären zu lassen.

    Schade, dass man auch diesem renommierten Reiseveranstalter scheinbar nicht mehr trauen kann...

    Ich bin sehr enttäuscht und jetzt auch noch wütend.

    Gruß

    cheaptrick

  • AntoniaW
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    geschrieben 1265466379000

    @cheaptrick:  sagte:

    Hier muss ich Neckermann/ThomasCook mal in Schutz nehmen. Diese Preisfehler passieren in den besten Veranstalterhäusern und das prompte Verhalten der Mitarbeiter war vollkommen in Ordnung - auch wenn ein Anruf statt der Email persönlicher gewesen wäre. Online gebucht heisst wohl zwangsläufig online beantwortet.Die parallele Versendung der Bestätigung/Rechnung sit sicherlich keine Nötigung des von Dir kontaktierten Mitarbeiters doch noch zu buchen. Diese Schreibenerstellt/druckt/verpackt/verschickt ein Computersystem vollautomatisch. Sicherlich ist das Schreiben schon in Arbeit oder gar unterwegs gewesen als in Oberursel der Preisfehler noch nicht einmal von einem Menschen registriert wurde. Aus den hunderten ausgehenden Briefen wird keiner mehr rausgefischt.Falls bisher keine Bestätigung der Ablehung des höheren Preises gewünscht wurde, ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Mein Tipps ist also den Kontakt zum Veranstalter/Reisebüro zu suchen, statt zu einem (prozesswilligen Reise-)Anwalt.

  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1265466698000

    Wenn du in diesem thread nachgelesen hast, was zum Tatbestand gesagt wurde, müsstest du eigentlich selbst zu einer Entscheidung kommen. Der RV hat in kürzester Frist ( wohl nur 3 Tage ) den Reisevertrag wegen eines Irrtums angefochten. Das darf er leider, und hat dir gleichzeitig ein neues Angebot unterbreitet. Das hast du abgeleht. Warum der RV jetzt doch noch Unterlagen bzw. die Reisebestätigung zu den neuen Konditionen geschickt hat könnte bei Wohlwollen z.B. mit automatischen Abläufen der Prozesse zu tun haben, aber da du per e-mail bereits abgelehnt hattest ist es auch nicht falsch, einen plumpen Versuch des RV zu unterstellen.

    Auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ( Klage auf Einhaltung des ersten Reisepreises ) würde ich mich nicht einlassen, selbst wenn es ein Anwalt empfehlen sollte. Höchstwahrscheinlich würde bei der Ausgangslage auch der Rechtsschutzversicherer nicht mitspielen.

    Gruss Gabriela

  • cheaptrick
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    geschrieben 1265483253000

    Hallo und vielen Dank für eure Antworten. Natürlich werde ich keinen Anwalt konsultieren, um den niedrigeren Reisepreis durchboxen zu wollen. Das hat sicherlich keinen Sinn. Ich habe aber sehr deutlich gegenüber Neckermann Reisen zum Ausdruck gebracht, dass ich unter keinen Umständen den höheren Preis akzeptiere und auf eine Buchung der Reise verzichte. Und trotzdem schicken die mir eine Buchungsbestätigung zum höheren Preis nach Hause?! Sorry, aber wenn das so korrekt sein soll, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Hätten die die Buchungsbestätigung voll automatisch erstellt und dann rausgeschickt, warum taucht darin dann der höhere Preis auf? Wäre in der Bestätigung noch der günstigere Preis aufgetaucht, dann könnte es sich sicherlich um eine Überschneidung der Vorgänge gehandelt haben.

     

    Na ja, falls sie mir die Anzahlung doch noch abbuchen, dann wird's erst lustig... Hoffentlich werden die nicht so schnell insolvent. :laughing:   

  • bernardo2001
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    geschrieben 1265551002000

    Hallo,

    die Vorgaenge seitens Neckermann sind doch logisch. Man hat den Vertrag wegen Irrtum (falscher Preis) angefochten. Also wird man, als der Fehler entdeckt wurde, auch die entsprechenden Stammdaten in der EDV sofort geaendert haben. Also kann die Bestaetigung nur ueber den korrigierten Betrag lauten.

    Vorsichtshalber wuerde ich die Bestaetigung an Neckermann zurueckschicken und auf Dein Schreiben verweisen, dass Du keinesfalls den "neuen" Preis akzeptieren wirst. Damit duerfte die Sache erledigt sein.

    Sollte man die Anzahlung abbuchen, kannst Du den Vorgang von der Bank rueckbuchen lassen (Frist einhalten).

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • Bimbo1944
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    geschrieben 1265643822000

    Hallo,

     

    ich bleibe bei meiner - schon einmal in diesem Forum (an anderer Stelle) vorgebrachten Meinung:

     

    Bei sog. "Schnäppchen", in der Regel doch leicht suspekten Billig-/besonders günstigen Preisen verlange ich vor einer rechtsverbindlichen Buchung meinerseits eine Erklärung des RV, dass der offerierte Preis nochmals nachgeprüft und somit bestätigt wird, dass es sich definitiv um keinen Preisirrtum, Eingabefehler o.ä. handelt, wobei aus diesem Grunde keine Anfechtung erfolgen wird. 

     

    Wenn sich die Vorgangsweise breiter durchsetzen würde, wäre damit diesen zunehmenden Anfechtungspraktiken der Wind etwas aus den Segeln genommen.

    Erhalte ich die Erklärung nicht, denke ich mir dabei das Meine und verzichte gerne auf möglicherweise bevorstehenden Absage-Ärger vorn seiten des RV.

     

    schöne Grüße

  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1265644584000

    @Bimbo1944:

    deine Vorgehensweise ist höchstens bei Buchung im Reisebüro möglich, sprich telefonische Rücksprachen und anschliessender schriftlicher Bestätigung der mündlich getroffenenen Vereinbarungen. Dann kann der RV nicht mehr raus, weil es ihm zuzumuten ist, sämtliche Details auf ihre Richtigkeiten zu prüfen.

    Wir reden hier aber um ganz normale Buchbungen, sei es im Internet oder im Reisebüro. Man geht zwar davon aus, das alles seine Richtigkeit hat, aber dem ist eben nicht so. Die internen Abläufe bei den RV sind heute so programmatisch, das denkbare Fehler nicht sofort entdeckt werden. Ich unterstütze das nicht, weil es technische Lösungen geben würde, wenn man ernsthaft will.

    Auf der anderen Seite muss man aber auch fairerweise sagen, das ein angegebener Preis von € 1.000.-- für eine ansonsten angebotene Reise für € 2.000.-- schon erklärungsbedürftig sein sollte, und da hat man schon eine gewisse Pflicht zur Nachfrage.

    Gruss Gabriela

  • BlauerKnappe
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    geschrieben 1267130649000

    Hallo,

    ich habe eine delikate Frage zum Thema Preisfehler.

    Es beseht hier bei HC ja bei vielen Hotels (eigene Anreise) die Möglichkeit unten auf den Angebotsseiten "Sie können diese Hotel auch direkt beim Hotelier buchen".

    Nun habe ich Urlaubshotel für August gefunden, das bei den normalen Reiseveranstaltern etwa 1600,- € für den Aufenthalt "all inclusiv" kostet.

    Wenn ich über den oben genannten "Hotelier"-Buchungsschritt bei HC gehe, bekomme ich einen Preis von ca. 1050,- Euro.

    Ich bin ziemlich sicher, das es sich um einen Preisfehler handelt.

    Angenommen die Buchung läuft auch bei dem Hotelier (an den HC ja die Reservierung weiterleitet) durch, ohne das der das merkt, wie sieht der rechtliche Anspruch auf den Reisepreis aus.

    Hinzufügen muss ich noch, das diese Buchung keine Anzahlung fordert, und erst vor Ort bezahlt werden muss. Was hat der Hotelier für Möglichkeiten mich vor Ort unter Druck zu setzen, wenn er seinen Fehler merkt ? (Besenkammer....)

    Wenn er es bis dahin nicht merkt, muss er die Reservierung doch erfüllen, oder ?

    Finale Frage: Soll ich das buchen ?

    Gruss

    P.S.: Es geht mir hier nicht um moralische Aspekte....

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