Wieder mal Reiserecht!!
Habe eine Reise über ein Internet-Reisebüro zu einem günstigen Preis gebucht.
Die Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters kam einen Tag später zu dem im Internet ausgeschriebenen Preis.
Einen weiteren Tag später hat der Veranstalter die Buchungsbestätigung wegen einer zu geringen Preisangabe und eines Eingabefehlers wegen Irrtums angefochten und so den Reisevertrag als nicht geschlossen betrachtet.
Es gibt zwar ein Urteil des Frankfurter Landgerichts von 1988 ,aber auch ein gegenteiliges vom Gericht in Bad Homburg 2001.
Hat jemand Erfahrung über die Rechtslage und die Chance,zu dem gebuchten Reisepreis die Reise durchzusetzen?
MfG
jogi5