Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • jogi5
    Dabei seit: 1233705600000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1233783377000

    Wieder mal Reiserecht!!

    Habe eine Reise über ein Internet-Reisebüro zu einem günstigen Preis gebucht.

    Die Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters kam einen Tag später zu dem im Internet ausgeschriebenen Preis.

    Einen weiteren Tag später hat der Veranstalter die Buchungsbestätigung wegen einer zu geringen Preisangabe und eines Eingabefehlers wegen Irrtums angefochten und so den Reisevertrag als nicht geschlossen betrachtet.

    Es gibt zwar ein Urteil des Frankfurter Landgerichts von 1988 ,aber auch ein gegenteiliges vom Gericht in Bad Homburg 2001.

    Hat jemand Erfahrung über die Rechtslage und die Chance,zu dem gebuchten Reisepreis die Reise durchzusetzen?

    MfG

    jogi5

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1233784247000

    Um was für eine Reise handelt es sich denn? Wie hoch war denn der ursprünglich gebuchte und bestätigte Preis und wie teuer soll die Reise denn jetzt sein?

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1233785932000

    Jeder kann einen Vertrag (=Willenserklärung) wegen Irrtums (§ 119 BGB) anfechten.

    Und das ist auch gut so:

    Stell´ Dir vor, Du willst Dein Auto übers Internet auf dem Gebrauchtwagenmarkt verkaufen.

    Bei der Aufgabe der Annonce unterläuft Dir ein Fehler:

    statt der 18.000 Euro, die Du für Dein Auto haben willst, tippst Du 1.800 Euro.

    Würdest Du Deine Willenserklärung (Dein Angebot) anfechten oder Dein Auto für 1.800 Euro verkaufen, nur weil Du Dich vertippt hast?

  • jogi5
    Dabei seit: 1233705600000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1233786324000

    @chepri sagte:

    Um was für eine Reise handelt es sich denn? Wie hoch war denn der ursprünglich gebuchte und bestätigte Preis und wie teuer soll die Reise denn jetzt sein?

    Der neue Reisepreis hatte sich danach unerwartet mehr als verdoppelt.von 1000 bis über 2000€.

    jogi5

  • Lilian1507
    Dabei seit: 1173916800000
    Beiträge: 1251
    geschrieben 1233787280000

    Offerten von Reisebüros, - veranstaltern laden zu einer Angebotsabgabe ein, sind also kein verbindliches Angebot. Auweia, fieses Juristendeutsch...

    A lädt also B dazu ein, ein Angebot abzugeben, aber erst mit der Bestätigung von A käme ein Vertrag zustande. Dein Angebot wurde jedoch offensichtlich bestätigt.

    Laut Deinen Auskünften kam also ein Vertrag zustande.

    Hier können Dir natürlich keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilt werden, allerdings denke ich, dass Du im Recht bist, da Deine Buchung ja bereits bestätigt wurde.

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1233789598000

    Dazu noch ein wenig mehr Juristendeutsch:

    Die Anfechtung eines Irrtums hat unverzüglich nach der Kenntnisnahme des zur Anfechtung berechtigenden Grundes zu erfolgen.

    Entscheidet er sich für die Anfechtung, muss er diese gegenüber dem Anfechtungsgegner erklären (§143 Absatz 1 BGB).

    Anfechtungsgegner ist bei einem Vertrag der Vertragspartner.

    Dabei muss er das Wort "Anfechtung" nicht benutzen und auch keine bestimmte Form einhalten. Es reicht aus, dass der Empfänger erkennen kann, dass der Anfechtende das Rechtsgeschäft nicht gelten lassen will.

    Durch eine wirksame Anfechtung wird die abgegebene Willenserklärung und dadurch das schuldrechtliche Rechtsverhältnis rückwirkend nichtig (§ 142 Absatz 1 BGB).

    Das Rechtsgeschäft wird so behandelt, als wäre es niemals zu Stande gekommen.

    Bereits empfangene Leistungen müssen gegenseitig zurückgewährt werden.

    +++

    Zum ersten Punkt:

    Bestätigungen sind i.d.R. durch EDV generiert, Fehler fallen nicht auf.

    Wird der falsche Preis später entdeckt, erhält der Anbieter davon Kenntnis.

    Er ficht an.

    Die Mitteilung/die Anfechtung des Reiseveranstalters an Dich, jogi5, beinhaltet ein neues Angebot, das Produkt zum nunmehr korrekten Preis zu kaufen. Du musst es nicht akzeptieren.

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
    Beiträge: 679
    geschrieben 1233825464000

    @Lilian1507 sagte:

    Offerten von Reisebüros, - veranstaltern laden zu einer Angebotsabgabe ein, sind also kein verbindliches Angebot.

    Nur der Vollständigkeit halber sei noch gesagt, dass die invitatio ad offerendum für alle Branchen gilt, insofern ist also auch jedes Preisschild im Supermarkt, jeder Versandhauskatalog usw. juristisch gesehen kein Angebot.

    @Lilian1507 sagte:

    Laut Deinen Auskünften kam also ein Vertrag zustande.

    Hier können Dir natürlich keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilt werden, allerdings denke ich, dass Du im Recht bist, da Deine Buchung ja bereits bestätigt wurde.

    Ja, der Vertrag kam zustande, aber wie Erika schon richtig geschrieben hat, kann er wegen Irrtums angefochten werden. Hierzu der Wortlaut von 119 I BGB:

    "Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde. "

  • stressmaennchen
    Dabei seit: 1209772800000
    Beiträge: 32
    geschrieben 1233865930000

    Hallo!

    Habe am 16.01.09 im Reisebüro eine Reise für 13 Tage allinclusiv (Türkei im Oktober )gebucht für 568 Euro pro Person bei einem Anbieter mit Tagesaktuellen Preisen( keine Tagesoption und keine Namensänderung möglich) Die Buchung wurde im Reisebüro getätigt. Ich habe vom Reisebüro meine Buchungsbestätigung bekommen und eine paar Tage später auch vom Reiseveranstalter die Buchungsbestätigung über die Pauschalreise zum og. Preis.

    Habe die Anzahlung dirket überwiesen. Heute am 05.02 bekommt mein Reisebüro ein Fax , daß der Veranstalter eine Preisanfechtung macht , der ausgewiesene Preis wäre ein edv fehler und die Reise würde normal 2744 Euro kosten für 2 Personen aus Kulanz könnte ich für 2154 Euro buchen. Spätestens bei der schriftlichen Bestätigung (per Post ) hätte es dem Reiseveranstalter doch auffallen müssen? Außerdem war es ja ein Tagespreis angebot. Was nun? Das Angebot zum höheren Preis möchte ich nicht annehmen und stornieren eigentlich auch nicht? Liebe Grüße

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1233866699000

    Schau mal in diese fachliche Information. Inwieweit Du da die richtigen

    Ergebnisse für Dich herauslesen kannst, ist eine andere Frage.

    Erklärungsirrtum kontra Berechnungsirrtum >hier klicken<

    Ohne gütliche Einigung wird das eine stressige Angelegenheit ;)

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • stressmaennchen
    Dabei seit: 1209772800000
    Beiträge: 32
    geschrieben 1233867564000

    Vielen Dank. Die Sachlage ist ja so ähnlich... ich denke nur da ich bei einem Veranstalter ***packaging gebucht habe und so wie ich es verstehe Tagesaktuelle Preise sind da kann er doch nicht 3 Wochen später schreiben das der Preis nicht stimmt. Auf der Bestätigung steht ja auch : Tagespreis . Ja es wird wohl ne stressige Angelegenheit aber bevor ich storniere werde ich wohl einen Anwalt aufsuchen. Es ist echt ärgerlich. Gruß

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!