Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1717158854672

    @Bulgarienfan1

    Allem voran muss so eine Anfechtung plausibel begründet sein. Ich habe schon einige Beispiele genannt.

    Nun unterstellen wir mal, du gibst irrtümlich das Reisedatum 7.6. an möchtest aber am 6.7. erst reisen. Bevor du deine verbindliche Buchungsanfrage stellst (= dein Angebot unterbreitest) wirst du x-mal aufgefordert, deine Angaben zu überprüfen.

    Das ist nun mal was ganz anderes als das Überspielen von 10 000den Reisedaten und womöglich einem Bug in der Software, durch den Bestandteile der Reise kostenmäßig nicht berücksichtigt werden.

    Daher: Plausibel hergeleitet kannst auch du dich auf einen Erklärungsirrtum berufen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Bulgarienfan1
    Dabei seit: 1717057937322
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    Verwarnt
    geschrieben 1717159677003

    Siehst du, dass ist eine vernünftige Antwort so wie ich es mag Danke @vonschmeling,

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1717162134477

    Das freut uns aber, das Du die Antwort magst:smirk: Nun geht es hier aber ausschließlich um die Anfechtung wegen Irrtums durch den Veranstalter.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1717178799372

    Richtig, und die Anfechtung durch den Verbraucher wurde hier schon einmal thematisiert.

    Dennoch wollte ich auf die Frage eingehen und damit der landläufigen Einschätzung entgegentreten, die Veranstalter nähmen sich alles Recht und der Verbraucher stünde auf verlorenem Posten. Ein User formulierte das in etwa so "Langsam scheint mir, die Veranstalter können machen was sie wollen und ich habe das Nachsehen".

    Solche Vorbehalte sind wirklich omnipräsent im Forum, ständig fühlen sich Reisegäste übervorteilt oder gar betrogen, obwohl sie einfach nur nicht genau die Vertragsbedingungen eingesehen haben. Das dürfte ein off topic "light" rechtfertigen?!

    Grundsätzlich gilt das BGB ja für alle, und die §§119 sind keine exklusiven Bestimmungen zu Gunsten der "Reisemafia".

    Wichtig zu wissen ist für den Betroffenen:

    • Der Anfechtende muss die Gründe / die Art des Irrtums plausibilisieren
    • Hat er sich z.B. verrechnet / den Preis falsch ermittelt und veröffentlicht ist keine Grundlage für eine Anfechtung geben, da der Fehler zum Zeitpunkt der Willensbildung und nicht zum Zeitpunkt der Willensäußerung entstand
    • Deshalb ja mein Rat hierzu genau nachzufragen

    Ich weiß, es ist immer eine derbe Enttäuschung, wenn man eine error fare für ein super Schnäppchen hält und schließlich in die Röhre guckt. Aufklärung darüber ist deshalb wichtig, gut informiert kann man sich mental vorbereiten auf die Risiken.

    Last not least mal ein Beispiel von (Erklärungs) Irrtum, wie er quasi jedem passieren kann:

    Man bietet irgendwo online einen Artikel an, vertippt sich bei der Preiseingabe und weil die 0 klemmte stehen da dann 13 anstelle der gewünschten 130€. Wie blöd wäre es in dieser Konstellation, wenn der Käufer auf den Abschluss des Vertrages zum ausgelobten Preis bestehen könnte?

    Nichts anderes ist eine error fare für Reisen! :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Raudi-tt
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    geschrieben 1718524514099

    Vor 4 Tagen gab es für ein Hotel in Washington ein unglaublich günstigen Preis bzw. Tarif "Discover DC" (inkl. Frühstück und Metro Karten direkt auf der Hotelhomepage) für eine Hotelübernachtung welcher nach ein paar Std wieder verschwunden war. Nicht nur der Preis war sehr gut sondern für jede Zimmerkategorie hatte dieser Tarif gegolten. Nach der Buchung (mit bester Zimmerkategorie) habe ich nach Eingabe der Kreditkartendaten eine Reservierungsbestätigung erhalten die auch noch aktiv ist.

    Soll ich vorab nochmal mit dem Hotel "sprechen" oder hoffen das vor Ort alles gut geht. Theoretisch könnten sie mir dann im August auch mitteilen das sie "ausgebucht" sind. Eine Nachricht vom Hotel zu diesem Thema ist nicht gekommen. Wie sieht es rechtlich aus?

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1718524598416

    Vielleicht nennst Du mal den Preis und das Hotel:smirk:

  • Raudi-tt
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    Beiträge: 96
    geschrieben 1718525851539 , zuletzt editiert von Raudi-tt

    68 Euro pro Nacht; The Churchill Hotel

    Update: hat sich erledigt. Fall gelöst.

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