Richtig, und die Anfechtung durch den Verbraucher wurde hier schon einmal thematisiert.
Dennoch wollte ich auf die Frage eingehen und damit der landläufigen Einschätzung entgegentreten, die Veranstalter nähmen sich alles Recht und der Verbraucher stünde auf verlorenem Posten. Ein User formulierte das in etwa so "Langsam scheint mir, die Veranstalter können machen was sie wollen und ich habe das Nachsehen".
Solche Vorbehalte sind wirklich omnipräsent im Forum, ständig fühlen sich Reisegäste übervorteilt oder gar betrogen, obwohl sie einfach nur nicht genau die Vertragsbedingungen eingesehen haben. Das dürfte ein off topic "light" rechtfertigen?!
Grundsätzlich gilt das BGB ja für alle, und die §§119 sind keine exklusiven Bestimmungen zu Gunsten der "Reisemafia".
Wichtig zu wissen ist für den Betroffenen:
- Der Anfechtende muss die Gründe / die Art des Irrtums plausibilisieren
- Hat er sich z.B. verrechnet / den Preis falsch ermittelt und veröffentlicht ist keine Grundlage für eine Anfechtung geben, da der Fehler zum Zeitpunkt der Willensbildung und nicht zum Zeitpunkt der Willensäußerung entstand
- Deshalb ja mein Rat hierzu genau nachzufragen
Ich weiß, es ist immer eine derbe Enttäuschung, wenn man eine error fare für ein super Schnäppchen hält und schließlich in die Röhre guckt. Aufklärung darüber ist deshalb wichtig, gut informiert kann man sich mental vorbereiten auf die Risiken.
Last not least mal ein Beispiel von (Erklärungs) Irrtum, wie er quasi jedem passieren kann:
Man bietet irgendwo online einen Artikel an, vertippt sich bei der Preiseingabe und weil die 0 klemmte stehen da dann 13 anstelle der gewünschten 130€. Wie blöd wäre es in dieser Konstellation, wenn der Käufer auf den Abschluss des Vertrages zum ausgelobten Preis bestehen könnte?
Nichts anderes ist eine error fare für Reisen!