Ich hätte es machen können. Aber es geht hier um Reiserecht. Und um der ganzen Sache noch mehr Präsenz zu geben, habe ich ein neues Thema eröffnet.
Übrigens hier ein Link zum Thema:
Ich hätte es machen können. Aber es geht hier um Reiserecht. Und um der ganzen Sache noch mehr Präsenz zu geben, habe ich ein neues Thema eröffnet.
Übrigens hier ein Link zum Thema:
@CaptainJarek sagte:
Und was soll das Ganze hier überhaupt
weil sich hier auch schon etliche Betroffene gemeldet haben.
Keine Angst, wir wissen schon was wir tun, wir sind ausreichend informiert.
Hörnchen möchte nur helfen !!
Gruss Reni
Ha ha, wie geil ist denn der Name des Rechtsanwaltes! Da ist der Name ja Programm.
Hab´s mal gerade überflogen ... ist der Mann frisch von der Uni oder was? Wie kann man denn in einem solchen Schreiben das zustandekommen des Vertrages durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen erläutern und dann das Ganze mit einem Lehrbuchtext belegen wollen.
Übrigens ganz unabhängig davon: Auch ich würde bei einer Irrtumsanfechtung nach 22 Tagen ( stand doch hier irgendwo im Forum, oder? ) eher dem Urlauber Recht geben und die Anfechtung für unwirksam erklären. Aber im Gesetz steht ja, dass die Anfechtung unverzüglich nach Kenntnis zu erfolgen hat.
Und somit haben die Gerichte dort einen entsprechenden Spielraum. Recht haben und Recht bekommen sind halt zwei Paar Schuhe.
Viele Grüße.
Wenn Du so schlau bist wie Du tust,warum hast Du Dich nicht mal früher zum Thema geäussert??
An anderen rummeckern kann jeder....
LG babs
Ich sehe bei genauem Lesen, dass es kein normales Lehrbuch, sondern der BGB-Kommentar von Dr. Tonner vom OLG München ist. Na immerhin
Und ja, ich bin so schlau!
Übrigens, habe ich Dir was getan? Nicht das ich wüßte. Habe ich an jemandem "rumgemeckert". Wohl auch nicht.
Ich denke wenn Du alles so gut weisst hättest Du ja schon mal früher etwas Hilfestellung geben können !
Hinterher den " Schlaumichel" machen finde ich etwas daneben .
Mach Du doch mal ne konkrete Ansage wie es rechtlich zu sehen ist und wie die Chancen der Betroffenen sind ! Das wäre mal konstruktiv !
LG babs
Hallo,
ein zweiter Thread zum selben Thema macht die Sache nicht gerade übersichtlicher -> "Anfechtung Buchungsbestaetigung wegen Irrtums durch Veranstalter"
Und zu
@HörnchenPW sagte:
Das Schreiben wurde bekanntlich von einer xxxxxi.A. unterschrieben. Diese ist dafür nicht bevollmächtigt.
...
Das die gute Frau nicht berechtigt ist, ist der Kanzlei bekannt.
Woher nehmt ihr bzw. die Kanzlei die Kenntnis? Nur weil die Vollmacht nicht beiliegt, heisst das nicht, dass die gute Dame nicht vertretungsberechtigt ist.
In der Sache ist allerdings insbesondere der Zeitfaktor bis zur Anfechtung so lang, dass die Anfechtung an sich mE keinen Bestand haben dürfte. Aber da entscheidet jeder Richter von Einzelfall zu Einzelfall anders.
Gruß,
soedergren
Wenn man denn klagt, mit welchem Bearbeitungszeitraum muß man rechnen?
Sollte die Klage bis Urlaubsbeginn nicht rechtsverbindlich geklärt sein, ist man in jedem fall zweiter Sieger, sitzt zuhause und ärgert sich. Ich würde im betreffenden Fall von meinem kostenlosen Stornorecht Gebrauch machen und mir was anderes suchen/buchen. Vielleicht bezeichnet es der eine oder andere als "einknicken" vor der großen Rechtsabteilung des Veranstalters, aber damit kann ich leben. Wenn ich mir einen Urlaub gerichtlich erstreiten müßte, hätte ich schon gar keine Lust mehr denselbigen anzutreten.
Muss man sich jetzt eigentlich schon dafür entschuldigen, wenn man mal ein paar Tage unterwegs war und nicht im Forum gepostet hat? Ich hoffe nicht.
@Barbara06 sagte:
Mach Du doch mal ne konkrete Ansage wie es rechtlich zu sehen ist und wie die Chancen der Betroffenen sind ! Das wäre mal konstruktiv !
@CaptainJarek sagte:
Auch ich würde bei einer Irrtumsanfechtung nach 22 Tagen ( stand doch hier irgendwo im Forum, oder? ) eher dem Urlauber Recht geben und die Anfechtung für unwirksam erklären. Aber im Gesetz steht ja, dass die Anfechtung unverzüglich nach Kenntnis zu erfolgen hat.
Und somit haben die Gerichte dort einen entsprechenden Spielraum. Recht haben und Recht bekommen sind halt zwei Paar Schuhe.
Viele Grüße.
14:00 Uhr Erster Beitrag von @HörnchenPW
14:07 Uhr Rückfrage von @CaptainJarek
14:15 Uhr weitere Rückfrage von @CaptainJarek
14:28 Uhr weitere, jetzt erste konkrete Info von @HörnchenPW
14:36 Uhr Antwort von @CaptainJarek = ALSO NACH 8 MINUTEN
14.45 Uhr weitere Antwort von CaptainJarek !
Und du greifst @CaptainJarek hier an, weil er aus deiner Sicht nicht zeitnah reagiert hat.
Manchmal fehlen einem einfach die Worte. Der Inhalt deines Beitrages (Vorwurf an @CaptainJarek) und der Umgangston ist einfach "unverschämt x 3".
ohne gruß
Hans
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!