Also mal ganz im ernst: Ich kann Hörnchen sehr gut verstehen und sicher ist es ihr gutes Recht, sich zu wehren. Dass sie dabei Mitstreiter sucht ist ebenfalls nachvollziehbar und dass ihre Tipps gut gemeint sind, will ich auch nicht abstreiten. Allerdings habe ich mal den Eindruck, dass sie ganz dringend kompetenten Beistand suchen sollte, denn ihr juristischer Sachverstand wird es mit den spezialisierten Anwälten der Veranstalterseite nicht aufnehmen können. So ist z.B. bereits das Eingansposting juristisch gesehen Unsinn. Da wird das Anfechtungsschreiben des RV nach 174BGB zurückgewiesen und zur Begründung dargelegt, die unterzeichnende Angestellte sei nicht bevollmächtigt. Wie soll denn eine Vollmacht vorgelegt werden, wenn es keine Bevollmächtigung gibt. Außerdem ist dieser Formmangel problemlos heilbar und die eigentliche causa wird dadurch nicht aus der Welt geschafft.
Anmerkung: Zu prüfen wäre, ob 180BGB Anwendung findet, aber auch dieser Mangel kann jederzeit geheilt werden.
Was mir auffällt ist die Tatsache, dass es anscheinend mehrere strittige Fälle gibt und die Begründung "Irrtum" deshalb schon einen eigenartigen beigeschmack hat.
Die Formulierungen von Gabriela (hier und im anderen "Irrtumsthread") finde ich, obwohl ich ganz sicher kein Freund von RV und RB bin, etwas hart. Wie schon mal geschrieben, spielen hier Leute mit Instrumenten die sie nicht beherrschen, alles im Zeichen von "Geiz ist geil" und immer auf der Jagd nach dem ultimativen schnäppchen. Und die neueste Variante in diesem Spiel, nämlich die "tagesaktuellen Preise" werden sicher noch zu viel bösem Blut führen. Ich kann mir sehr gut vorstellen, wie sich die "Superspekulanten" an den poollandschaften groß aufspielen, wie es ihnen wieder gelungen ist, genau in der richtigen Sekunde auf den button "Jetzt buchen" zu drücken und sie damit den niedrigsten Preis der je für dieses Hotel angeboten wurde, erwischt zu haben.
Aber ich mal gespannt, ob sich in der Sache FTI und Irrtum noch mehr Betroffene melden. Vielleicht wäre auch mal die Meinung eines Verbraucherschützers einzuholen, sollte System hinter der Angelegenheit stecken.