Ltur ist keine Fluggesellschaft sondern ein Reiseveranstalter. Wenn du dort einen Flug oder eine Pauschalreise buchst, ist das Gewicht des Gepäcks von der jeweiligen Fluglinie abhängig und nicht grundsätzlich auf 15kg beschränkt.
Angebliches Übergepäck bei Hinflug
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geschrieben 1215817294000
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geschrieben 1215819263000
Ltur ist sicherlich nur Reiseveranstalter und meist sogar nur Reisevermittler. Jetzt steht in den AGBs von Ltur aber "Freigepäckgrenze 15kg + 5kg Handgepäck".
Dank unserer Profis hier im Forum schaue ich ja jetzt in die AGB der Veranstalter.
Jetzt komme ich nun mit einem Reisevertrag oder Reisevermittlung von ltur an den Schalter einer Airline, nennen wir sie xxxxx.
Was gilt nun für die Freigepäckgrenze, die AGB von ltur , die eines anderen Veranstalters oder die von der Airline?
Ich bin da überfragt. Wenn ich die Dienste von ltur in Anspruch nehmen würde, würde ich natürlich nachfragen.
Aber vielleicht weiß ein RB Profi Rat?
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geschrieben 1215833522000
Wenn der Veranstalter dir 20 Kilo Freigepaeck "verkauft", die Airline aber nur 15 akzeptiert, wirst du den Aufpreis fuer max. 5 Kilo Uebergepaeck wohl beim Veranstalter geltend machen koennen. Duerfte in der Praxis aber kaum passieren.
Die Fluggesellschaft ist natuerlich nicht an die AGB des Veranstalters gebunden, der Veranstalter an seine eigenen aber natuerlich sehr wohl.
Gruss
Caveman
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geschrieben 1215846890000
Hallo,
verschiedene Tarife (Q, H, K usw.) für ein und denselben Flieger hat es schon immer gegeben.
Es hat mit dem Buchungszeitraum zu tun und mit der Gültigkeitsdauer deines Tickets.
Gruß Reisemarie
Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum. Erfüllung Traum 1: Oceania Marina 21 Tage, Erfüllung Traum 2: H.A.L. Noordam 27 Tage -
geschrieben 1215848703000
@AntoniaW sagte:
Die Zeiten der Personenwaagen am CheckInn werden schon noch kommen. Schon jetzt gibt es ja verschiedene Tarife für ein und denselben Flieger, warum nicht neben der Flexibilität auch das Gewicht des Passagiers mit in die Kalkulation einfliessen lassen?
Ob ich dann mit meinen leichten 50kg noch ein paar Euro rausbekomme oder mehr Gepäck mit nehmen darf?
Wie ist es dann wenn ich mit meiner Frau verreise? Sie spielt in deiner Liga, ich jedoch eher in der Eisbärklasse.
Gilt dann das statistische Mittel?
Lassen wir uns mal überraschen..........
MfG Rainer
Non Je ne regrette rien (Edith Piaf) -
geschrieben 1215864017000
Muss ich jetzt schlauer sein?
Was gilt nun , ltur oder Airline? 15kg oder 20 kg?
Überflüssiges Zitat entfernt!
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geschrieben 1215865487000
Guck in deiner Bestätigung, was dort steht, bzw. in den Reiseunterlagen.
Verscheidene VAs arbeiten inzwischen ja auch mit gemanwings, da steht ein expliziter Hinweis, dass Verpflegungsleistungen an Bord kostenplichtig sind in der Buchungsbestätigung. Dennoch muss das Gepäck ja nicht bezahlt werden, wie es wäre, wenn man direkt buchen würde.
Abweichende Gepäckbestimmungen sind vermerkt, sonst schick die Quittung für die Zahlung an den Veranstalter, wenn in den Unterlagen 20 kg stehen und bitte um Regulierung.
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geschrieben 1215955585000
Ich habe aber keine Reiseunterlagen.
Wie schon gesagt, ich möchte das gerne im Vorhinein wissen.
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geschrieben 1215973364000
Habe ich bzgl. der Tarife etwas anderes behauptet? Von A bis Z kann ich auch buchstabieren.
Ich wollte sagen, dass es eine komplexe Tarifsstruktur gibt, die schon heute und nicht erst seit gestern den Sitzplatz (RAUM) und (Um-)Buchungsmöglichkeiten (ZEIT) berücksichtigt. Warum sollte es demnächst nicht auch eine dritte Dimension (GEWICHT) geben, die den Flugpreis bestimmt?
DerCavemann hat es doch schon sehr treffend formuliert. Die Airline wird sich nicht an die "Verkaufsversprechen" oder AGB irgendeines Vermittlers oder Reiseveranstalters halten. Wenn sie meint 15 kg sind für eine Reise genug, dann kostet eben jedes Gramm darüber.
Diesen Mehrpreis kannst Du Dir dann beim Vermittler/Veranstalter wieder zurückholen, so diese tatsächlich verbindliche Angaben zum erlaubten/kostenfreien Gepäck gewagt haben.
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geschrieben 1215973993000
Ich habe jetzt selbst bei ltur nachgefragt.
Die Freigepäckgrenze sei von Airline zu Airline verschieden und würde aber genau in den Reiseunterlagen angegeben.
Der in der AGB angegebene Wert sei "nur ein Richtwert"
Man lernt nie aus.