• safira56
    Dabei seit: 1133654400000
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    geschrieben 1291739688000

    Hallo

    Wir haben eine Reise vom 22.Dez.nach Antalya gebucht.Abflug Zürich .Heute kommen die Tickets,Ankunft in Basel!Es gebe am 31 Dezember keine Flüge nach Zürich.Bei der Buchung wurde uns das aber bestätigt.Dazu kommt das der normale Abflug um 11Uhr währe,dieser neue jetzt um 6Uhr morgens!Pro Person würden wir 20Euro zurückerstattet bekommen.Aber der Zug von Basel nach Zürich kostet ja schon mehr.Wir wohnen nur 15 Minuten von Zürich weg.

    Lg Sonya

  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
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    geschrieben 1291740402000

    Diesen Beitrag hast Du aber auch schon im Reiseveranstalter - Forum gestellt. ;)

    Bei einer Pauschalbuchung sind Flughafen, Fluggesellschaft und Flugzeiten unverbindlich.

    Auszug AGB Schauinsland:

    9. Flugreisen

    a) Es gelten im Allgemeinen die mit den Reisepapieren ausgegebenen Flugpläne. Änderungen der Flugzeiten oder der Streckenführung, auch kurzfristig, sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Gleiches gilt für den Austausch des vorgesehenen Fluggerätes und den Einsatz eines weiteren Luftfrachtführers. Der Veranstalter wird den Kunden unmittelbar nach Kenntnis von solchen Umständen gemäß Ziff. 10 informieren. Am Zielort geschieht dies durch Aushang an den Informationstafeln oder Abdruck in den Informationsmappen, die sich in der jeweiligen Ferienanlage befinden oder durch die Reiseleiter direkt. Unabhängig davon obliegt es dem Kunden, sich wegen der Rückflug- bzw. Transferzeiten 24 Stunden vor dem vorgesehenen Abflugtermin über die örtliche Vertretung telefonisch oder mit Hilfe der Infotafeln oder -mappen zu informieren.

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1291746811000

    Änderung der Streckenführung bedeutet, das vor dem Zielflughafen auch ein weiterer Flughafen angeflogen werden kann. Der RV bleibt aber verpflichtet, den Reisevertrag einzuhalten, und den Urlauber -wie gebucht- von A nach B zu befördern. Wird der ursprüngliche Zielflughafen nicht angeflogen obliegt dem RV die Organisation einer Ersatzbeförderung. Eine angebotene Geldpauschale mit dem unausgesprochenen Gedanken: jetzt sieh mal zu wie du damit nach Hause kommst ist rechtlich nicht in Ordnung.

    Gruss Gabriela

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    geschrieben 1291747023000

    Ich bin da überfragt, aber wird das in der Schweiz ebenso gehandhabt wie in Deutschland? ;)

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1291747905000

    Ich kann mir nicht vorstellen, das in der Schweiz die Grundelemente eines Vertrages, nämlich Leistungsbeschreibung und Preis dafür, anders sein sollten als bei uns. Auch in der Schweiz müssten gegfl. die Konsequenzen für einen solchen Fall in den AGB eindeutig fixiert sein.

    Gruss Gabriela

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1291749975000

    Ich kenne zwar auch das Schweizer Recht nicht aber ich gehe, genau so wie Gabriela, davon aus dass auch dort vertraglich vereinbarte Leistungen zu erbringen sind.

     

    Und vereinbart war nun mal der Transport von Zuerich nach Antalya und wieder zurueck nach Zuerich.

     

    In Deutschland gibt es, wenn ich mich nicht irre, neben den tatsaechlich entstandenen Kosten sogar noch 5% Reisepreisminderung als Entschaedigung.

     

    Die Angebotenen 20.- Euro wuerde ich deshalb nicht akzeptieren.

  • safira56
    Dabei seit: 1133654400000
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    geschrieben 1291750284000

    @danke Gabriela_maier

     

    Besten dank für deine Infos.Wir haben über einen Deutschen Reiseveranstalter gebucht.Wir gehen davon aus das die AGB's somit auch für Reisen ab der Schweiz gültig  sind.Es geht mehr darum,dass keine Info erfolgt ist bereffend der Flugplanänderung,sondern einfach die Tickets zugestellt wurden.Die bisher gemachten Angebote reichen nicht mal als Ersatz für den Transport von Basel nach Zürich.

    Lg Sonya

  • mawota
    Dabei seit: 1140048000000
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    geschrieben 1291783361000

    Hallo

     

    Die AGB's des deutschen RV sind so nicht anwendbar, da du in der Schweiz wohnst. Lies die Bestimmungen durch und erfahre, dass du eigentlich keine Rechte hast bzw diese vor einer deutschen Stelle anbringen müsstest. Von Zürich nach Basel zu reisen und dies erst noch mitten in der Nacht, das ist wohl der Preis für speziell günstige Angebote.

    Dass der Flughafen einfach so geändert wird eine Spezialität der deutschen RV. Bei den Schweizer Veranstaltern kommt eine Verschiebung Zürich nach Basel nicht vor - auf jedenfall nicht ohne eine Info und einer massiven Reduktion.

     

    Deutsche RV (Airtours) hab ich auch schon gebucht, aber nur für Hotelaufenthalte, wo dann auch alles prima geklappt hat. Aber Airtours ist wohl auch etwas spezielles.

     

    Gruss Markus

     

    Im Leben wie auf Reisen: Qualtität ist wichtiger denn billig
  • safira56
    Dabei seit: 1133654400000
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    geschrieben 1291790820000

    Guten morgen Markus

    Nein das ist ein Angebot für einen ganz normalen Preis vom Schauinsland.Flieger ist SunExpress.Bekomme heute noch Antwort vom Reisebür,ev fliegen wir nach 7,statt 9 Tage nach Hause,dann können wir in Zürich landen,mal abwarten.

    Schönen Tag

    Lg Sonya

    ps .Ist uns  aber auch bei superfrühbucher Preisen noch nie passiert!

  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1291793218000

    Hi,

    die AGB sind natürlich auch in der Schweiz Bestandteil des Reisevertrags. Interessant ist allenfalls, nach welchem nationalem Recht ihre Rechtmäßigkeit bei Zweifeln zu überprüfen ist.

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