• mawota
    Dabei seit: 1140048000000
    Beiträge: 1324
    geschrieben 1291804935000

    @chepri

     

    hallo

     

    So ganz stimmt das nicht. Auch TUI hat im Deutschland Katalog eine Schweizer AGB Ausführung dabei, welche sich wesentlich von der deutschen Ausgabe unterscheidet.

    Gerichtsstand ist bei dieser Liste TUI Suisse, obwohl aus den deutschen Katalog gebucht. Bei Buchung in Konstanz ist die deutsche AGB gültig, welche aber einige Punkte für Schweizer aufgrund des Gerichtsstandes in Deutschland gar nicht klagbar sind.

     

    Gruss Makrus

    Im Leben wie auf Reisen: Qualtität ist wichtiger denn billig
  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1291808468000

    Na ist doch klar, wenn es einen Reisevertrag gibt, in welchem auf die Schweizer AGB verwiesen wird, sind die eben Bestandteil des Reisevertrags.

    Aber es war weder von der TUI, noch von der Existenz mehrerer AGB's die Rede. Und unter diesen Voraussetzungen gelten die AGBś, die man mit dem Reisevertrag bekommt, natürlich auch in der Schweiz, oder in Timbuktu.

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1291818644000

    Die Reise wurde bei Schauinsland gebucht. Es ist völlig normal, das deutsche Veranstalter auch Abflüge von ausländischen Flughäfen anbieten. Und dann gelten dafür auch die inländischen AGB des RV`s, sofern nichts anderweitig darin festgelegt wurde. Demzufolge muss ein Schweizer Staatsbürger im Streitfall den RV in Deutschland verklagen. Es ist juristisch nicht relevant, ob diese Reise in der Schweiz oder in Deutschland gebucht wurde.

    Für den hier zur Diskussion stehenden Abflug am 22.12. würde ich den RV mit Fristsetzung auffordern, den Reisevertrag zu erfüllen. Falls er das nicht kann, müsste vom Reisenden eine Alternative angekündigt werden Z.B. eine Taxifahrt von Zürich nach Basel. Was für den Reiwsenden zumutbar ist entscheidet nicht der RV, das entscheiden immer noch die Gerichte, die den Einzelfall beurteilen. Der Reisende muss nicht den unbequemsten Weg -weil der billigste- akzeptieren.

    Gruss Gabriela

  • mawota
    Dabei seit: 1140048000000
    Beiträge: 1324
    geschrieben 1291898252000

    Hallo Gabriela

    Relevant wo gebucht wurde ist es wohl wirklich nicht. Aber soll die Schweizerin wirklich sich in Deutschland einen Anwalt nehmen und die Firma verklagen. Das kann ja wohl nicht dein Ernst sein. Somit steht die Kundin doch einfach aussen vor. Wenn Schauinsland auf das Schreiben nicht reagiert hat man einfach Pech gehabt.

    Du kannst dir wahrscheinlich auch vorstellen, wieso wir hier eine Jahres-Versicherung für Annullationskosten, Extrarückreise und soweiter im Umfang von bis zu 25'000 Euro für nur 75 Euro im Jahr buchen können - weil hier weniger Geld für die Anwälte draufgeht... ;)

     

    Im übrigen hat Sunexpress am 22.12. einen Flug Zürich - Antalya um 18.50 Uhr und einen Rückflug am 31.12.2010 um 06.50 ab Antalyia nach Zürich.

    Eine Buchung beim Reiseveranstalter oder Reisebüro ihres vertrauens hätte da wohl Ärger vermieden.

     

    Gruss Markus - der sich manchmal auch über ärgerliche Kleinigkeiten aufregen kann, aber nicht immer gleich die Anwälte auf den Plan rufen muss.

    Im Leben wie auf Reisen: Qualtität ist wichtiger denn billig
  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1291899933000

    Gabriele hat ja nicht geschrieben, dass in diesem Fall die TE klagen soll, sondern lediglich dargestellt, dass es durchaus möglich ist, dass ein Schweizer Staatsbürger sein recht in Deutschland suchen muß. Dies wohl deshalb, weil es hieß, die deutschen AGB's würden in der Schweiz nicht anwendbar sein, was schlichtweg falsch ist.

    Im übrigen dürften zum jetzigen Zeitpunkt die Aussichten auf eine erfolgreiche Klage nicht besonders hoch sein.

    Was den Zusammmenhang zwischen Jahresversicherungen und Anwaltskosten angeht, muß ich gestehen, dass ich diesen nicht verstehe. Keine Versicherung dieser Welt wird irgendeine Leistung erbringen, wenn sie auch nur die geringste Möglichkeit ahnt, jemand anders könnte vorrangig verpflichtet sein.

  • mawota
    Dabei seit: 1140048000000
    Beiträge: 1324
    geschrieben 1291902119000

    Hallo Chepri

     

    Vielleicht sollte ich mit leerem Magen nix schreiben... Aber eigentlich wollte ich nur meine Verwunderung ausdruck geben, dass sehr viele Beiträge immer den Spruch "dann nehm ich mir einen Anwalt" beinhalten, auch wenn es um kleinere Kosten geht.

     

    Im letzten Jahr hatte ich ein Ehepaar aus Deutschland, welches mit mir auf eine tolle Reise kommen wollte. Ich empfahl dann so eine Jahresversicherung (inkl. Annullations- und Extrarückreiseschutz), welche bei uns - ohne Selbstbehalt - zwischen 80 und 120 Euro kostet und dabei Reisen von bis zu 15000 oder mehr Euro abdeckt. Als ich dann ein Angebot von einem der grössten Reiseversicherer (auch eine Schweizer Firma) bekam, stelle ich fest, dass dies für die Deutschen über 430 Euro kosten sollte. Ich hab dann dort angerufen und bekam die Antwort, dass dies schon richtig sein. In Deutschland hätten die Versicherer viel höhere Kosten für Anwälte und Gerichtsgebühren...

     

    Bei den AGB hast du schon recht, aber für einen kleineren Betrag oder eine Rückforderung aus Streitigkeiten haben wir in der Schweiz mit bei ausländischen RV mit gerichtsstand D einen schweren Stand.

     

    Gruss Markus

    Im Leben wie auf Reisen: Qualtität ist wichtiger denn billig
  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1291902945000

    @mawota sagte:

    ....Aber eigentlich wollte ich nur meine Verwunderung ausdruck geben, dass sehr viele Beiträge immer den Spruch "dann nehm ich mir einen Anwalt" beinhalten,...

    Da hast du vollkommen recht, die meisten schreiben ja sogar "da geh ich dann zu meinem Anwalt", so als ob es zum guten Ton gehöre, nicht nur "seinen" Pyschotherapeuten, sondern auch seinen Rechtsbeistand zu haben. Aber ich glaube, viel davon ist nur Dampf ablassen. Wobei ich mir schon vorstellen kann, dass hierzulande der Gang zu Gericht schneller erfolgt, als im Nachbarländle.

    LG

    chepri

  • mawota
    Dabei seit: 1140048000000
    Beiträge: 1324
    geschrieben 1291904992000

    @Chepri

     

    Wobei es zwei Formen der Verkleinerung gibt, welche wir nicht verwenden - das Ländle ist Lichtenstein - wir bleiben immer das Land und der Franken nie - gar nie zu einem Fränkli verkommt - :laughing:   da können wir dann heftig werden...haha

     

    Oha - dann hast du auch keinen eigenen Anwalt - schrecklich - wie können wir auch nur überleben in dieser harten, ungerechten Welt - wo doch sonst jeder einen hat oder einen kennt.

    Im Leben wie auf Reisen: Qualtität ist wichtiger denn billig
  • safira56
    Dabei seit: 1133654400000
    Beiträge: 198
    geschrieben 1291909234000

    @Markus

    Das ist eben genau der Flug 31 Dez -XQ 0120 Y den Sun-Express uns gestrichen hat...

     

    Wir fliegen jetzt 2 Tage vorher nach Hause ,dafür dürfen  wir noch zusätzlich für s  Umbuchen vom Hotel 50 Euro bezahlen.

    Hotel alleine für 9 Tage  haben wir 800Euro bezahlt  ,Titanic in Lara.jetzt für 7 Tage allso 2 Tage weniger alls gebucht 754Euro..komische Rechnung.

    Lg Sonya

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1291911086000

    Wer will denn überhaupt noch RV kritisieren ? Sie sind wie sie sind, sie handeln wie sie immer handeln, sie sind zäher als Leder, schweigen so lange wie es geht, negieren grundsätzlich fast alles, lassen höchstens mal einen Brosamen vom Tisch fallen und wollen das noch als "wohlmeinende Geste" verkaufen.

    Aus Sicht der RV: geht doch, oder ? Alles richtig gemacht !!

    Gruss Gabriela

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!