• aggie
    Dabei seit: 1187654400000
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    geschrieben 1189712758000

    Hi

    Rechschutzversicherung mit 300€ SB !?

    Axel

  • eslifant
    Dabei seit: 1189468800000
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    gesperrt
    geschrieben 1189713165000

    :disappointed: Nicht böse sein Axel, aber ich glaube das wird maximal +/- Null ausgehen. Wie gesagt, ich bin keine Juristin. Vielleicht fragst du mal mosaik, er ist ja rechtlich sehr firm. LG

  • aggie
    Dabei seit: 1187654400000
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    geschrieben 1189713972000

    Hi

    Die Frage ist ja wer zahlt die 300 SB wenn ich Recht bekomme bzw. wer muß die Anwaltskosten tragen ???

    Axel

  • eslifant
    Dabei seit: 1189468800000
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    gesperrt
    geschrieben 1189714102000

    In dem Falle natürlich der Antragsgegner, also der RV bzw. das Hotel, je nachdem gegen wen geklagt wird. Geht das daneben und der Richter sagt "unsinn" bleibst du auf den 300 sitzen.

  • aggie
    Dabei seit: 1187654400000
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    geschrieben 1189714356000

    Hi

    Ich werde morgen mal meinen Versicherungsmann anrufen und mich " aufklären lassen " .

    Was mir am allermeisten stinkt ist das die Mängel seiner Zeit zur Kenntniss genommen worden sind und nicht behoben worden . Ich war immerhin noch 9 Tage da .

    Ein Paar im Hotel " mußte 2 Tage " länger bleiben , jeder andere hätte sich darüber in einem anderen Hotel gefreut , hier wurde mit dem " Finger" auf die gezeigt !!!

    Naja bis dann

    Axel

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1189716120000

    Also handfeste Mängel hast Du praktisch keine vorgebracht......

    Die Klima-Anlage war laut....das sind die immer...

    Es war nicht sauber? Was ist sauber?

    Ob im Keller Wasser steht ist eigentlich irrelevant, es sei denn du wohnst dort......

    Was bei anderen im Keller war ist völlig absolut uninteressant....

    Ob die Gläser mit alten Bettlaken geputzt werden, interessiert keine Socke und ist definitiv kein Mangel.

    Das die Kinderanimation nur zeitlich begrenzt ist, ist auch ganz klar und kein Mangel...durch Deine Übertreibung von 5 Minuten wirst Du unglaubwürdig....es wurden ja auch keine bestimmten Minuten versprochen...

    Und so geht es weiter und weiter wenig bis keine Substanz.....

    Bitte bedenken, Unannehmlichkeiten berechtigen nicht zur Preis-Minderung sondern nur handfeste Mängel und die kann ich bei Deiner Beschreibung eher nicht erkennen....bzw. nur in ganz geringem Maße......da werden eher enttäuschte Wünsche beschrieben......

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1189756781000

    @aggie sagte:

    Hi

    Die Frage ist ja wer zahlt die 300 SB wenn ich Recht bekomme bzw. wer muß die Anwaltskosten tragen ???

    Axel

    @axel

    deine sb bezahlst du immer, egal wie es ausgeht. denn diesen vertragsbestandteil hast du mit deiner versicherung ausgemacht.

    dafür bezahlst du für deine vers. ja auch weniger als jemand, der keine sb hat.

    am besten ist, du gesht folgendermaßen vor:

    suche dir einen guten rechtsanwalt für reiserecht, nimm die versicherungsscheinnummer deiner rechtsschutz mit und schildere dem anwalt deinen fall. dieser macht eine anfrage an deine vers. und bittet um deckung. und die sagt entweder ja oder nein. je nachdem, wie sie die aussichten auf erfolg sehen.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1189757437000

    Axel, der von Lexilexi empfohlene Weg ist prinzipiell der richtige.

    Wichtig ist, daß Du den richtigen Anwalt aussuchst.

    Laß Dir also keinesfalls von der Versicherung vorab irgendeinen Anwalt "reinschwenken", der dann womöglich von Reiserecht keine Ahnung hat. Die empfehlen nämlich gerne Anwälte, an die sie möglichst wenig bezahlen müssen.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • cippo
    Dabei seit: 1126483200000
    Beiträge: 1999
    geschrieben 1189757801000

    @Lexilexi sagte:

    @axel

    deine sb bezahlst du immer, egal wie es ausgeht. denn diesen vertragsbestandteil hast du mit deiner versicherung ausgemacht.

    dafür bezahlst du für deine vers. ja auch weniger als jemand, der keine sb hat.

    am besten ist, du gesht folgendermaßen vor:

    suche dir einen guten rechtsanwalt für reiserecht, nimm die versicherungsscheinnummer deiner rechtsschutz mit und schildere dem anwalt deinen fall. dieser macht eine anfrage an deine vers. und bittet um deckung. und die sagt entweder ja oder nein. je nachdem, wie sie die aussichten auf erfolg sehen.

    Hi,

    natürlich zahle ich bei einem gewonnenen Prozess keine SB, da meine sämtlichen Anwalts- und Gerichtskosten vom unterlegenen Gegner übernommen werden, und die RS-Versicherung gar nichts zahlen muss.

    Anders sieht es bei einem Vergleich oder außergerichtlicher Einigung aus.

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1189759123000

    Empfehle vor Konsultierung eines Anwalts den Thread von Mosaik

    zu beachten Anwaltskosten werden nicht in allen Fällen ...

    Ansonsten sind die Anwaltsgebühren vor nicht allzu langer Zeit deutlich

    heraufgesetzt worden und es empfiehlt sich, für das Erstgespräch ein

    fixes Beratungshonorar vorab zu vereinbaren.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
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