@salvamor41 sagte:
Axel, der von Lexilexi empfohlene Weg ist prinzipiell der richtige.
Wichtig ist, daß Du den richtigen Anwalt aussuchst.
Laß Dir also keinesfalls von der Versicherung vorab irgendeinen Anwalt "reinschwenken", der dann womöglich von Reiserecht keine Ahnung hat. Die empfehlen nämlich gerne Anwälte, an die sie möglichst wenig bezahlen müssen.
soweit ich weiß rechnen anwälte üblicherweise nach brago ab. die gebühren sind also gesetzlich festgelegt und ich kann mir nicht vorstellen, daß versicherungen da eine ausnahmeregelung bei irgendwelchen anwälten haben.
ich glaube schon daß im geschilderten fall gute chancen bestehen, eine entschädigung zu bekommen
auch das hotel muß zb nachweisen, daß es einen zimmerwechsel vorgeschlagen hat und dies abgelehnt wurde. ebenso bin ich sicher, daß mangelhafte reinigung ein erheblicher mangel ist. die glas laken geschichte kann man ggf durch zeugen belegen
lg
daggi