Hab ich Dylan, du etwa nicht ?
Und wenn Du mit einer angeblichen Bronchitis in der Kneipe vom Chef gesehen wirst könnte es unter Umständen Ärger geben.
Hab ich Dylan, du etwa nicht ?
Und wenn Du mit einer angeblichen Bronchitis in der Kneipe vom Chef gesehen wirst könnte es unter Umständen Ärger geben.
Was hab ich denn geschrieben? @Dylan sagte:
Wer mit einer Erkältung in der Kneipe sitzt, schadet der Genesung und setzt seine Genesung leichtfertig aufs Spiel.
[quote=Dylan]Aber wer sich den Finger mit einer Flex ruiniert hat, setzt seine Genesung nicht leichtfertig aufs Spiel und darf in den Urlaub fahren.[/size]
[/quote]
Wenn mir was an dem Arbeitsplatz liegt würde ich es aber mit dem Chef und dem Arzt besprechen.
[quote=wiener-michl][quote=Dylan]Aber wer sich den Finger mit einer Flex ruiniert hat, setzt seine Genesung nicht leichtfertig aufs Spiel und darf in den Urlaub fahren.[/size]
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Wenn mir was an dem Arbeitsplatz liegt würde ich es aber mit dem Chef und dem Arzt besprechen.[/quote]
Was habe ich geschrieben? @Dylan sagte:
...Ratsam ist es, den Urlaub mit einem Arzt abzusprechen und sich die Genehmigung der Krankenkasse einzuholen....Um Ärger mit dem Arbeitgeber zu vermeiden, sollte der Arbeitgeber informiert werden...
Wie Dylan schrieb: abklären mit Arzt, Krankenversicherung u. Arbeitgeber.
LG
Hier das Zitat aus Stern:
Frage:
Ich habe schon vor Ewigkeiten meinen Sommerurlaub gebucht, nun ist mir im "Endspurt" eine Erkrankung des Handgelenks dazwischen gekommen. Deshalb wurde ich von der Ärztin für zwei Wochen krank geschrieben - allerdings überschneidet sich das mit meiner Urlaubsbuchung. Darf ich trotzdem fahren?
Antwort:
Je nach Situation und Erkrankung ist im Krankenstand auch eine Reise durchaus möglich. Wer das vorhat, sollte sich den Trip vorher aber unbedingt genehmigen lassen. Denn auch hier gilt: Was der erfolgreichen Genesung nicht im Weg steht, ist erlaubt.
Wer sich also lieber von seiner Mama gesundpflegen lassen will, darf heimfahren. Bei einer Bronchitis ist auch ein Erholungswochenende an der See durchaus möglich. Einzige Bedingung: nicht ohne Erlaubnis. Dabei muss immer der zustimmen, der während der Erkrankung den Lohn weiter zahlt. Sind noch keine sechs Wochen seit der Krankschreibung vergangen, ist der Chef dafür zuständig. Später muss dann bei der Krankenkasse nachgefragt werden.
Es ist außerdem ratsam, geplante Unternehmungen auch von Arzt schriftlich genehmigen zu lassen. Wer ohne Erlaubnis des Chefs verreist, riskiert laut Weigelt die Einstellung der Lohnfortzahlung respektive seines Krankengeldes durch die Kasse.
Anmerkung meinerseits:
Bei einem ungenehmigten Urlaub während der Krankheit kann auch eine Abmahnung oder u. U. auch eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber die Folge sein.
Am besten ist man holt sich zuerst das OK vom Arzt und das OK vom Chef oder der Krankenkassen. In den meisten Fällen stimmt der Chef oder die Krankenkassen ohne Diskussion zu, da es der Arzt am besten beurteilen kann ob es förderlich ist oder nicht.
Ich denke eindeutiger kann man die Frage nicht beantworten.
lg
holzwurm
gute morgen und danke für eure vielen antworten ...
aber eine frage hab ich noch ...
mein freund hat ja nichts mit der krankenkasse zu tun den es war ja ein arbeitsunfall da tritt sofort die berufsgenossenschaft in kraft müssen wir nun arzt, chef, krankenkasse und bei der berufsgenosenschaft eine genehmigung für unseren urlaub einholen....
oder brauchen wir entweder die krankenkasse oder die berufsgenosenschaft....zu fragen ...
wies da jemand mehr ...
@luna1230_3 sagte:
gute morgen und danke für eure vielen antworten ...
aber eine frage hab ich noch ...
mein freund hat ja nichts mit der krankenkasse zu tun den es war ja ein arbeitsunfall da tritt sofort die berufsgenossenschaft in kraft müssen wir nun arzt, chef, krankenkasse und bei der berufsgenosenschaft eine genehmigung für unseren urlaub einholen....
oder brauchen wir entweder die krankenkasse oder die berufsgenosenschaft....zu fragen ...
wies da jemand mehr ...
Ich denke mal, wie schon geschrieben, die Krankenkasse hat nix mit der Sache zu tun. Ansprechpartner sind Arzt, Berufsgenossenschaft und Chef.
ok danke cippo ...
@ Luna
Zur Berufsgenossenschaft. (die sind auch etwas kulanter)
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!