@Bienekind sagte:
Wollen wir die Geschichte mit dem...Chef mal weiterspinnen: Der Chef sagt, nee, so nicht, und kündigt deinem Freund. Da könnte eventuell die Agentur für Arbeit - auch Arbeitsamt genannt - eine selbstverschuldete Arbeitslosigkeit draus machen. Dann hätte dein Freund zwar ganz viel "Urlaub", aber kein Geld mehr, um einen solchen zu bezahlen. Also gut überlegen, ob ihr ohne ok von der BG / vom Chef fliegen wollt.
LG, Marianne
hallo also diese spinnerei kann man vergessen ....
den ohne genehmigung würden wir nie in urlaub fliegen so weit ich informiert bin ist das so wenn der chef den urlaub ja schon im januar erlaubt hat hat er nicht mehr viel mitsprache recht den das entscheindet nur der arzt und die bg ....den das gehalt kommt ja auch von der bg behaupten zumindest bekannte meines freundes....
aber egal wie die erlaubnis holen wir und auf jedenfal vom chef (den der arbeitsplatz ist wichtig ) vom arzt sowieso und von der bg natürlich auch wir wollen ja unseren urlaub geniesen und uns keine sorgen um die alle machen was ist wenn wir wieder da sind... das ist der urlaub nicht wert den im notfall müssen wir ihn halt nach hinten verschieben.... wäre zwar blöd aber ws will man machen ...