• ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1191010054000

    @Koenigrud sagte:

    Was soll das Gelabere mit der "Schnorchelgarantie", wenn ich ein Hotel am Meer buche gehe ich davon aus das ich auch ins Meer kann.Wenn nicht sollte dies im Katalog vermerkt sein.

    Hallo,

    sorry, wenn das jetzt hart klingt, aber wovon Du ausgehst interessiert kein *******. Entscheidend ist allein was Dir laut Ausschreibung garantiert wird. Steht dort, daß Du direkt ab Hotel Baden und Schnorcheln kannst, dann hast Du eventuell einen Regressanspruch. Steht dergleichen nicht im Katalog, dann eben nicht!

    Ich habe mir mal kurz die original Ausschreibung angesehen. Dort heißt es:

    1. Direkt am Hoteleigenen Strand.

    2. In Strandnähe große Badelagune.

    1. Dürfte klar sein und wird auch nicht in Abrede gestellt.

    2. Zwei mögliche Definitionen: Baden nur in der Nähe möglich (können auch 500 Meter sein), oder in der Lagune ist eher flaches Wasser zu erwarten, was natürlich auch Baden und Schnorcheln einschränken kann.

    Rein technisch gesehen schaut es hier für einen Reklamation nach meiner Meinung eher schlecht aus.

    Gruß

    Berthold

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1191010345000

    Den Ausführungen von Berthold kann ich mich nur anschließen.

    Alles andere bezüglich einer Reisepreisminderung klappt - aber auch nur vielleicht - mit einem Anwalt und übers Gericht.

    LG

    holzwurm

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1191012098000

    ich kann mich adegi und holzwurm auch nur anschließen.

    und für den fall, dass man für einen solchen "mangel" wirklich etwas erstattet bekommt, finde ich es einfach lächerlich und sehr übel für die reisebranche.

    dann kann ich ja demnächst wirklich auch sagen: der himmel war mir nicht blau genug, und dann kam da noch der hurrikan, der nicht im katalog stand, und der strand war so weiß, dass er mir in den augen geblendet hat....

    wenn man wirklich mängel anzuzeigen hat, dann bin ich die letzte, die sich auf die seite der veranstalter schlagen würde, aber irgendwann muß auch mal gut sein.

    @koenigrud

    ich kann deinen ärger durchaus nachvollziehen. da freut man sich auf den urlaub und darauf, dass man ordentlich die unterwasserwelt beobachten kann, und dann sowas. die schönsten wochen im jahr sollten wirklich anders verlaufen.

    was genau wirfst du dem veranstalter eigentlich vor?

    man muß es ja auch mal von der anderen seite betrachten: stell dir vor, die hätten keine rote fahne raus gehängt , damit die urlauber zufrieden sind, und jeder zweite schnorchler wäre an die riffwand gedrückt worden und hätte ordentliche wunden davon getragen.

    diese vorstellung ist auch nicht wirklch schön.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
    Beiträge: 4545
    gesperrt
    geschrieben 1191012248000

    Kein Chance, es gab keine Badegarantie...und in der Lagune war mit Sicherheit immer eine Pfuetze Wasser, allso alles erfuellt was versprochen wurde!

    Haettest ja trotz roter Fahne gehen koennen...wenn du nicht zu feige bist :p

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • icepower
    Dabei seit: 1102464000000
    Beiträge: 730
    geschrieben 1191016102000

    Koenigrud,

    schau dir doch mal andere Bewertungen des Hotels an, bis auf ein paar wahrscheinlich wetterbedingte Ausnahmen konnten alle munter am Hausriff schnorcheln....

    Sonnige Grüße, Jutta ******
  • alessandro
    Dabei seit: 1127692800000
    Beiträge: 3931
    geschrieben 1191016356000

    ooops...dann nichts davon dem Anwalt sagen ;)

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1191069646000

    Ein Reiseveranstalter ist verpflichtet jene Informationen im Katalog mitzuteilen, die immer vor Ort anzutreffen sind. Also im Winter ist es üblicherweise ... Grad kalt oder warm, im Sommer ist es üblicherweise ... Grad heiß oder warm.

    Jedoch besteht keine Verpflichtung darauf hinzuweisen, dass Naturgewalten immer und überall eintreten können, die eine üblicherweise mögliche Nutzung einer Natureinrichtung beeinträchtigen oder verhindern.

    Das Rote Meer gilt seit jeher als Schnorchelparadies. Korallen benötigen eine Wassertemperatur von mindestens 24° C.

    Was aber, wenn über dem Wasser ein kalter Wind weht?

    Was aber, wenn dieser Wind sehr stark wird?

    "Das Baden im Roten Meer ist ganzjährig möglich. Möglich ist aber auch, dass der Wind stark wird und baden unmöglich macht, möglich ist auch, dass die Lufttemperatur sehr stark abnimmt, was Baden unmöglich macht, möglich ist auch, dass Wetterumstände das Baden behindern oder unmöglich macht. Genauere Angaben dazu erhalten Sie etwa zwei Tage vor dem jeweiligen Badetag".

    Würde man so etwas in einem Katalog abdrucken, wäre man komplett für alle ewigen Zeiten aus dem Schneider und würde als Till Eulenspiegel ausgelacht werden.

    Wetterverhältnisse sind nicht voraussehbar und fallen daher auch nicht unter Reisemangel!

    Meint

    Peter

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1191069845000

    2006 im September lachte die Sonne heiß vom Salzburger Himmel, war doch die Rad-WM angesagt.

    2007 begann der September sehr kalt (+ 6 Grad) und sehr regnerisch, mangels einer Rad-WM konnte sich das Wetter nicht mehr erholen und ab 20. September waren deutliche Oktober-Verhältnisse, am 28.9. sogar Novemberverhältnisse in Salzburg.

    2008 ...

    Ich sage: der September ist üblicherweise der schönste Monat für Salzburg.

    Ich hafte jedoch nicht dafür, dass 2009 Schnee in der Stadt Salzburg liegt....

    meint erklärend

    Peter

  • alessandro
    Dabei seit: 1127692800000
    Beiträge: 3931
    geschrieben 1191070576000

    @mosaik sagte:

    Ein Reiseveranstalter ist verpflichtet jene Informationen im Katalog mitzuteilen, die immer vor Ort anzutreffen sind. .

    ciao peter!

    habe eine Frage: ist der Reiseveranstalter verpflichtet auch Informationen im Katalog mitzuteilen, die vor Ort NICHT anzutreffen sind?

    Z.B. Bei schlechtem Wetter darf man nicht schnorcheln: muss ein Reiseverantstalter sowas im Katalog auch noch schreiben ?

    Weil wenn sowas sein muss, muss man auch sagen/schreiben dass z.B. am Gardasee kein Tarantella-Tanzklokal zu finden gibt, obwohl Italien ja für "Tarantella" auch bekannt ist...(usw)

    Danke und Grüße vom Gardasee

    Ale

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1191096614000

    :laughing: nein, ein Reiseveranstalter muss nicht schreiben, was man nicht vor Ort vorfindet...

    :shock1: er muss das schreiben, was er zum Zeitpunkt der Katalogerstellung weiß. Über Dinge, die nicht allgemein bekannt sein müssen.

    Gruß Peter

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!