@Koenigrud sagte:
Was soll das Gelabere mit der "Schnorchelgarantie", wenn ich ein Hotel am Meer buche gehe ich davon aus das ich auch ins Meer kann.Wenn nicht sollte dies im Katalog vermerkt sein.
Hallo,
sorry, wenn das jetzt hart klingt, aber wovon Du ausgehst interessiert kein *******. Entscheidend ist allein was Dir laut Ausschreibung garantiert wird. Steht dort, daß Du direkt ab Hotel Baden und Schnorcheln kannst, dann hast Du eventuell einen Regressanspruch. Steht dergleichen nicht im Katalog, dann eben nicht!
Ich habe mir mal kurz die original Ausschreibung angesehen. Dort heißt es:
1. Direkt am Hoteleigenen Strand.
2. In Strandnähe große Badelagune.
1. Dürfte klar sein und wird auch nicht in Abrede gestellt.
2. Zwei mögliche Definitionen: Baden nur in der Nähe möglich (können auch 500 Meter sein), oder in der Lagune ist eher flaches Wasser zu erwarten, was natürlich auch Baden und Schnorcheln einschränken kann.
Rein technisch gesehen schaut es hier für einen Reklamation nach meiner Meinung eher schlecht aus.
Gruß
Berthold