@VS:
Bedeutet "Erstattungspflicht" konkret, dass ich die nun gezahlten 60 Euro für den Zug zum Flug von (in dem Fall) Air Berlin jetzt vor der Reise oder erst nach der Reise Anfang Juni zurückverlange?
Und muss ich da nachweisen, dass kein Zug am Vortag von Erfurt nach Berlin gefahren ist oder reicht es zu erklären, dass kein Zug zu einer mir genehmen Zeit gefahren ist? Oder muss ich es vielleicht gar nicht begründen?
Ich muss halt am DO noch arbeiten und fliege am FR vor 10 Uhr, wollte eigentlich am DO gegen 16 Uhr nach Berlin fahren. Sollte das aber nicht mehr möglich sein oder nur so, dass ich Gefahr laufe irgendwo unterwegs zu stranden oder so, dass ich erst um Mitternacht in Berlin ankomme, würde ich mich lieber morgen um eine Alternative kümmern.
Wäre das als Argument ausreichend oder ist zu erwarten, dass es dann heißt, schließlich hätte ich um 15 Uhr mit viermal Umsteigen und Ankunft um 2.22 Uhr ja fahren können?
Ich habe übrigens keine Pauschalreise gebucht, sondern eben nur den Flug und das Rail and Fly.
Danke schön (ich bin im Stornieren bzw. Reklamieren nicht sehr bewandert, daher recht genaue Fragen dazu...)