Da es uns evtl. auch betrifft, haben wir direkt nachgefragt. Die Antwort war folgende:
Wenn bei einem Bahnstreik der Zug zum Flughafen oder an den Ferienort ausfällt, müssen sich die Touristen selbst um Alternativen kümmern.
"Für die rechtzeitige Anreise zum Flughafen ist der Reisende selbst verantwortlich“, sagten Sprecher großer Veranstalter wie TUI und Thomas Cook am Dienstag. Auch wer von seinem Veranstalter einen Gutschein „Zug zum Flug“ bekommen habe, müsse selbst nach anderen Möglichkeiten schauen.
Diese Gutscheine gelten schon einen Tag vor dem Anreisetag. Auch sei für sie keine bestimmte Bahnverbindung festgelegt, heißt es bei TUI und Cook. Andere Möglichkeiten seien öffentliche Busse, Mietwagen oder die Anreise mit dem eigenen Wagen. Wer verspätet zum Flughafen kommt, kann zumindest in der Hauptferienzeit nicht darauf setzen, dass in nachfolgenden Maschinen noch genügend Plätze frei sind.
Umstritten ist, ob die Veranstalter Schadenersatz leisten müssen, wenn es bei einer von vorneherein mitgebuchten Zuganreise zu Verspätungen kommt und Mehrkosten für zusätzliche Übernachtungen entstehen. Die Reiseanbieter bestreiten dies. Bei etwaigen Mehrkosten müsse im Einzelfall geprüft werden, ob eine Kulanzregelung möglich sei.
Leider hat man da wohl die A..karte und wir jetzt ein großes Problem (falls unser Zug wirklich nächsten Mi ausfällt) zum Flughafen zu kommen.