• mimowetter
    Dabei seit: 1172448000000
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    geschrieben 1432047397000

    bernhard707:

    Ich denke der Reiseveranstalter oder die Airline müssen nicht für die Kosten einer Ersatzbeförderung aufkommen, der Streik bei der DB unterliegt ja nicht ihrem Einflussbereich.

    Wirklich nicht?

    Nachfolgendes Zitat findet sich als Zusammenfassung mehrerer Urteile zum Thema:

    "Ist ein Rail & Fly-Ticket Teil des Reisepakets, haftet der Veranstalter für eine Bahnverspätung ohne Verschulden auf Preisminderung."

    Zu lesen in der "Kemptener Tabelle" zu Fragen von Reisepreisminderungen, herausgegeben von Prof. Dr. Führich, Hochschule Kempten, FB Tourismus - ohne Problem mittels Google zu finden, zumindest in der Fassung von 2014.

  • Sokrates
    Dabei seit: 1083888000000
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1432051918000

    ...wobei zwischen "Verspätung" und "Streik" m.E. ein kleiner Unterschied besteht! ;)

    LG 

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1432052180000

    @mimowetter

    Dir ist aber auch aufgefallen, dass es bei den aufgeführten Fällen unterschiedlich ausgegangen ist - darunter zweimalig 0% Minderung ?

    Im Übrigen gibt es in der Auflistung von Mai 2015 keinerlei Angaben zur Höhe der Minderung, stets "k. A."

    Zu finden hier unter 2.4. Eisenbahn

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1432052213000

    Und wo bitte sind die Berührungspunkte mit dem Thema Streik?

    Gelegentlich mal zur Methode wechseln, nicht ganz auf die Schnelle Gefundenes aus dem Kontext zu klauben und zu hoffen, es würde dadurch treffender, mimowetter.

    Für eine Ersatzbeförderung im Streikfalle ist der Veranstalter nicht in Anspruch zu nehmen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • CIMY
    Dabei seit: 1208044800000
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    geschrieben 1432053129000

    Da es uns evtl. auch betrifft, haben wir direkt nachgefragt. Die Antwort war folgende:

    Wenn bei einem Bahnstreik der Zug zum Flughafen oder an den Ferienort ausfällt, müssen sich die Touristen selbst um Alternativen kümmern.

    "Für die rechtzeitige Anreise zum Flughafen ist der Reisende selbst verantwortlich“, sagten Sprecher großer Veranstalter wie TUI und Thomas Cook am Dienstag. Auch wer von seinem Veranstalter einen Gutschein „Zug zum Flug“ bekommen habe, müsse selbst nach anderen Möglichkeiten schauen.

    Diese Gutscheine gelten schon einen Tag vor dem Anreisetag. Auch sei für sie keine bestimmte Bahnverbindung festgelegt, heißt es bei TUI und Cook. Andere Möglichkeiten seien öffentliche Busse, Mietwagen oder die Anreise mit dem eigenen Wagen. Wer verspätet zum Flughafen kommt, kann zumindest in der Hauptferienzeit nicht darauf setzen, dass in nachfolgenden Maschinen noch genügend Plätze frei sind.

    Umstritten ist, ob die Veranstalter Schadenersatz leisten müssen, wenn es bei einer von vorneherein mitgebuchten Zuganreise zu Verspätungen kommt und Mehrkosten für zusätzliche Übernachtungen entstehen. Die Reiseanbieter bestreiten dies. Bei etwaigen Mehrkosten müsse im Einzelfall geprüft werden, ob eine Kulanzregelung möglich sei.

     

    Leider hat man da wohl die A..karte und wir jetzt ein großes Problem (falls unser Zug wirklich nächsten Mi ausfällt) zum Flughafen zu kommen.

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1432056174000

    Es wird einen früheren Zug geben. Auf der Seite der DB findest Du umfangreiche Informationen

  • mimowetter
    Dabei seit: 1172448000000
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    geschrieben 1432146181000

    @Kouriion

    Stimmt, es gibt 0% Urteile - das eine ist von 2002 und das andere betrifft offensichtlich ein Angebot, in dem der Veranstalter das Zugticket eindeutig als lediglich vermittelt bezeichnet hat.

    Das Urteil des BGH von 2010 (Tenor lt. bereits genannter Quelle) ist eindeutig:

    "Vertragspartner bei Rail & Fly-Ticket ist Veranstalter, Bahn ist sein Erfüllungsgehilfe auch bei freier Anreisezeit"

    Die Bahn ist also genau so "Erfüllungsgehilfe" des Veranstalters wie die Airline und die örtlich für den Transfer zuständige Agentur. Und ob der damalige Fall durch eine Verspätung oder einen Streik ausgelöst wurde, ändert an DIESER Feststellung gar nichts.

    Wenn jetzt die örtliche Agentur streikt, darf der Veranstalter einer Pauschalreise die Reisenden am Flughafen sitzen lassen? Sicher NEIN.

    Wenn die Airline streikt, kann der Veranstalter argumentieren: Nicht unser Problem, selbst fliegen? Sicher NEIN.

    Aber beim "Erfüllungsgehilfen" Bahn kann man sich heraus reden und sagen: Interessiert uns nicht? Dass Thomas Cook et. al. ganz schnell ihre Presseabteilung vorgeschickt haben, um den Kunden diesen Quatsch zu verkaufen, ist klar. Nur muss man ja nicht auf jede faule Ausrede hereinfallen.

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
    Beiträge: 3209
    geschrieben 1432150691000

    1. Es gibt Züge, die fahren, nur halt nicht unbedingt der, den man sich ausgesucht hat. Man kann also einen früheren nehmen, um den Flug rechtzeitig zu erreichen. Denn eine feste Reisezeit ist mit dem Zug zum Flug nicht zugesagt.

    2. Sollte tatsächlich gar kein Zug fahren, wegen Streiks, dann gilt immer noch dass ein Streik nicht in der Einflusssphäre eines Veranstalters, ja nicht mal der Bahn selber liegt. Das nennt sich höhere Gewalt.  Der Reisende kann immer noch andere Verkehrsmittel wählen, die Reise ist nicht vom Zug abhängig.

    3. Ob die Zugfahrt eine Hauptleistung des Vertrags ist, wäre erst mal festzustellen. So wie sie derzeit als Zusatzleistung für einen geringen Aufpreis oder quasi kostenlos dazugebucht wird und wie es in den AGB festgehalten ist, könnte das sehr schwer werden und die Kosten für das Verfahren für den Urlauber sehr schnell die für die Ersatzbeförderung übersteigen.... Für diejenigen, denen es ums Prinzip geht, sicher eine herausfordernde Aufgabe, für die anderen und auch die Prinzipienreiter langfristig wieder ein Grund für unnötige Preissteigerungen. Was dann genau die, die da "was rausholen" möchten, zum Jammergeheul bringt.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1432152316000

    @mimowetter

    Leider robinhoodest du dir mal wieder eine komfortable Verbraucherwahrheit zusammen.

    Auch in der Postition des Erfüllungsgehilfen kann der Veranstalter durch außergewöhnliche Ereignisse exkulpiert sein - beispielsweise durch einen von einer Gewerkschaft in der Sphäre des jeweiligen Leistungsträgers anberaumten Streik.

    Verzichte auf haarsträubene Vergleiche. Sie machen deinen irrtümlichen Vortrag nicht kompetenter - ja noch nicht einmal unterhaltsamer ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • susannklautke21
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    Beiträge: 3
    geschrieben 1432152627000

    Vielen Dank für eure Antworten, wir haben uns nun nach einer Alternative umgesehen und verlassen uns nicht auf den Notfallfahrplan. Nach der Devise einfach nicht ärgern und den Urlaub genießen...

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